…sein steuerlicher Vertreter zu Folgendem aufgefordert: Aufgrund der vorliegenden Unterlagen lässt sich nicht nachvollziehen, a) wie sich die erklärten Einnahmen aus Geschäftsführertätigkeit zusammensetzen, b) von welcher über welche Firma diese bezogen wurden, c) wann u wo diese verbucht wurden bzw in weiterer Folge zur Auszahlung…
…die von der Bestandnehmerin tatsächlich erbrachten Leistungen und für die Aufwendungen der Bw. für die Erhaltung der Liegenschaft X wurden nicht vorgelegt. Das Finanzamt konnte daher die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen und war zur Schätzung berechtigt. Die Schätzung der Einnahmen aus…
…Einnahmen- und Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, nicht bedarf. 10. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, Schätzungsberechtigung: Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann, zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von…
…Streitzeitraum aus dem Handel von Altmetallen Umsätze getätigt und Einnahmen daraus erzielt hat, über die er keinerlei Aufzeichnungen geführt hat. Eine Schätzungsberechtigung dem Grunde nach ist daher zweifellos gegeben. 2) Höhe der Schätzung Die Angaben des Bw. über den Ablauf von Altmetallieferungen an die Fa…
…von L bestätige, dass alle erforderlichen Beweismittel vernichtet worden seien. Zu den erfolgten Schätzungen wurde bemerkt, dass diese auf Grund materieller (Nichterfassung von Einnahmen, Fehlen von Belegen) und formeller Mängel notwendig geworden seien. Dem Vorbringen, dass es sich bei den auf den Konten verbuchten Einnahmen…
…die Verfügung einer Wiederaufnahme unabdingbar erforderlichen Eignung fehle, einen im Ergebnis anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Dass die vom Finanzamt im Zuge der Prüfung festgestellten neuen Tatsachen, nämlich die steuerliche Nichterfassung von Einnahmen, welche für Buchhaltungsarbeiten für die HF-KEG bzw. die Familie H erzielt wurden…
…werden unverändert mit ATS 100.000,00 angesetzt. Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtigen Umsätze bilden die geschätzten Einnahmen aus der Steuerberatungstätigkeit von 01.01.2001 bis 18.05.2001. 4.2.) Rechnerische Darstellung der Schätzung: In den Jahren 1998 und 1999 wurden folgende Aufwendungen für Buchführung…
…von Aufwendungen gekommen. Eine eindeutige Zuordnung der im nachträglich erstellten Anlagenverzeichnis angeführten Güter zum "betrieblichen" Bereich einerseits sowie zum außerbetrieblichen Bereich des Bw. (bzw. zu den Bereichen des AW und der N-Bau GmbH) andererseits ist daher nicht (mehr) möglich. Eine (Zu-)Schätzung von Einnahmen…
…versteuert wurde bzw. zu hohe Preise eingetragen wurde, wurde bereits bei der Schätzung berücksichtigt. So wurde bei einem Umsatz über einen 3-Monats-Zeitraum iHv € 8.673,00 auf einen Jahresumsatz von € 10.000,00 geschätzt. Die € 38.000,00, die als…
…Einnahmen ihres Ehegatten - aus welchen Erwägungen auch immer - versteuerte, zur berechtigten Annahme der materiellen Unrichtigkeit der von ihr geführten Kassabücher. Somit war nach dem Gesamtbild der vorliegenden Verhältnisse die Zulässigkeit einer Schätzung gegeben. Was die Höhe des Sicherheitszuschlages anbelangt, stützte sich die Erstbehörde bei ihrer…
…Einnahmen angenommen, sind jedoch nach Steuersätzen zusammenzufassen bzw. das für den vor dem 1.1.995 erfolgten Export vereinnahmte Entgelt gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bzw. § 7 UStG 1994 steuerfrei zu belassen. 4. Schätzung von Vorsteuern: Die Vorsteuer betreffend kann es nicht als rechtswidrig…
… 184 Abs. 1 BAO zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Gemäß § 19 Abs. 1, 1. Satz EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs…
…oder des Umsatzsteuerrechts denkt mit den dort vorgesehenen Vorauszahlungsregelungen, die nicht deshalb hinfällig werden können, weil ein Rechtsstreit zur Steuerbarkeit von Einnahmen besteht. Sollte sich der präsumtive Abgabepflichtige in einem solchen Streit mit seiner Rechtsmeinung durchsetzen, sind rechtsgrundlos bezahlte Beträge nach den Verfahrensvorschriften zu erstatten…
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Zu den Elementen einer Schätzung gehört nach herrschender Rechtsauffassung auch die Anwendung eines Sicherheitszuschlages. Diese Schätzungsmethode geht von dem nahe liegenden und im Allgemeinen auch tatsachengerechten Gedanken aus, dass dann, wenn…
…gegen die der Bw. keine Einwendungen erhob. Beim Ansetzen des Mietertrages ist nicht von Umsätzen sondern von Einnahmenüberschüssen auszugehen (ebenfalls VwGH 10.8.2005, 2002/13/0132). Vom Rohertrag sind daher die mit der Vermietung verbundenen Kosten abzuziehen. Auch wenn die beiden Gebäude dem MRG…
…dem Beruf besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufes, nämlich zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Rahmen der Einkunftsart gemacht werden (vgl. BFH 28.11.1980, BStBl 1981 II 368). Zum Anderen dürfen die Ausgaben nicht als Kosten der Lebensführung iSd…
…Auflistung von Beträgen ohne nähere Erläuterung kann insbesondere in Fällen, in denen die Nichterfassung von Einnahmen (PE , f , 3 ) feststeht und die Einnahmen und Umsätze wegen der unterlassenen Aufklärung über die Vertragsbeziehungen und nicht vorgelegter Aufzeichnungen über die Einnahmen nur im Wege einer Schätzung ermittelt…
…von rd. 75 % berechtigen jedenfalls zu der Annahme, dass die Bw nur die Hälfte bzw. zwei Drittel der in den jeweiligen Barbetrieben tatsächlich erzielten Umsätze erklärt hat. Bei der Schätzung durfte die Betriebsprüfung ferner davon ausgehen, dass sich Einnahmenverkürzungen nicht nur in jenen Jahren bzw…
…Bw) bzw an 1. Stelle (Gattin des Bw) bestätigt............" Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Schätzung von nicht gedeckten Lebenshaltungskosten in den Jahren 1997 bis 1999 1.1. Einkommensteuer für die Jahre 1997 - 1999: Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass der Bw mit…
…von rd. 75 % berechtigen jedenfalls zu der Annahme, dass die Bw nur die Hälfte bzw. zwei Drittel der in den jeweiligen Barbetrieben tatsächlich erzielten Umsätze erklärt hat. Bei der Schätzung durfte die Betriebsprüfung ferner davon ausgehen, dass sich Einnahmenverkürzungen nicht nur in jenen Jahren bzw…