…572; VwGH 14.4.1993, 91/13/0194). Siehe auch das Stichwort "Insichgeschäft", Rz 813. Sicherheitszuschlag Rz 917: Es gelten die Ausführungen zum Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913, entsprechend. Der Sicherheitszuschlag führt bei den Anteilsinhabern zur verdeckten Ausschüttung (zB VwGH 24.3.1998, 97/14/0118…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SS, geb. 19XX, whft. in V, vertreten durch Kommerzialrat Mag. Helmut Puffer, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in 4690 Schwanenstadt, Sparkassenplatz 2, wegen…
Zu B/4 wiederum liegt neben den aktuellen Zulassungsdaten ein von der Firma H vorgelegter, auf MD als Verkäufer lautender Kaufvertrag (ohne Datum) über 14.000,00 € vor, wobei wie oben ausgeführt, auch hier nicht nur die Unterschrift des Verkäufers fragwürdig erscheint, sondern auch…
…offiziellen Geschäftsablauf der Bw. und andererseits die nichterfassten Geschäftsfälle, d.h. sogenannte Schwarzgeschäfte, dokumentiere. Es seien nämlich Grundaufzeichnungen ohne Bezug zur offiziellen Buchhaltung vorgefunden worden. Diese konnten jedoch nicht lückenlos für den gesamten Prüfungszeitraum sichergestellt werden. Bei der Einvernahme des AS, des Gatten der Dr…
…Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der angeführten Abgaben für den noch in die alleinige Geschäftsführerverantwortlichkeit des Bf. fallenden Lohnzahlungszeitraum Oktober 2005. Ein entsprechender subjektiver Tatverdacht ergibt sich im Hinblick auf die oa. Nichterfassung von "Schwarzgeschäften" schon aus der Tat selbst (vgl. VwGH vom 29. Jänner 1996, 96…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend den Prüfungszeitraum 1995 bis 1999 des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 15. Juli 2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 20. Mai 2019, betreffend Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2014 und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…zu, sich um die "Anmeldung" der von ihm vermittelten Arbeiter keine Gedanken gemacht zu haben. Wenn daher der Bw. geltend macht, die von ihm getätigten "Schwarzgeschäfte" seien im Auftrag der LB erfolgt (zB S. 5 der Stellungnahme an den UFS vom 16. März 2012) bzw…
Wenn der Bw. vermeint, (gerade) die Aussagen des RR vor dem UFS würden seine "bisherige Verantwortung vollinhaltlich bestätigen" (Stellungnahme des Bw. vom 12. Jänner 2012, S. 2), so ist dies für den UFS nicht nachvollziehbar, gab der Zeuge doch an, dass ausschließlich der Bw. für…
…Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Ausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, also sog. "Schwarzgeschäfte", in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten sind (vgl. VwGH vom 19.7.2000, Zl 97/13/0241, 0242). Es war daher wie…
…offiziellen Geschäftsablauf der Bw. und andererseits die nichterfassten Geschäftsfälle, d.h. sogenannte Schwarzgeschäfte, dokumentiere. Es seien nämlich Grundaufzeichnungen ohne Bezug zur offiziellen Buchhaltung vorgefunden worden. Diese konnten jedoch nicht lückenlos für den gesamten Prüfungszeitraum sichergestellt werden. Bei der Einvernahme des AS, des Gatten der Dr…
…wurden, wird durch die Bw. nicht bestritten. Die Berufung richtet sich nicht gegen die Höhe der von der Betriebsprüfung festgestellten Einkünfte, sondern gegen die Aufteilung der Zuschätzung im Verhältnis der Miteigentumsanteile. Schwarzgeschäfte sind grundsätzlich den Gesellschaftern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilung zuzurechnen. (vgl. Doralt, ESt-Kommentar, …
…sind einem Dritten, bspw. einem untreuen oder diebischen Arbeitnehmer zugeflossen (VwGH 10.03.1982, 81/13/0072). Rz 6118: Gewinne aus Schwarzgeschäften einer Körperschaft können, soweit sie nicht in deren Betriebsvermögen verblieben sind, nur dann als verdeckte Ausschüttung den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet werden, wenn die…
…Beteiligungsausmaß an alle Anteilsinhaber, aber auch in unterschiedlichem Umfang erfolgen (siehe Abschnitt 13.9 Stichworte "Mehrgewinn", Rz 855, und "Schwarzgeschäfte", Rz 913). 13.3.2 Wechsel der Anteilsinhaberschaft Rz 591: Verliert ein Anteilsinhaber seine Stellung als Anteilsinhaber bzw. seine anteilsinhaberähnliche Stellung, hat dies auf verdeckte…
…97/13/0143); Gewinnzuschätzungen infolge von Kalkulationsdifferenzen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0068); Gewinnzuschätzungen auf Grund von "Schwarzgeschäften" der Körperschaft (VwGH 11.12.1996, 95/13/0240); Gewinnzuschätzungen im Wege von Sicherheitszuschlägen wegen formeller Mängel (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080). Rz 644…
…in diesem Zusammenhang erst dann in Betracht, wenn sonst ein begründeter Verdacht besteht, dass ein oder mehrere Kapitalabflüsse mit "Schwarzgeschäften" in Zusammenhang stehen und diese Vorgänge am besten ortsbezogen aufgehellt werden können. Wenn nur ein allgemeiner Verdacht gegeben ist, dass Kapitalabflüsse aus nicht gehörig versteuerten…
…1999 (28. Juni 2002) als Schuldner für die Einbehaltung und Abfuhr von Kapitalertragsteuer iHv S 1.423.000,00 = € 103.413,44 herangezogen worden. Die Kapitalertragsteuer ist für, aus Schwarzgeschäften stammende, der Höhe nach geschätzte und als verdeckte Ausschüttungen behandelte, Erlöse einer Gesellschaft…
…Abs. 2 EStG 1988 keine Anrechnung vorzunehmen. Dies wird insbesondere bei verdeckten Ausschüttungen aus "Schwarzumsätzen" (siehe hiezu das Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913) der Fall sein. Kapitalherabsetzung Rz 823: Eine verdeckte Ausschüttung kann in der Regel nur in krassen Missbrauchsfällen angenommen werden (VwGH 24.1.1984…
…Mitglieder, die den Gewinn der Körperschaft verringern, eine verdeckte Ausschüttung liegen. Ungeklärter Vermögenszuwachs Rz 950: Soweit ein ungeklärter Vermögenszuwachs bei den Anteilsinhabern als verdeckte Ausschüttung einzuordnen ist, gelten für die Zurechnung die Ausführungen zum Stichwort "Mehrgewinne", Rz 855. Siehe auch das Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913.
…wurde entsprechend der ursprünglichen Geschäftsabsicht der überwiegende Teil der Liegenschaften und Gebäude vermietet. Auch bei den Vermietungen sind Hinweise über Schwarzgeschäfte hervorgekommen und wurden deshalb von der BP Erlöserhöhungen beim Ehegatten der Bf. angesetzt. Vom FA wurde im Jahr 2008 zum Zwecke der Feststellung der…