…geltend gemachte - an eine nicht existente Gesellschaft aufgrund einer mit dieser behauptetermaßen bestehenden Vereinbarung - vorgeblich geleistete Zahlung als durch den Betrieb veranlasste Aufwendung anzuerkennen. Der Behauptung des Bw. - es handle sich um eine nachweislich durch das Geschäft veranlasste Betriebsausgabe - kann somit nicht gefolgt werden. Wenn…
…der gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Bf und Gatte der Kommanditistin der Bw ist) wusste in der Folge auch, dass die englische Firma nur als "Hülle" durch eine Zustellanschrift existiert; er war es auch, der sie – mit nicht existenter Linzer Adresse…
…war. Es ist nicht zu erkennen, dass es der Beschwerdeführerin unverschuldet unmöglich gewesen wäre, den tatsächlichen Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen. Im Hinblick darauf, dass laut Vorbringen der Beschwerdeführerin der Kontakt auf einer Baustelle mit dem (weder Gesellschafterstellung noch Geschäftsführerstellung…
…noch mit ATS 368.642,58 (€ 26.790,30) zu Buche gestanden sei. Die Einbuchung einer Scheinrechnung als Forderung gegenüber der nicht mehr existenten S. KG und gegenüber dem seinerzeitigen Aussteller dieser "Scheinrechnung" als Verbindlichkeit, sowie die Begleichung dieser Verbindlichkeit sei als Scheingeschäft zu…
…es für die Abgabenbehörde nicht nachvollziehbar sei, wie ***5*** daraus die Seriosität der beauftragten Firmen ableiten konnte. Für jedermann und erst recht für ***5*** als Branchenkenner, seien die Scheinfirmen am Bau an ihren typischen Merkmalen eindeutig zu erkennen (junge GmbH ohne Vermögenssubstanz, mit ausländischen Gesellschaftsorganen…
…nicht bloß deshalb negiert und stattdessen ein Scheingeschäft angenommen werden, weil es sich beim Leistungserbringer um eine Liechtensteinische Anstalt handle. Aus Sicht des Bw wären es diese Zahlungen an diese nicht wert, im Vergleich zu den Gewinnen und der daraus resultierenden Steuerleistung ein Experiment mit…
…wäre im gegenständlichen Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von zumindest 20 % der zulässigen Höchststrafe vorzugehen, um die schwere der Tat entsprechend zu berücksichtigen. immerhin wurde einige kriminelle Energie in die wiederholten Tathandlungen investiert, um unter Verwendung von Scheinrechnungen von nicht existenten Firmen Vorsteuern in…
…seien vor ihrem Auftreten als Kunden der A-GmbH München Veränderungen im Bereich Gesellschafter/Geschäftsführer vor sich gegangen, indem mittels erschlichener Notariatsakte (wiederum mit Hilfe gestohlener/verlorener/verfälschter Reisepässe) im Firmenbuch tatsächlich nicht existente Personen eingetragen worden seien. Als erste Lieferanten in der Kette seien…
…maßgebend. Scheingeschäfte sind Willenserklärungen, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben werden; andere Scheinhandlungen sind nicht ernstlich gewollte, in Täuschungsabsicht vorgenommene Handlungen. Scheingeschäft und Scheinhandlungen bezwecken einem Dritten gegenüber den Anschein - über ein in Wirklichkeit nicht gewolltes und daher auch nicht existentes…
…maßgebend. Scheingeschäfte sind Willenserklärungen, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben werden; andere Scheinhandlungen sind nicht ernstlich gewollte, in Täuschungsabsicht vorgenommene Handlungen. Scheingeschäft und Scheinhandlungen bezwecken einem Dritten gegenüber den Anschein - über ein in Wirklichkeit nicht gewolltes und daher auch nicht existentes…
…und eine nicht existente Wohnadresse angegeben. Zum Zeitpunkt der behaupteten Leistungserbringung bestand keine Gewerbeberechtigung, von 23.4.2025 bis 28.4.2017 war jedoch eine Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe auf R* registriert. F GmbH: F GmbH bis 8.10.2016 dann F GmbH, mit Adresse in…
…das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) nicht anzuwenden (…) § 4 Abs. 4 EStG 1988 lautet: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (…) 2. Sachverhalt Der Bf. machte im Zusammenhang mit den o.a. 21 im Außenprüfungsbericht im Einzelnen angeführten Gesellschaften (Subunternehmen) als…
…nicht eingeweiht gewesen sei und davon auch nichts habe wissen müssen sondern sich vielmehr wie ein sorgfältiger Geschäftsmann verhalten habe, liege in dem gewählten Weg auch kein nach § 23 BAO unbeachtliches Scheingeschäft. Vielmehr sei anzuerkennen, dass der Bw. mit der B-GmbH, einer zivilrechtlich existenten…
…unterblieben. Die ***D*** GmbH war innerhalb von sieben Monaten die dritte Gesellschaft, bei der ***TK*** mit der Bf. gleichartige Liefergeschäfte durchführte. Die ***D*** GmbH übernahm dem Vorbringen der Bf. nach die offenen Verbindlichkeiten der ***E*** GmbH. Ob dies unentgeltlich oder entgeltlich geschah, ist nicht nachvollziehbar…
…nicht dem Geschäftskonto der ***V*** GmbH. Auf Grund der vorhandenen Kontrollmitteilungen und die enthaltenen unterschiedlichen Rechnungen der Firma ***V*** GmbH ist davon auszugehen, dass seit dem Gesellschafter / Geschäftsführer - Wechsel die Firma von verschiedenen Machthabern als Rechnungsvehikel genutzt wird. Gem. § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte…
…Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ... "). Nimmt man eine überhöhte Geschäftsführerentlohnung und einen Willen zur Vorteilsgewährung an, könnte daher eine solche verdeckte Ausschüttung nur der B GmbH als damaligen Alleingesellschafter (und nicht dem Geschäftsführer der Berufungswerberin) zugerechnet werden. …
…aus Eigenem nicht ausschließen, dass die Transportfreigabe erst deshalb an besagtem Tag (und nicht bereits früher) erfolgt ist, weil diese Gesellschaft im Innenverhältnis Weisungen einholen musste bzw. an Aufträge gebunden war. Ähnlich ist die Situation auch mit der F.F.*. 1.4. Scheingeschäft oder nicht…
…der unterjährige Festsetzungsbescheid Umsatzsteuer 05/2021 außer Kraft gesetzt worden. Der Vorlageantrag richte sich damit gegen eine nicht mehr existente Beschwerdevorentscheidung. § 253 BAO normiert: "Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid…
…Die Bf. habe mit dieser Gesellschaft im Jahr 2011 gearbeitet hat, was danach passiert ist, sei für die Bf. nicht maßgeblich. Im Zeitpunkt der Leistungserbringung war die A GmbH nach Auffassung des Direktors ein ordentlich arbeitendes Unternehmen. Der Direktor habe alle erforderlichen Überprüfungen durchgeführt, welche…
…mit 50 % anerkannt wurden, weil das Subunternehmen als Scheinunternehmen eingestuft sei. Das ist unrichtig. Bei der Fa. E. GmbH handelt es sich nicht um ein Scheinunternehmen. Diese Gesellschaft war auch in der HFU-Liste eingetragen, führte einen aufrechten und laufenden Betrieb, wurde vom FA mit…