…geltend gemachte - an eine nicht existente Gesellschaft aufgrund einer mit dieser behauptetermaßen bestehenden Vereinbarung - vorgeblich geleistete Zahlung als durch den Betrieb veranlasste Aufwendung anzuerkennen. Der Behauptung des Bw. - es handle sich um eine nachweislich durch das Geschäft veranlasste Betriebsausgabe - kann somit nicht gefolgt werden. Wenn…
…noch mit ATS 368.642,58 (€ 26.790,30) zu Buche gestanden sei. Die Einbuchung einer Scheinrechnung als Forderung gegenüber der nicht mehr existenten S. KG und gegenüber dem seinerzeitigen Aussteller dieser "Scheinrechnung" als Verbindlichkeit, sowie die Begleichung dieser Verbindlichkeit sei als Scheingeschäft zu…
…nicht bloß deshalb negiert und stattdessen ein Scheingeschäft angenommen werden, weil es sich beim Leistungserbringer um eine Liechtensteinische Anstalt handle. Aus Sicht des Bw wären es diese Zahlungen an diese nicht wert, im Vergleich zu den Gewinnen und der daraus resultierenden Steuerleistung ein Experiment mit…
…seien vor ihrem Auftreten als Kunden der A-GmbH München Veränderungen im Bereich Gesellschafter/Geschäftsführer vor sich gegangen, indem mittels erschlichener Notariatsakte (wiederum mit Hilfe gestohlener/verlorener/verfälschter Reisepässe) im Firmenbuch tatsächlich nicht existente Personen eingetragen worden seien. Als erste Lieferanten in der Kette seien…
…nicht eingeweiht gewesen sei und davon auch nichts habe wissen müssen sondern sich vielmehr wie ein sorgfältiger Geschäftsmann verhalten habe, liege in dem gewählten Weg auch kein nach § 23 BAO unbeachtliches Scheingeschäft. Vielmehr sei anzuerkennen, dass der Bw. mit der B-GmbH, einer zivilrechtlich existenten…
…Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ... "). Nimmt man eine überhöhte Geschäftsführerentlohnung und einen Willen zur Vorteilsgewährung an, könnte daher eine solche verdeckte Ausschüttung nur der B GmbH als damaligen Alleingesellschafter (und nicht dem Geschäftsführer der Berufungswerberin) zugerechnet werden. …
…aus Eigenem nicht ausschließen, dass die Transportfreigabe erst deshalb an besagtem Tag (und nicht bereits früher) erfolgt ist, weil diese Gesellschaft im Innenverhältnis Weisungen einholen musste bzw. an Aufträge gebunden war. Ähnlich ist die Situation auch mit der F.F.*. 1.4. Scheingeschäft oder nicht…
…erklärten Ausfuhren ebenfalls als Scheingeschäfte zu qualifizieren. Es liegen daher im Jahr 1996 keine steuerfreien Umsätze vor, die in die Bemessungsgrundlagen einzubeziehen sind. Die Umsätze des Jahres 1996 sind mit Null zu bemessen. Eine Änderung hinsichtlich des Abgabenbetrages resultiert daraus nicht. Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer…
…Ltd mit dem dahinter stehenden Geschäftsführer Herrn E. F. mitgeteilt worden, wobei jedoch keine Adressangabe zu dieser Person erfolgt sei. Da somit "offensichtlich" weder Herr E.F. noch die I-Ltd in Österreich auffindbar seien, seien die Zahlungen der Bw an eine nicht existente Person…
…Benützung der Cross-Kart-Bahn mit einem geeigneten Fahrzeug. Auch im Prater würden keine eigenen Belege ausgestellt. Die "alphabetische" Ordnung von Eingangsrechnungen widerspreche keiner Verfahrensvorschrift zur Rechnungslegung. Zweck sei, die leichtere Auffindbarkeit etwa von Lieferantenbelegen bei Reklamationen. Auch dass Buchungssätze nicht direkt auf dem Beleg…
…14/0180, habe sich der VwGH erstmals mit dieser Rechtsansicht befasst. Zur Frage der in Rede stehenden Hinzurechnung wurde ausgeführt, es sei gerade der Gesetzeszweck, dass eine Hinzurechnung gemäß § 7 Z 6 GewStG nicht durch das "Konstrukt" der Zwischenschaltung einer anderen Gesellschaft "ausgehebelt" werde. Das…
…die nicht mehr existente Adresse der Bw. in DW und den handschriftlichen Zusatz der Behörde "Ort/Bw.neu, Straße/Bw.neu" aufweisen, obwohl im Firmenbuch und den Steuererklärungen "schon im Jahr 2002" (Zitat/Bw.) Ort/Bw.neu als Betriebssitz angegeben sei. Bw.: "Im Zusammenhalt mit…
…von Betriebsausgaben habe nichts mit den Bestimmungen des UStG über die Formalerfordernisse von Rechnungen und die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges zu tun. Für den Betriebsausgabenbegriff komme es auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang an.§ 162 BAO könne nur dann in Betracht kommen, wenn ein Scheingeschäft vorläge.Anders als…
…jedenfalls einen Anschaffungsvorgang voraus. Anschaffen ist der entgeltliche Erwerb eines bereits existenten Wirtschaftgutes und bedeutet das entgeltliche Überführen eines Wirtschaftsgutes von einer fremden in die eigenen wirtschaftliche Verfügungsmacht. Da für alle drei Vertriebsrechte trotz entsprechender Vereinbarungen mit der Einzelfirma nichts bezahlt wurde, fehlt es schon…
…dar, zumal ein Schaden wegen Nichtdurchführung des Gesellschaftsvertrages nicht entstanden bzw. eingetreten sei. So gebe es verwaltungsgerichtliche Erkennntnisse, die besagen würden, dass der Umstand einer Wertminderung am Vermögen oder auch der Verlust eines Vermögensgegenstandes zumeist mit einer Minderung oder einem Entgang künftiger Erträge einhergehe. Dies…
…dass die Arbeiten nicht von dieser Gesellschaft erbracht worden sind Da eine Tätigkeit jedoch stattgefunden hat und der Erfahrung nach die Nettolöhne an die Arbeiter bezahlt wurden, ist ein Teil des Aufwandes anzuerkennen. Mangels Unterlagen bzw. entsprechender Angaben wird die Höhe mit 50% des bisher…
…ob hinsichtlich des Kaufs von 3.200 Kundenadressen ein Scheingeschäft gem. § 23 BAO vorliegt und andererseits die Anerkennung von Leistungen, die nicht für die Bw. erbracht wurden. Betriebsgegenstand der Berufungswerberin (Bw.) ist der Handel mit Sicherheitstechnik. Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) war in den Streitjahren Herr A…
…abgehaltenen angekündigten Schlussbesprechung erschien weder der Gesellschafter, noch dessen steuerliche Vertretung. Der Vorsteuerabzug wurde demgemäß versagt. In Folge von Aufzeichnungsmängeln, Kassa Anfangsbestände und Endbestände seien trotz schriftlicher Aufforderung nicht vorgelegt worden, wurde ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 20 % zu den erklärten Umsätzen angesetzt. Mit 10…
…Die im Firmenbuch eingetragenen Personen waren nicht existent bzw wussten nichts von ihrer Eintragung. Über die F-GmbH wurde mit Beschluss des HG Wien vom Dezember_2004 ein Konkursverfahren eröffnet. Die F-GmbH legte an die Bw insgesamt Rechnungen über 1.564.389,19 €…
…eine Vorsteuer auch dann nicht abgezogen werden, wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt und der Aussteller die Steuer gemäß § 11 Abs. 14 leg.cit. schuldet. Ein Vorsteuerabzug aus einem Scheingeschäft ist jedoch unzulässig, wenn die in der Rechnung über ein Scheingeschäft ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich…