…Aufwendungen seien keine Katastrophenschäden im Sinne des Einkommensteuergesetzes. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 25. März 2009 beantragte die Bw die Anerkennung des Schadens aus dem Einbruch, da es sich hierbei um eine zwangsläufige Vermögensverminderung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handle. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…Aufwendungen seien keine Katastrophenschäden im Sinne des Einkommensteuergesetzes. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung vom 25. März 2009 beantragte der Bw die Anerkennung des Schadens aus dem Einbruch, da es sich hierbei um eine zwangsläufige Vermögensverminderung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handle. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…über € 22.106,64 betreffend "Dachsanierung nach Wassereintritt". Weiters stellte er ein E-Mail der Vers-AG vom 10. Oktober 2007 zur Verfügung, wonach der Schadensfall nicht durch die Haushaltsversicherung gedeckt sei, da der Bw der Eigentümer des Einfamilienhauses sei. Baubestandteile wie zB Malerei…
…der beruflichen Verwendung des Fahrzeuges ereignen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nur im Fall der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels gegeben. Dabei ist auf die Verhältnisse…
…Bw., worin dieser aufgefordert wurde, eine Bestätigung der Gemeindekommission bzw. Katastrophenfonds über die getroffenen Schadensfestellung der zustehenden Ersätze vorzulegen. Nach der Vorhaltsbeantwortung erfolgte die Arbeitnehmerveranlagung mit folgender Begründung: "Bloße Instandhaltungen (Reparaturaufwendungen) und Aufwendungen für ein Fenster zählen nicht zu Katastrophenschäden gemäß § 34 Abs. 6 EStG…
…dass er für den Unfall mit seinem PKW am 13. Februar 2004 im Zuge einer Dienstreise auf der Strecke "Obere Lend" keinen Schadenersatz erhalten habe. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2004 machte der Berufungswerber Ausgaben für Fachliteratur in Höhe von 84,57…
…mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2005 (eingelangt beim Finanzamt am 19. Oktober 2005) Berufung und führte begründend aus: Unter dem Gesetzesbegriff "Katastrophenschäden" seien Schäden aus Naturereignissen zu verstehen, wobei die Ereignisse aus objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfielen. Laut Sachverständigengutachten sei das…
…noch ihre Gegenstände im Haus haben. In diesem Fall könne betreffend das Haus keine Liebhaberei entstehen. Erst nach Übergabe der Schadensbeträge könnten die Reparaturen in Angriff genommen werden. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, auch für die Jahre 1998 und 1999 müsse Liebhaberei angenommen werden…
…vom 22. September 2002 direkt an die frühere Arbeitgeberin des Berufungsführers geflossen sei. Er sei von dieser wegen eines ihr glaublich entstandenen Schadens in Höhe von 150.000,00 CHF fristlos entlassen worden und habe sich, weil er den Gegenbeweis nicht antreten habe können, auf…
…und wurde für die Jahre 1995 bis 1999 einer Betriebsprüfung (Bp.) unterzogen. Unter Tz 19 des Bp-Berichtes werden die sonstigen betrieblichen Schadensfälle in Höhe von S 1.056.312.- im Jahr 1999 als nicht betrieblich veranlasst aus den Aufwendungen aus geschieden. Begründend wird ausgeführt…
…Zahl 99_Cg_1235/02t betreffend das Grundstück 8765/4 klagte. Im Verfahren 99_Cg_1234/02b klagte Dr.TF ua betreffend die streitgegenständlichen Grundstücke Nr 2367/3 und 5489/4. Die Schäden an den Grundstücken, auf welchen die Tankstellen betrieben wurden (Grundstück Nr 1234…
…in der Baubrache beschäftigt gewesen. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall habe der Bw. beim Landesgericht für ZRS Wien unter 0x Schadenersatzansprüche aus dem Titel des Verdienstentganges geltend gemacht, die er letztlich auch mit Urteil des LG für ZRS Wien vom 14. März 1997 zugesprochen erhalten…
…Berufungswerber beantragte im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2000 unter anderem die Absetzung eines Betrages von ATS 500.000,- als Schadenersatzleistung an seinen ehemaligen Dienstgeber sowie die Zinsen und Spesen aus der Aufnahme des Darlehens zur Bezahlung dieses Betrages und ihm angefallene Rechtsanwaltskosten als…
…dass keine, der Höhe nach gleich bleibenden, Schadenersatzzahlungen erbracht worden seien. Tatsächlich seien die laufenden Zahlungen an die speziellen Bedürfnisse und die tatsächlichen Kosten des Kindes angepasst worden (durch das Älter werden des Kindes werde im Vergleich zu einem gesunden Kind der Pflegeaufwand viel umfangreicher…
…a. o. Ertrag aus. Sie ging dabei vom Vorliegen eines umsatzsteuerfreien Schadenersatzes aus und berichtigte die ursprünglich verbuchten Vorsteuerbeträge nicht. Die Bw. führte in der Berufung und späteren Stellungnahmen aus, dass die gelieferte Ware selbst nicht mangelhaft und der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden war. Es…
…ATS 10.766,-- an Pflegegeld erhalten habe. Es sei vereinbart, dass sich bei einer Erhöhung des Pflegegeldes der Schadenersatz für die laufende Pflege und Betreuung des Kindes im gleichen Ausmaß verringere, da die Versicherung grundsätzlich der Gemeinde Wien gegenüber zum Ersatz des Pflegegeldes nach den…
Es waren daher im Jahren 1996 bei den zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Kündigung in Höhe von S 48.015,02 Werbungskosten in Höhe von S 25.401,52 in Abzug zu bringen. Die aus dem Titel des Verdienstentganges im Jahr 1996 anzusetzenden Einkünfte aus…
…Schätzmeisterin, durch deren Schätzungsgutachten ein falscher Wert für die auf der Liegenschaft befindlichen Baulichkeit festgelegt wurde, verurteilt, aus Gründen der Haftung den Differenzbetrag zum tatsächlichen Wert dem Bw. als Schadenersatz zu bezahlen. Der Berufung konnte somit kein Erfolg beschieden sein. Wien, am 26. Juni 2006
…Bw. beantragte diesbezüglich eine bescheidmäßige Erledigung. Mit Bescheid vom 14. September 2000 wies das Finanzamt den Antrag auf Zuspruch von Schadenersatz für entgangene Zinsen mit der Begründung zurück, dass der Antrag nicht zulässig sei, da nach den Bestimmungen der BAO kein Anspruch auf entgangene Zinsen…
…der Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes "Hindernisbeseitigung" ebenfalls zu erhöhen. Zur Begründung führte der Prüfer aus, dass die Bw. - entgegen ihrem Vorbringen - mit der Errichtung der Ersatzbauten keinerlei Schadenersatzverpflichtung erfüllt habe. Vielmehr sei zwischen der Bw. und den Empfängern der Ersatzbauten jeweils ein tauschähnlicher Umsatz ausgeführt worden…