…ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs 8 FLAG). Zur Voraussetzung des Aufenthaltes des Kindes im Bundesgebiet …
…hat, geht die Meinung des Ministeriums hervor, dass bei Schulbesuch des Kindes in S. und bei angeblich täglicher Rückkehr des Kindes nach H. Familienbeihilfe nur dann zusteht, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gelegen und sich das Kind ständig im Bundesgebiet aufhält (BA 25)…
…den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (VwGH 20.6.2000, 98/15/0016, 2.6.2004, 2001/13/0160). Der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet setzt grundsätzlich…
…beigebracht wurden, muss davon ausgegangen werden, dass der rechtmäßige Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet nach § 8 NAG nicht gegeben ist. Aus den dargelegten Gründen kann dem Begehren des Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe für Y.ab März 2010 nicht entsprochen werden. Dem Bw. bleibt es…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Soweit allerdings bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen, die sich ständig in einem anderen Staat aufhalten, ist § 5 Abs 4 FLAG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 297/1995…
…womit sich bei durchgehendem Aufenthalt und Schulbesuch des M.K. bei der Mutter in C. für den Berufungszeitraum kein anderer Mittelpunkt der Lebensinteressen als dort ergeben kann. Gem § 2 Abs 8 FLAG haben Personen, die sowohl im Bundesgebiet, als auch im Ausland einen Wohnsitz haben…
…wird, dass die vorübergehende Abwesenheit zu Ausbildungszwecken keinesfalls die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes in Frage stellt, und beachtet man darüber hinaus die in Absatz 02.08. zu findende Definition des Mittelpunktes der Lebensinteressen, die da lautet Bei der Beurteilung, ob eine Person den im Bundesgebiet hat…
…außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhaltende Kinder (vgl. VwGH 18.9.2003, 2000/15/0204). Das Verbringen der Ferien in Österreich ist als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt von F. in Beirut nicht unterbrochen wird (vgl. insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland…
…zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen Fall ist unbestritten, dass sich der Sohn des Berufungswerbers im Berufungszeitraum zum Schulbesuch in Kosovo aufgehalten hat…
…sowie Schulbesuch der Kinder im Ausland). Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, der nicht mehr bloß als vorübergehender Aufenthalt beurteilt werden kann. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, unterbricht das Verbringen der Ferien und der Aufenthalt an einzelnen Wochenenden in Österreich den ständigen Aufenthalt im…
…teilweiser Zitierung des § 5 Abs.3 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 idF BGBl 1996/2001 (unter Hinweis auf § 50g Abs. leg.cit.) aus, dass die mit September 1998 bzw. September 2000 schulpflichtig gewordenen Kinder die Schule in Ägypten besuchen würden, weshalb kein ständiger Aufenthalt im Bundesgebiet gegeben…
…in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Tochter in Kanada nicht unterbrochen wurde (vgl. hierzu nochmals die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 20.6.2000, 98/15/0016, vom 2.6.2004…
…zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Der unabhängige Finanzsenat vertritt im Hinblick auf die oben…
…Sie wohnt während des Schulbesuchs bei ihrer Tante. Der Bw finanziert den Schulbesuch in Kanada mit monatlich ca. € 300,00. Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für ihre minderjährigen Kinder. Im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört, Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Absatz 1 genanntes Kind. Gemäß § 2…
…die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 20.6.2000, 98/15/0016, vom 2.6.2004, 2001/13/0160 sowie weiters die Erkenntnisse vom 8.6.1982, 82/14/0047, und vom 28.11.2002, 2002/13/0079). Kinder…
…des Gesetzes läßt erkennen, dass die Abwesenheit von der Wohnungsgemeinschaft nur eine zeitlich beschränkte sein und nur einen vorübergehenden Zeitraum dauern darf, wie dies bei einer Ausbildung oder Schulbesuch eines Kindes der Fall ist (vgl. VwGH 19.5.1969, 1562/68). Der VwGH hat im…
…des Gesetzes läßt erkennen, dass die Abwesenheit von der Wohnungsgemeinschaft nur eine zeitlich beschränkte sein und nur einen vorübergehenden Zeitraum dauern darf, wie dies bei einer Ausbildung oder Schulbesuch eines Kindes der Fall ist (vgl. VwGH 19.5.1969, 1562/68). Der VwGH hat im…
…Aufenthalt des Kindes im Ausland zu unterbrechen. Dem Vorbringen des Bw., der Schulbesuch der Stieftochter in Tschechien sei nur eine "provisorische bzw. vorübergehende Lösung" gewesen, ist zu entgegnen, dass seine Stieftochter - abgesehen von den ersten zwei Monaten - die gesamte allgemeine Schulausbildung unbestritten nicht im Bundesgebiet…
…03 vorgelegten Bestätigungen über den Schulbesuch der Kinder in Österreich ab Herbst 2002 die Familienbeihilfe für vier Kinder wieder gewährte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt…