…Grundlage in festgestellten Kalkulationsdifferenzen oder sonstigen Sachverhaltsdarstellungen findenden, sondern rein auf Wahrscheinlichkeitsüberlegungen aufbauenden Schätzung gekennzeichnet sind und solchermaßen die Strafbehörde oftmals nicht in die Lage versetzen, in dem im Abgabenverfahren festgestellten Ausmaß eine entsprechende Abgabenverkürzung auch für das Finanzstrafverfahren als hinreichend erwiesen anzusehen (vgl. zB…
…die tatsächlich angefallenen Beträge lang vor der Frist zur Einreichung der entsprechenden Jahreserklärung der Abgabenbehörde bekannt und konnte der Bw. daher im Falle einer Schätzung nicht damit rechnen, dass er eine Verkürzung der Jahresumsatzsteuer bewirken könnte. Es wird daher durch den Berufungssenat auch diese beiden…
…Auch Schätzungen stellen im Finanzstrafverfahren eine tragfähige Entscheidungsgrundlage dar (VwGH 21.3.2002, 2002/16/0060). Verstöße gegen die Abgabengesetze dürfen nicht allein deshalb ungeahndet bleiben, weil ein Abgabeplichtiger Aufzeichnungen nicht führt oder vorhandene Aufzeichnungen vernichtet und die Ermittlung der Steuerungsgrundlagen daher mittels Schätzung erfolgen…
…von exakten und vollständigen Aufzeichnungen geradezu typisch ist und daher ein Mangel an Aufzeichnungen noch keinen Schluss in Richtung des Nichtvorliegens von (weiteren) Schwarzgeschäften zulässt, durchaus nachvollziehbar und im Lichte der übrigen Verfahrensergebnisse soweit glaubhaft erscheinen, dass daraus mit der im Finanzstrafverfahren erforderlichen Gewissheit (vgl…
…Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmung im Speziellen dem Beschuldigten die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und ihm ermöglicht werden soll, auch Einwände gegen das Vorliegen der einzelnen Elemente des in Betracht kommenden Tatbestandes vorzubereiten. Unter der Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist daher die Einleitung des…
…1 (eins zu eins) als Gewinn angenommen hat. Gerade im Finanzstrafverfahren ist eine derartige Vorgangsweise unzulässig und wird die Art der fälschlichen Umsatz- wie auch Gewinnermittlung zurückgewiesen (abgewiesen) und ist dadurch das Verfahren bezüglich der Feststellung bzw. Festsetzung der steuerlichen Daten für eine allfällige Abgabenschuld…
…abgabenrechtlichen Vorschriften der BAO vorgenommene Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung. Anders als im Abgabenverfahren, in dem der Abgabepflichtige, dessen Aufzeichnungen mangelhaft sind, das Risiko unvermeidlicher Schätzungsungenauigkeit zu tragen hat, trifft aber im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung…
…ziehen, nicht wirksam entgegengetreten werden, sodass auch unter Berücksichtigung der im Finanzstrafverfahren geltenden Beweislastumkehr dieser im Erstverfahren angenommene Verkürzungsbetrag auch der gegenständlichen Berufungsentscheidung zu Grunde gelegt werden kann. Gleiches lässt sich mit der für das Strafverfahren erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit (vgl. VwGH vom 5. September 1985…
…5). Um aber für Zwecke des Finanzstrafverfahrens Unabwägbarkeiten einer derartigen Schätzung zu Lasten des Beschuldigten jedenfalls auszuschließen, ist bei der Feststellung des strafrelevanten Verkürzungsbetrages im Zweifel zugunsten für Mag.X ein weiterer Abschlag vorzunehmen. Dieser wird in freier Beweiswürdigung einvernehmlich mit einem Viertel der Einkommensteuer…
…und auch aus dem Vorbringen der Finanzstrafbehörde erster Instanz gegenüber dem Unabhängigen Finanzsenat bieten sich keinerlei Anhaltspunkte für einen Nachweis der objektiven Höhe der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben, sodass auf Grund der Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren und unter Beachtung der Bestimmung des § 98 Abs…
