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UFSZ3K ZRV/0022-Z3K/12Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSZ3K ZRV/0142-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSZ3K ZRV/0132-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSZ3K ZRV/0138-Z3K/11Alkoholsteuer, Schätzung der Bemessungsgrundlagen - insbesondere des Zeitraumes, für den die Abgaben vorgeschrieben werden; Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache wegen Unterlassung wesentlicher Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.08.2012

…einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur werden zu überwinden sein, auch wenn dafür noch weitere Ermittlungen und Erhebungen aufzuwenden sein werden, weil die Schätzung der…

UFSW RV/1607-W/021. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Nichtaufbewahrung von Grundlosungsaufzeichnungen und anderen Buchführungsmängeln. 2. verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2005Teil 2/2

…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Eine Schätzung ist keine Ermessensentscheidung, sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien Willensbildung oder Willensentfaltung der Abgabenbehörde. Da die Wirtschaftsabläufe in der Vergangenheit liegen, die buchmäßig festgehaltenen Vorgänge aber in der…

UFSW RV/0536-W/02Schätzung bei Geldspielautomatenbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2004

…Aussagen "als nicht glaubwürdig erweisen", wird dazu ausgeführt, dass der steuerliche Vertreter in der Berufung zu Recht darauf hinweist, dass die Bw. jedenfalls niederschriftlich diesbezüglich vor dem Finanzamt keinerlei relevante Aussagen getätigt hat. Eine Schätzung ist ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der…

UFSL RV/1669-L/02Schätzung der nicht deklarierte Einkünfte eines Schleusenwärters als Maurer beim Schwimmbadbau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung. Die Schätzung des Finanzamtes sei allerdings ein "Willkürakt" gegen seine "Person". Das Bauen von Schwimmbädern sei nur im Frühling und im Frühsommer beziehungsweise Herbst möglich. Auch in dieser Zeit arbeite er in seiner Dienststelle vierzig Stunden in der Woche…

UFSW RV/1005-W/03Schätzung der Lebenshaltungskosten, Vermietung eines gemischt genutzten Grundstückes, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2005Teil 2/3

…Ermittlung der Grundlagen (abs. 1) wesentlich sind. ...." Das Ziel jeder Schätzung muss stets darauf gerichtet sein, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, welche die größte Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit für sich haben. Es handelt sich dabei um keine Ermessensentscheidung, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung und nicht der…

UFSW RV/1618-W/02Schätzung bei Betrieb der Althaussanierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2004

…Eine Schätzung ist, wie aus den Bestimmungen des § 184 BAO erhellt, keine Ermessensentscheidung. Die Abgabenbehörde hat, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Eine Schätzung ist somit ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien…

UFSW RV/3426-W/02Schätzung der Bemessungsgrundlagen für lohnabhängige Abgaben auf Grund von Feststellungen der Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…den Abgabepflichtigen an der Unterlassung, der lückenhaften oder mangelhaften Darstellung ein Verschulden trifft, ist unmaßgebend (VwGH vom 25. Juni 1965, 56/64). Die behördliche Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist keine Ermessensmaßnahme (VwGH vom 3. Juni 1955, 1862/53), sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung. "Schätzen" bedeutet die…

UFSW RV/1667-W/021. Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Schwarzeinkäufen 2. Schätzung wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Eine Schätzung ist keine Ermessensentscheidung, sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien Willensbildung oder Willensentfaltung der Abgabenbehörde. Da die Wirtschaftsabläufe in der Vergangenheit liegen, die buchmäßig festgehaltenen Vorgänge aber in der…

UFSW RV/1909-W/021. Umsatzzuschätzungen auf Grund von Schwarzeinkäufen 2. Umsatzschätzung auf Grund der eingekauften Reismenge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Eine Schätzung ist keine Ermessensentscheidung, sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien Willensbildung oder Willensentfaltung der Abgabenbehörde. Da die Wirtschaftsabläufe in der Vergangenheit liegen, die buchmäßig festgehaltenen Vorgänge aber in der…

UFSW RV/3326-W/08Schätzung eines Escortservices
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013Teil 1/2

…um einen Akt der Tatsachenfeststellung und nicht der freien Willensentscheidung der Abgabenbehörde (VwGH 15. 7. 1986, 83/14/02039). Es darf somit nicht jeder formelle Mangel einer Buchführung bereits als Beweis ihrer materiellen Unrichtigkeit gewertet werden (VwGH 16. 9. 1992, 88/13/0224 ). Der Prüfer…

UFSW RV/1317-W/05Schätzung eines Veranstaltungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2009Teil 1/2

…nicht nachvollziehbar. Das Ziel jeder Schätzung müsse stets darauf gerichtet sein, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, welche die größte Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit für sich hätten. Es handle sich dabei um keine Ermessensentscheidung, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung und nicht der freien Willensentscheidung der Abgabenbehörde. Im…

UFSW RV/1944-W/05Schätzung von Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2006

…der Grundlagen (Abs 1) wesentlich sind. ..." Das Ziel einer jeder Schätzung muss stets darauf gerichtet sein, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, welche die größte Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit für sich haben. Es handelt sich dabei um keine Ermessensentscheidung, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung und nicht der…

UFSW RV/0863-W/02Schätzung aufgrund angeblich nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…Eine Schätzung ist, wie aus den Bestimmungen des § 184 BAO erhellt, keine Ermessensentscheidung. Die Abgabenbehörde hat, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Eine Schätzung ist somit ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien…

UFSW RV/0872-W/02Schätzung nach den Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.01.2007

…Eine Schätzung ist, wie aus den Bestimmungen des § 184 BAO erhellt, keine Ermessensentscheidung. Die Abgabenbehörde hat, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Eine Schätzung ist somit ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien…

UFSW RV/1283-W/02Schätzung nach den Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.01.2007

…Eine Schätzung ist, wie aus den Bestimmungen des § 184 BAO erhellt, keine Ermessensentscheidung. Die Abgabenbehörde hat, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Eine Schätzung ist somit ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher der freien…