…Dies bedeutet, dass im Gegenstandsfall das Abkommen das Besteuerungsrecht auf die unentgeltliche Zuwendung von Bargeld in Form von Banküberweisungen Österreich zuweist, zumal es sich um Vermögen handelt, das Teil einer Schenkung einer Person, nämlich der Mutter der Berufungswerberin mit Wohnsitz in Österreich, handelt. Im Art…
…ist ausgeführt, dass die Vorschreibung die Zuwendung von Bargeld im Jahre 1998 für den Erwerb der Liegenschaft in der BRD betrifft. Gegenstand der Zuwendung ist dabei die Liegenschaft. Gegenstand einer nach § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG der Schenkungssteuer unterliegenden Schenkung ist diejenige Sache, die…
…ist ausgeführt, dass die Vorschreibung die Zuwendung von Bargeld im Jahre 1998 für den Erwerb der Liegenschaft in der BRD betrifft. Gegenstand der Zuwendung ist dabei die Liegenschaft. Gegenstand einer nach § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG der Schenkungssteuer unterliegenden Schenkung ist diejenige Sache, die…
…dem Gesellschafter - Verrechnungskonto von A-D ab Oktober 1999 - es handelt sich dabei um die Einzahlungen vom 1./6./27. Dezember 1999, die in Summe S 121.000,00 ergeben - nicht aus einer, im Oktober 1999 erfolgten Schenkung von Bargeld iHv S 200.000,00…
…Die geschenkten Anteile an den Betriebsgrundstücken würden einen Einheitswert von je 2,775.500,00 S aufweisen. Insgesamt ergebe sich dadurch jeweils ein positiver Wert. Unter dem Gesichtspunkt des Gegenstands der Schenkung sei es zulässig, mehrere Sachen (z.B. Liegenschaft samt aushaftendem Pfandrecht und Bargeld)…
…Die geschenkten Anteile an den Betriebsgrundstücken würden einen Einheitswert von je 2,775.500,00 S aufweisen. Insgesamt ergebe sich dadurch jeweils ein positiver Wert. Unter dem Gesichtspunkt des Gegenstands der Schenkung sei es zulässig, mehrere Sachen (z.B. Liegenschaft samt aushaftendem Pfandrecht und Bargeld)…
…Ing. AG dem Bw Bargeld in Höhe von 2,250.000,00 S zum Erwerb der Geschäftsanteile an der K GmbH geschenkt. Bei einer Schenkung von Geld zum Erwerb einer Sache sei für die Frage des Schenkungsgegenstandes entscheidend, ob nach dem Parteiwillen der Geldbetrag oder…
…der Bw. Erwerb von Todes wegen und Erbteilungsübereinkommen nicht zwei (2) Rechtsvorgänge, sondern gemeinsam einen (1) Rechtsvorgang darstellten und 3.) das Vorliegen der Bereicherungsabsicht, da sich rechnerisch für das zwischen den Erben abgeschlossene Erbteilungsübereinkommen eine "gemischte Schenkung" ergibt (UFS vom 28.1.2008, RV/3810…
…Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu zahlen. Das heißt, die Witwe übernahm von ihren Söhnen je 1/3 Aktiva deren Erbanteiles und versprach dafür, je 1/3 Passiva deren Erbanteiles sowie die Bezahlung eines Abfindungsbetrages zu leisten. Das Erbteilungsübereinkommen beinhaltet keine reine Schenkung…
…Fa. H GmbH erhalten sollte. Seine Lebensgefährtin sollte neben dem Wohnrecht für die Dauer eines Jahres sein Flugzeug und einen Bargeldbetrag von 500.000,00 S erhalten. Am 12. Jänner 1995 gaben die erblichen Eltern die unbedingte Erbserklärung zu je einer Hälfte des Nachlasses ab…
…Differenz zwischen 1/3 Erbanteil und Bargeldbetrag berechnete das Finanzamt die Schenkungssteuer als jeweils eine Schenkung des Sohnes an die Bw., an die Mutter. Mit Bescheid vom 16. Mai 2002 setzte das Finanzamt die Schenkungssteuer (Sohn1 an Bw.) in Höhe von € 32.948,77 …
…mehrere Schenkungen von Wertpapieren und Bargeld verwirklicht und mit Selbstanzeige erklärt wurden, kommt - wie vom Finanzamt zutreffend dargelegt - keine der obigen Befreiungsbestimmungen zum Tragen, da einerseits kein Erwerb von Todes wegen (iSd § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG) vorliegt und andererseits Wertpapiere und Bargeld keine…
…gab die Bw. wiederum an, die Mittel für die Anschaffung der Wertpapiere teilweise durch eigene Sparbücher und teilweise in Form von Bargeld aufgebracht zu haben. Sie habe immer rund 200.000,00 S bis 300.000,00 S zu Hause in bar angespart, bis sie…
…worden sei, ihr die Bilder im Schenkungswege zukommen zu lassen. Diese Form der Schenkungen seien in der österreichischen Museenlandschaft durchaus gebräuchlich. Außerdem bemerkt der Bw., dass die von ihm gespendeten Bilder nicht in seiner Arbeitszeit gemacht worden seien. Er ersuche aus den genannten Gründen, seine…
…Zuwendung von Bargeld und nicht um eine Zuwendung einer Forderung. Im Vertrag vom 2. Mai 1993 ist von einem Geldgeschenk die Rede. Auch in der Abgabenerklärung vom 1. August 1994 wurde der Gegenstand der Schenkung als "Bargeld" bezeichnet. Es wurde somit keine Geldforderung sondern Bargeld…
…in Höhe von 679.151,00 S zu entrichten waren, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Da der Bw den an ihn gerichteten Ergänzungsvorhalt unbeantwortet gelassen und den geforderten Nachweis zu seinen Gunsten, welcher die Erfüllung der Auflage, nämlich die Schenkung eines Bargeldbetrages von insgesamt…
…zuzuwenden, er jedoch eine Anfechtung der Schenkung vermeiden hätte wollen, sei folgende Vorgangsweise gewählt worden: Errichtung eines Kaufvertrages vom 27. Juni 1990 (Beilage 3; vgl. auch Grunderwerbsteuerbescheid vom 8. September 1990, Beilage 4). Hingabe von Bargeld in Höhe von 500.000,00 S am 4…
…Adr1, seinem Sohn C nur dann schenken, wenn er den Teil der Liegenschaft aus dem Sonderbetriebsvermögen im Jahr 2003 entnimmt. Der an C geschenkte Teil der Liegenschaft Adr1 , im Jahr 2006 wird sodann von C an seinen Bruder B um 286.000,- € verkauft. B…
…Oktober 1999 ist nicht mit einer Bargeldhingabe iHv S 200.000,00 verbunden gewesen; diese "Schenkung" ist in Wirklichkeit ein Verzicht von DF auf Rückzahlung von S 200.000,00 gewesen. Die aufeinander folgenden Einzahlungen auf dem Gesellschafter - Verrechnungskonto von A-D ab Oktober 1999…
…würden. Dadurch werde erreicht, dass es einerseits zu einer (allfälligen) Besteuerung der stillen Reserven bei dem jeweils Berechtigten komme und andererseits keine Schenkung von stillen Reserven erfolge. Ein Zusammenschluss mit Quotenverschiebung bei den Kapitalkonten könne nach dem Kommentar Schwarzinger/Wiesner auf zwei Arten erfolgen. Zum…