…ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs 8 FLAG). Zur Voraussetzung des Aufenthaltes des Kindes im Bundesgebiet …
…hat, geht die Meinung des Ministeriums hervor, dass bei Schulbesuch des Kindes in S. und bei angeblich täglicher Rückkehr des Kindes nach H. Familienbeihilfe nur dann zusteht, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich gelegen und sich das Kind ständig im Bundesgebiet aufhält (BA 25)…
…Die Rechtsprechung des BFG ist hier strenger als die Verwaltungspraxis, an die das BFG nicht gebunden ist. Rückgefordert wurde erst ab 10/2021. Das Finanzamt erachtet daher eine weitere Rückforderung ab zumindest 09/2020 für erforderlich. Erhebungen zum Aufenthalt/Schulbesuch des Kindes im Zeitraum vor…
…des Kindes in Russland kein nur vorübergehender Aufenthalt in einem Drittstaat vor. Das Bundesfinanzgericht sieht somit in einer ex-ante-Betrachtung und im Zusammenhang mit der ursprünglichen Obsorgevereinbarung im Scheidungsvergleich der Kindeseltern, dass sich das Kind hauptsächlich bei seiner Mutter in Russland aufhält, dem Schulbesuch…
…2024/2025 im UK zu den A-Levels antreten wird, ergibt sich aus dem diesbezüglich glaubwürdigen Vorbringen der Bf. und ist unstrittig. Dass die Kindesmutter verschiedenste Stellen (Wirtschaftsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Landesverteidigung) vom Schulbesuch des Kindes ab 08/2022 im UK…
…Tätigkeit der Bf im Inland mehr ausgewiesen ist, kann weiters darauf geschlossen werden, dass sich die Bf nicht erst – wie behauptet - ab der Verehelichung, sondern tatsächlich bereits zuvor und wohl spätestens ab dem Schulbesuch des Sohnes B, dh. zwecks Betreuung des Kindes ab dem Herbst…
…für minderjährige Kinder. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen…
…sich aus dem Inhalt des Verwaltungsaktes sowie den Datenbanken der Finanzverwaltung. Die Feststellungen sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes - FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. …
…den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (VwGH 20.6.2000, 98/15/0016, 2.6.2004, 2001/13/0160). Der ständige Aufenthalt eines Kindes im Bundesgebiet setzt grundsätzlich…
…dieses nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, sondern im Beschwerdeverfahren zu GZ. RV/5100652/2011 zu beurteilen war. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, …
…2024/2025 im UK zu den A-Levels antreten wird, ergibt sich aus dem diesbezüglich glaubwürdigen Vorbringen der Bf. und ist unstrittig. Dass die Kindesmutter verschiedenste Stellen (Wirtschaftsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Landesverteidigung) vom Schulbesuch des Kindes ab 08/2022 im UK…
…beigebracht wurden, muss davon ausgegangen werden, dass der rechtmäßige Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet nach § 8 NAG nicht gegeben ist. Aus den dargelegten Gründen kann dem Begehren des Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe für Y.ab März 2010 nicht entsprochen werden. Dem Bw. bleibt es…
…Laut Mitteilung des Ehegatten der Bf. in einem am 18.3.2014 mit dem Finanzamt geführten Telefonat hielten sich die Kinder in den Ferien jeweils in Österreich auf. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet Anspruch…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Soweit allerdings bestehende Staatsverträge die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsehen, die sich ständig in einem anderen Staat aufhalten, ist § 5 Abs 4 FLAG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 297/1995…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch…
…aus: "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Abs. 2 FLAG 1967 bestimmt, dass die Person Anspruch auf Familienbeihilfe hat, zu deren Haushalt das…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch…
…womit sich bei durchgehendem Aufenthalt und Schulbesuch des M.K. bei der Mutter in C. für den Berufungszeitraum kein anderer Mittelpunkt der Lebensinteressen als dort ergeben kann. Gem § 2 Abs 8 FLAG haben Personen, die sowohl im Bundesgebiet, als auch im Ausland einen Wohnsitz haben…
…wird, dass die vorübergehende Abwesenheit zu Ausbildungszwecken keinesfalls die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes in Frage stellt, und beachtet man darüber hinaus die in Absatz 02.08. zu findende Definition des Mittelpunktes der Lebensinteressen, die da lautet Bei der Beurteilung, ob eine Person den im Bundesgebiet hat…