…der weder vom Käufer (laut Kaufvertrag O) noch vom Verkäufer unterschrieben wurde, die Firmenaufschrift "Automobile A GmbH", xxxx, sodass derzeit nicht feststeht, wer das Fahrzeug erworben bzw. weiterverkauft hat (laut AB 107 bzw. 129 Vorsteuer vom Prüfer bei der Schätzung berücksichtigt). Im zweiten Fall (AB…
…jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist (VwGH 15.5.1997, 95/15/0144; 23.4.1998, 97/15/0076). ad Umsatzermittlung) Lt. aktenkundigen Kontrollmaterial ergeben sich Umsätze betreffend die Fa. K. GmbHiHv. insgesamt € 505.083,94. Lt. vorgelegten Unterlagen im Zuge der Berufung…
…des angefochtenen Erkenntnisses] angefallenen Vorsteuerbeträge ist nach Aussage des Bw. in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat nicht mehr möglich, da für die Tatzeiträume eine vollständige Buchhaltung bzw. Belegsammlung nicht mehr vorliegt. Es wurde daher eine Schätzung der Vorsteuerbeträge der Tatzeiträume im Wege eines inneren…
…eine Schätzung von Vorsteuern grundsätzlich möglich (s. zB die bei Ruppe, aaO, § 12 Tz 49 angeführte Rechtsprechung). Voraussetzung ist jedoch, dass als erwiesen angenommen werden kann, dass dem Unternehmer auch Rechnungen iSd. § 11 UStG ausgestellt worden sind. In Schätzungsfällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde…
…Im Jahre 1993 wurde der Verkaufserlös des Traktors Steyr 8090A in Höhe von ATS 580.000,- (Iaut Lagerhaus) als Einnahme angesetzt. Dieser ist nicht umsatzsteuerpflichtig, da für dieses im Jahre 1992 angeschaffte Fahrzeug kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte. TZ 7: Die Absetzung für Abnutzung…
…der Kredit auf ihn umgeschrieben worden. Die Fa. "XYCafe" sei seit geraumer Zeit in Konkurs. Die Ankaufsrechnung sei aber nicht mehr umgeschrieben worden und finde sich nun mit falscher Anschrift in seinen Belegen wieder. Es sei aber festzuhalten, dass die die Fa. "XYCafe" die Vorsteuer…
…im Zuge derer die Transportumsätze aus Leistungsbeziehungen mit der Fa. T-GmbH aufgrund von Erhebungen der Abgabenbehörde im Amtshilfeweg ermittelt wurden. Eine Berücksichtigung von Vorsteuern unterblieb im Rahmen der erstinstanzlichen Abgabenfestsetzung wegen nicht vorgelegter Unterlagen. Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlage hindert zwar grundsätzlich die Annahme einer…
…des Einzelunternehmens oder sonstiger Klienten (Kunden) liegen nicht vor. Unter anderem sprechen folgende, im Rahmen der für das Abgabenverfahren anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise gegebenen Umstände für die vorstehende rechtliche Beurteilung im BP-Zeitraum: -- kein eigenes Klientel, fehlende Infrastruktur (Büro, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Arbeitsmittel - zB EDV-Anlage…
…bestimmten Vorsteuern mit 1,8% ihres Gesamtumsatzes aus Tätigkeiten iSd. § 22 und § 23 EStG 1988 berechnen. § 17 Abs. 2 Z 2 EStG setzt für die Anwendung des Durchschnittssatzes voraus, dass die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als ATS 3 Mio. betragen. 2. Der BMF…
…23 Umsatz 1997 | Schätzung der Mieteinnahmen 1997: | 2,161.375,00 | USt | Kaufvertrag Gegenstände und Rechte: | 8,150.000,00 | | Steuerpflichtiger Umsatz, zu 20% USt: | 10,311.375,00 | 2,065.275,00 | Vorsteuerberichtigung gem…
…10c Schätzung von Vorsteuern Zu betrieblich genutzten Räumen wird auf die vom Bw den Prüfern erteilte Auskunft verwiesen. Der Bw hat im Lageplan die betrieblich genutzten und vermieteten Räumlichkeiten farblich gekennzeichnet und dabei auch das Stiegenhaus zum einen dem Betrieb und zum anderen der Vermietung…
…über den Umfang der erbrachten Leistung enthält, fehlt es am Kriterium einer nach Art und Umfang konkret bezeichneten und nachprüfbaren Lieferung oder Leistung. Es liegt daher keine den Anforderungen des § 11 UStG genügende Rechnung vor. Das Finanzamt hat daher zu Recht den Vorsteuerabzug aus dieser…
…ob sie den Antrag auf Schätzung der Vorsteuern aufrecht halte. Wenn dies der Fall sei, sei aber eine Sammelergänzung oder zumindest eine Erklärung hinsichtlich der Höhe der Einkäufe erforderlich. Dieses Schreiben wurde nicht beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest. Die Bw…
…| Vorsteuern | -2,590.000,00 S | Gutschrift | -190.000,00 S | Einkünfte aus Gewerbetrieb | 1,200.000,00 S Mit Schreiben vom 18. Oktober 2001 erhob der steuerliche Vertreter Berufung und führte aus, dass die Schätzung auf Grund der…
…den Unterlagen zu erhalten. Der Anerkennung von weiteren Vorsteuern über S 100.000,-- steht jedoch im vorliegenden Fall entgegen, dass im Rahmen des gesamten Berufungsverfahrens keinerlei Beweismittel vorgelegt wurden bzw. Bemühungen diesbezüglich gesetzt wurden. Die Schätzung (Anerkennung) weiterer Vorsteuerbeträge über den Betrag von S 100…
…Vorsteuern in der in der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgewiesenen Höhe angefallen wären. Die Berufung ist daher auch in diesem Punkt nicht begründet. 4. Wareneinkauf (Tz. 35 BP-Bericht): Dass für das Jahr 1999 ein Wareneinkauf in Höhe von 118.130,25 S im Zuge der von der…
…leisten Gewähr dafür, dass der jeweilige Arbeitgeber die Vormerkung des Pfandes an 1. Stelle (Bw) bzw an 1. Stelle (Gattin des Bw) bestätigt............" Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Schätzung von nicht gedeckten Lebenshaltungskosten in den Jahren 1997 bis 1999 1.1. Einkommensteuer für…
…eine Umsatzsteuer von 300.000,00 S, abzüglich der Vorsteuern iHv. 100.000,00 S verblieb eine Zahllast iHv. 200.000,00 S. Mit Einkommensteuerbescheid 1999 vom 25. August 2000 wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Wege der Schätzung mit 300.000,00 S festgesetzt…
…vom 17. Juni 2004 den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) mit € 50.000,00 zum Ansatz, legte dieser Bemessungsgrundlage den Normalsteuersatz zu Grunde, und brachte den Gesamtbetrag der Vorsteuern mit € 5.000,00 zum Ansatz, sodass sich…
…soweit sie sich gegen die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen richten, als unbegründet. 2. Unter Tz 3 des Berichts hat die Außenprüfung die Feststellung getroffen, dass verschiedene Rechnungen nicht auf den Namen des Bw, sondern auf den Namen "XY" lauten, weshalb die Vorsteuern aus diesen Rechnungen in…