RIS AI
97 Treffer1616 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0015-L/09Schwarzgeschäfte eines Gebrauchtwagenhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.10.2010Teil 1/2

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SS, geb. 19XX, whft. in V, vertreten durch Kommerzialrat Mag. Helmut Puffer, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in 4690 Schwanenstadt, Sparkassenplatz 2, wegen…

UFSL FSRV/0015-L/09Schwarzgeschäfte eines Gebrauchtwagenhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.10.2010Teil 2/2

Zu B/4 wiederum liegt neben den aktuellen Zulassungsdaten ein von der Firma H vorgelegter, auf MD als Verkäufer lautender Kaufvertrag (ohne Datum) über 14.000,00 € vor, wobei wie oben ausgeführt, auch hier nicht nur die Unterschrift des Verkäufers fragwürdig erscheint, sondern auch…

UFSW RV/0358-W/02Kapitalertragsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen auf Grund von Schwarzgeschäften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…offiziellen Geschäftsablauf der Bw. und andererseits die nichterfassten Geschäftsfälle, d.h. sogenannte Schwarzgeschäfte, dokumentiere. Es seien nämlich Grundaufzeichnungen ohne Bezug zur offiziellen Buchhaltung vorgefunden worden. Diese konnten jedoch nicht lückenlos für den gesamten Prüfungszeitraum sichergestellt werden. Bei der Einvernahme des AS, des Gatten der Dr…

UFSL FSRV/0029-L/09Inventurmanipulationen/Schwarzgeschäfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers sowie Nichtentrichtung von Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.09.2010

…Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der angeführten Abgaben für den noch in die alleinige Geschäftsführerverantwortlichkeit des Bf. fallenden Lohnzahlungszeitraum Oktober 2005. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht ergibt sich im Hinblick auf die oa. Nichterfassung von "Schwarzgeschäften" schon aus der Tat selbst (vgl. VwGH vom 29. Jänner 1996, 96…

UFSW RV/3417-W/02Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften einer Kapitalgesellschaft führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an die Gesellschafter und zur Vorschreibung von Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend den Prüfungszeitraum 1995 bis 1999 des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…

UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 1/2

…zu, sich um die "Anmeldung" der von ihm vermittelten Arbeiter keine Gedanken gemacht zu haben. Wenn daher der Bw. geltend macht, die von ihm getätigten "Schwarzgeschäfte" seien im Auftrag der LB erfolgt (zB S. 5 der Stellungnahme an den UFS vom 16. März 2012) bzw…

UFSG RV/0049-G/091. Schwarzgeschäfte im Baugewerbe (Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Durchführung von Verputzarbeiten) als unternehmerische Tätigkeit iSd. § 23 EStG bzw. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 2. Schätzung nach dem Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012Teil 2/2

Wenn der Bw. vermeint, (gerade) die Aussagen des RR vor dem UFS würden seine "bisherige Verantwortung vollinhaltlich bestätigen" (Stellungnahme des Bw. vom 12. Jänner 2012, S. 2), so ist dies für den UFS nicht nachvollziehbar, gab der Zeuge doch an, dass ausschließlich der Bw. für…

UFSW RV/3416-W/02Die Schätzungsbefugnis hinsichtlich eines Taxiunternehmens besteht bei Fehlen von Losungsgrundaufzeichnungen. Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2003

…Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Ausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, also sog. "Schwarzgeschäfte", in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten sind (vgl. VwGH vom 19.7.2000, Zl 97/13/0241, 0242). Es war daher wie…

UFSW RV/0356-W/02Zurechnung von Schwarzumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…offiziellen Geschäftsablauf der Bw. und andererseits die nichterfassten Geschäftsfälle, d.h. sogenannte Schwarzgeschäfte, dokumentiere. Es seien nämlich Grundaufzeichnungen ohne Bezug zur offiziellen Buchhaltung vorgefunden worden. Diese konnten jedoch nicht lückenlos für den gesamten Prüfungszeitraum sichergestellt werden. Bei der Einvernahme des AS, des Gatten der Dr…

UFSL RV/1460-L/02Zurechnung von Einnahmen bei einer Mitunternehmerschaft/Miteigentümergemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…wurden, wird durch die Bw. nicht bestritten. Die Berufung richtet sich nicht gegen die Höhe der von der Betriebsprüfung festgestellten Einkünfte, sondern gegen die Aufteilung der Zuschätzung im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Schwarzgeschäfte sind grundsätzlich den Gesellschaftern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilung zuzurechnen. (vgl. Doralt, ESt-Kommentar, …

UFSW RV/0830-W/03Offenlegung eines Treuhandverhältnisses im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.07.2005

…1999 (28. Juni 2002) als Schuldner für die Einbehaltung und Abfuhr von Kapitalertragsteuer iHv S 1.423.000,00 = € 103.413,44 herangezogen worden. Die Kapitalertragsteuer ist für, aus Schwarzgeschäften stammende, der Höhe nach geschätzte und als verdeckte Ausschüttungen behandelte, Erlöse einer Gesellschaft…

