…kam das Finanzamt zur Auffassung, dass in Eingangsrechnungen der B und der M abgerechnete Leistungen nicht durch diese Gesellschaften, sondern durch Schwarzarbeiter der Bw. erfolgt seien. Es wurden daher fiktive Lohnaufwendungen in Höhe von S 374.920,00 für 1992 und S 607.900,00…
…gewesen und betreue selbstständig Projekte. Die Höhe seines Lohnes und die Anzahl der von ihm geleisteten Stunden sei ihm unbekannt. Er bestreite, dass im Zeitraum seiner Geschäftsführung Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien. Die Anmeldung des Personals erfolge durch die Sekretärin, Frau F.. Er arbeite zu zwei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.Ö., vertreten durch Dr. Wolfgang Zatlasch, RA, 1060 Wien, Mariahilferstr. 49, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs.1 lit…
…Firma P verrichten lassen. Die Bw. sei überzeugt davon, dass es mehrere Unternehmen in Österreich gäbe, die Schwarzarbeiter beschäftitgen und als "U-Boote" existierten, da diese keine Steuern und Abgaben zahlen wollten. Dies könne aber nicht zum Nachteil der Leistungsempfänger geschehen. Außerdem sei eine Rechnungslegung…
…darauf zu verweisen, dass es den wirtschaftlichen Erfahrungen entspricht, dass im Falle der Beschäftigung von sogenannten "Schwarzarbeitern" weder Lohnabgaben noch Lohnnebenkosten anfallen und somit von solchen erbrachte Leistungen gegenüber jenen, deren Erbringung durch angemeldete Arbeitnehmer erfolgt, deutlich geringere Aufwendungen nach sich ziehen. Die Berücksichtigung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z**** P****, nnnn A-Ort, U-Gasse 8, vertreten durch StG-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Zur Feststellung des Prüfers, dass die behaupteten Subunternehmen nicht für den Bw tätig wurden, bringt der Bw vor, im Prüfungsbericht werde die "Theorie" aufgestellt, die Leistungen seien von nicht angemeldeten Dienstnehmern ausgeführt worden. Er habe tatsächlich keine nicht angemeldeten Dienstnehmer beschäftigt. Er habe hauptsächlich für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der V**** P****, Adr-Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Ausgewiesene USt | 27.02.2007 | Regiearbeiten | | 515 Std | 6.695,00 | 1.339,00 | 30.03.2007 | Regiearbeiten | | 498 Std | 6.474,17 | 1.294,83 | 27.04.2007 | Regiearbeiten |…
ad 2.) Der Vorsteuerabzug setzt weiters voraus, dass die Rechnung die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält. Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es…
…auch als Beschäftiger = Dienstgeber nannten. Eine Person gab sogar den vereinbarten Stundenlohn von € 5,-- an (nicht relevant ist, ob heute jemand für € 5,-- "schwarzarbeiten" würde oder nicht). Die Angabe des Stundensatzes von der aufgegriffenen Person zeigt vielmehr, dass sehr wohl über einen…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Werner Loibl als weitere Mitglieder des Senates in der…
…verwiesen. Aus dem Bericht ergebe sich aus einer Fülle von Details, dass der Bf. im Bau- und Baunebengewerbe wissentlich und mit dem Einsatz von Schwarzarbeitern umfangreiche selbständige Leistungen erbracht habe, ohne seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Es bestehe daher der dringende Verdacht der Abgabenhinterziehung. Dem zitierten…
…Nichtführung von Lohnkonten nur eine Verwarnung aussprechen, käme dies einem Freibrief für jene Unternehmer gleich, die - aus welchen Gründen immer - an die (im Sinne des Bw. dann finanziell ohne Konsequenzen bleibende) Beschäftigung von Schwarzarbeitern denken. Gemäß § 25 Abs. 2 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der…
…12.1). Im Rahmen dieser Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass P offenbar seit einschließlich 1997 seinen Lebensunterhalt aus selbstständiger Schwarzarbeit bestritten hatte, wobei der Gewinn für 1997 bis 2000 mit jeweils ATS 120.000,-- sowie für 2001 neben den Einnahmen aus den Werkverträgen mit den obgenannten…
…den Jahren 1995 bis 2002 Bareinzahlungen auf sein Bankkonto von insgesamt 2,037.922,00 S (148.101,60 €) vorgenommen hat. NN gab dazu an, er habe seit dem Jahr 1995 Nebeneinkünfte aus Schwarzarbeit, dem Verkauf von Bildern sowie dem Handel mit gebrauchten Kühlschränken…
…gewesen und betreue selbstständig Projekte. Die Höhe des Lohnes und die Anzahl der vom Bf geleisteten Stunden seien ihm unbekannt. Er bestreite, dass im Zeitraum seiner Geschäftsführung Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien. Die Anmeldung des Personals erfolge durch die Sekretärin, Frau F. Er arbeite zu zwei…
…März 2008, Arbeitsbogen zu ABNr. 124054/08). Auffällig bei den vorgelegten Unterlagen betreffend die X GmbH sind jedoch die gehäuften Hinweise auf Beschäftigung von Schwarzarbeitern: So wurden wiederholt unerlaubt beschäftigte Ausländer am Firmengelände bzw. auf Baustellen des Unternehmens angetroffen (8. November 2004: Strafe € 2…
…2012 anberaumten mündlichen Verhandlung sei der Beschuldigte unentschuldigt fern geblieben. Festzuhalten sei, dass der Beschuldigte am 7. März 2012 vom Gericht der organisierten Schwarzarbeit gemäß § 153e StGB schuldig gesprochen worden sei, da er als Verantwortlicher der A-KG gewerbsmäßig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen…
…2 lit. b FinStrG begangen habe. Als Begründung wurde ausgeführt, dass in den Zeiträumen 8-12/2004 und 4/2005 Schwarzarbeiter beschäftigt worden seien, für die keine Lohnkonten geführt worden seien. Der Beschuldigte sei vom Masseverwalter schriftlich als einer der faktischen Machthaber der GmbH bezeichnet…