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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2605-W/02

Schadenersatz für Verdienstentgang aus Pfuschereiarbeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/2605-W/02vom 28.03.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Es waren daher im Jahren 1996 bei den zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Kündigung in Höhe von S 48.015,02 Werbungskosten in Höhe von S 25.401,52 in Abzug zu bringen. Die aus dem Titel des Verdienstentganges im Jahr 1996 anzusetzenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen daher S 22.613,50. Bei den im Jahre 1997 zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Pfuschereiarbeiten in Höhe von S 85.421,68 waren Betriebsausgaben in Höhe von S 45.197,48 zu berücksichtigen. Die aus dem Titel des Verdienstentganges im Jahr 1997 anzusetzenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen daher S 40.224,20. Beilage: 4 Berechnungsblätter Wien, am 28. März 2007

Normen und Schlagworte

PfuschereiarbeitVerdienstentgangSchadenersatzEinkünfte aus Gewerbebetrieb

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/2605-W/02
Stammnummer
27570
Gültig
28.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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