UFSL RV/0484-L/09Geschäftsführerhaftung für Schwarzumsätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2010

…die Hälfte Innenputz betroffen (Marge 1-2%) und die andere Hälfte Außenputz (Marge 3-8%). Laut Geschäftsführung würden keine Aufzeichnungen zu den Schwarzgeschäften vorliegen (zum Beispiel Nichts darüber, welche Arbeiter für welche Baustellen in welcher Höhe wann entlohnt worden wären). Im Zuge eines Erörterungstermines im…

UFSL RV/0482-L/09Geschäftsführerhaftung für Schwarzumsätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2010

…die Hälfte Innenputz betroffen (Marge 1-2%) und die andere Hälfte Außenputz (Marge 3-8%). Laut Geschäftsführung würden keine Aufzeichnungen zu den Schwarzgeschäften vorliegen (zum Beispiel Nichts darüber, welche Arbeiter für welche Baustellen in welcher Höhe wann entlohnt worden wären). Im Zuge eines Erörterungstermines im…

UFSK RV/0322-K/02Schätzung bei festgestellten Getränkeschwarzlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005Teil 2/2

…etwa aus den vom Bw. behaupteten Mietverhältnissen und den hiezu beigebrachten Erklärungsvarianten, sondern - unter Bedachtnahme auf die nachgewiesenen Schwarzgeschäfte - wohl nur aus zusätzlichen betrieblichen Einkünften erklären, zu folgen und war das Berufungsbegehren demnach auch in diesem Punkt abschlägig zu beantworten. Anzumerken bleibt der Vollständigkeit halber…

UFSL RV/0457-L/02Schätzung eines Gastwirtes - Schwarzumsätze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2003Teil 2/2

…SPAR liegt nicht vor. Hinsichtlich der 10 %-igen Warengruppe Einkauf-SPAR hat man von einer Zuschätzung auf Grund der Warenzusammensetzung des nicht verbuchten 10 %-igen Einkaufes abgesehen. Wenn nun bei diesen SPAR-Einkäufen die Vermutung für Schwarzgeschäfte nicht erhärtet werden konnte, warum sollte dann außerhalb…

UFSW RV/1746-W/07Griffweise Zuschätzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…nur die als "aufgestellt" eingestuften Automaten tatsächlich in Betrieb gewesen. Zur Rechtslage führte die BP wie folgt aus: Auf Grund des ungeklärten Vermögenszuwachses ist lt. Ansicht der BP das Vorliegen von Schwarzgeschäften anzunehmen. Es liegt im Wesen solcher Geschäfte, dass darüber keine Aufzeichnungen geführt werden…

UFSW RV/0812-W/03Schätzungsweise Umsatzerhöhung wegen ungeklärtem Vermögenszuwachs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…12.1999 | : | S | 35.000,00 | (d.s. insgesamt S 451.300,00) Von diesen Einzahlungen sollen S 200.000,00 aus Schwarzgeschäften der Bw. stammen. Über die Herkunft dieser S 200.000,00 sind folgende Aussagen gemacht und Unterlagen vorgelegt…

UFSW RV/1749-W/02Fremdüblichkeit von Darlehen, Vermögenszuwachs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2004

…Der Ansatz dieser festgestellten Verbindlichkeiten in den Bilanzen 1995 bis 1997 sei als fingiert zu beurteilen, und es sich somit um Gewinne aus (Ausschüttungen und Wiedereinlagen stammenden) Schwarzgeschäften handeln. Die Darlehensverbindlichkeiten seien somit als Eigenkapital der Gesellschaft zu beurteilen. Die BP ermittelte unter Berücksichtigung eines…

UFSZ1W ZRV/0019-Z1W/12Zollschuldentstehung für Ernteerzeugnisse aus Ungarn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.04.2013Teil 1/2

…Ware "schwarz" an ungarische Abnehmer weiterverkauft, ist aus mehreren Gründen völlig unglaubwürdig. Erstens hätte sich ein Schwarzgeschäft dieses Umfangs (es handelt sich immerhin um mehr als eine Million Kilogramm alleine im hier entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum) mit Sicherheit in der Buchhaltung nicht verbergen lassen. Dies umso mehr…

UFSZ1W ZRV/0020-Z1W/12Zollschuldentstehung für Ernteerzeugnisse aus Ungarn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.04.2013Teil 1/2

…Ware "schwarz" an ungarische Abnehmer weiterverkauft, ist aus mehreren Gründen völlig unglaubwürdig. Erstens hätte sich ein Schwarzgeschäft dieses Umfangs (es handelt sich immerhin um mehr als eine Million Kilogramm alleine im hier entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum) mit Sicherheit in der Buchhaltung nicht verbergen lassen. Dies umso mehr…