…Verfahrenseinstellung vorzugehen. Im Bezug auf den erstinstanzlich für die Monate Februar bis Dezember 2001 zugrunde gelegten Verkürzungsbetrag von € 24.285,08 führt der Bw. in der gegenständlichen Berufung ebenfalls zu Recht aus, dass im Rahmen der diesem Finanzstrafverfahren zugrunde gelegten Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für…
…Ausdruck darin, dass die unkritische Übernahme der Schätzungen der Betriebsprüfer damit "begründet" werde, dass seitens des Beschuldigten "auch nicht die Aufnahme irgendwelcher Beweise beantragt (Zitat Straferkenntnis Seite12 unten)" worden sei. Im Finanzstrafverfahren hätte die Behörde den maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen festzustellen gehabt. Die entscheidungsrelevanten…
…Vorgänge zu den festgestellten Abgabenverkürzungen geführt haben (VwGH 7.7.2004, 2003/13/0171). Während im Abgabenverfahren der Abgabepflichtige, dessen Aufzeichnungen mangelhaft sind, das Risiko unvermeidlicher Schätzungsungenauigkeit zu tragen hat, trifft im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung, in dem Sinn…
…RVXY, zu den auch im Finanzstrafverfahren vorgebrachten Einwendungen des Bw. zur Schätzungsberechtigung und zur Höhe der Schätzung wie folgt ausgeführt: "Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2003 bis 2006: a) Schätzungsbefugnis: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Buchhaltung des Bw…
…sie nicht zur Anwendung gebracht werden. Jede Schätzung sei eine nicht bewiesene Annahme und auch in Österreich gelte der Rechtsgrundsatz: "in dubio pro reo". Entweder man könne beweisen, dass generierte Erträge der Bw2 zuzurechnen seien oder die Berufungswerber seien im Zweifel freizusprechen. Zu Schuldspruch 2.…
…3 lit. a). Bei laufend veranlagten Abgaben wird die Abgabenverkürzung demnach mit der bescheidmäßig zu niedrig festgesetzten Abgabe bewirkt. Werden (für laufend veranlagte Abgabepflichtige) Steuererklärungen pflichtwidrig nicht eingereicht und geht die Abgabenbehörde mit Schätzung im Sinne des § 184 BAO vor, die zu einem Ergebnis unter…
…Die Schätzung sei in Anlehnung an die vorangegangenen Zeiträume erfolgt, woraus sich auch die in Punkt 1) und 2) angeführten Wertbeträge, unter Außerachtlassung der Sicherheitszuschläge, errechnen würden. Die zu Punkt 3) angeführten Lohnabgaben würden sich aus den im Rahmen der Lohnsteuerprüfung festgestellten Abfuhrdifferenzen ergeben. Obwohl…
…Ausmaße, nicht völlig von der Hand zu weisen, sodass in gesamthafter Betrachtung für Zwecke des Finanzstrafverfahrens - im Zweifel zugunsten für ES - entsprechende Abschläge von den durch griffweise Schätzung ermittelten Bemessungsgrundlagen vorgenommenen werden müssten, womit man aber in gefährliche Nähe zu den Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer geriete…
…dass die vorgenommene Teilschätzung im Bereich des Schwarzverkaufes von Küchen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach einer Sachverständigenüberprüfung standhalte, diese somit auch im Finanzstrafverfahren für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages heranzuziehen sei. Das Ergebnis dieser Schätzung stehe im widerspruchslosen Einklang mit dem festgestellten…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG werde von den unrichtigen Annahmen des Finanzamtes betreffend einen "unerklärlichen" Vermögenszuwachses" und von der unzulässigen Schätzung ausgegangen. Im Bereich der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1995-2000 habe sich die Finanzstrafbehörde im Abgabenverfahren…