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UFSW RV/2658-W/06Gegenstand des Haftungsverfahrens. Nichtvorhandensein liquider Mittel. Höhe der geschätzten Abgabenschuldigkeiten strittig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…Haftungsbescheid nicht ausgesprochen wurde. Durch den Spruch des Haftungsbescheides, womit die Haftung für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des…

UFSW RV/1909-W/05Haftung des zweiten Geschäftsführers nur, wenn Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit zu zweifeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…Vorauszahlungen spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid - sei die Umsatzsteuer gemeldet, festgesetzt bzw. rechtskräftig veranlagt, jedoch nicht entrichtet worden. In diesem Zusammenhang sei auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die…

UFSS RV/0083-S/03Aufhebung des Haftungsbescheides mangels Feststellungen zur Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…Bescheid des Finanzamtes, vom 5. Dezember 2001 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO für den Zeitraum August 1999 bis September 2000 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid…

UFSL RV/1202-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…Tz 10). Wie schon erwähnt ist der Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289…

UFSL RV/1201-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…Tz 10). Wie schon erwähnt ist der Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289…

UFSW RV/3061-W/02Schuldhafte Pflichtverletzung durch Nichtentrichtung der Ausgleichsquote. Unleserliche Unterschrift - Bescheidqualität des Haftungsbescheides?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2006Teil 1/2

…10-12/98, sowie Straßenbenützungsabgabe 10 und 12/98, Verspätungszuschlag 10/98 und Stundungszinsen 1997 und 1998. Des Weiteren werde der Bw. auch für die Haftung der im Haftungsbescheid betragsmäßig bezeichneten Umsatzsteuern 4-8/99, Lohnsteuer 6/99 und 1-8/99, Körperschaftsteuer 1998 und…

UFSW RV/1859-W/11Haftungsvoraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BAO. Einwendungen gegen die zugrundeliegenden Abgabenbescheide und Frage der schuldhaften Pflichtverletzung. Gegenstand (Sache) des Rechtsmittelverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…zur Haftung herangezogen wurden. Durch den Spruch des Haftungsbescheides, womit die Haftung für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und somit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des …

UFSW RV/0987-W/04Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…im angefochtenen Haftungsbescheid enthalten waren. Durch den Spruch des Haftungsbescheides, womit die Haftung für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd des …

UFSI RV/0304-I/04Vertreterhaftung - keine Auswechslung des Haftungszeitraumes durch die Berufungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…2002, 2001/15/0029). Sache des erstinstanzlichen Haftungsverfahrens war es, die Haftung für den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag betreffend den Erhebungszeitraum Jänner bis Mai 2001 geltend zu machen. Würde die Abgabenbehörde zweiter Instanz den Spruch des Haftungsbescheides in der Weise abändern, dass der Bw. zur Haftung…

UFSL FSRV/0004-L/08Berufung gegen Strafausspruch, da Entrichtung aufgrund eines Generalvergleiches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…in ausdrücklichem Zusammenhang mit dem Haftungsbescheid vom 31. März 2004 die Entrichtung einer zusätzlichen Quote von 20 % (zusätzlich zur Ausgleichsquote) bzw. eines Betrages von 19.670,96 €, zahlbar in drei Monatsraten, an (vgl. Haftungsakt). Am 16. November 2004 fand die nichtöffentliche Sitzung des gemäß …

UFSK RV/0175-K/07Haftung bei nicht ausreichenden Mitteln zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…2002 und hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2003 nicht auseinander setzen. Sache des gegenständlichen Verfahrens ist namentlich die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz und damit den Inhalt des Spruches des Haftungsbescheides vom 12…

UFSG RV/0087-G/13Haftung des Finanzstraftäters: Aufgliederung zusammengerechneter Haftungsbeträge nach Abgabenart und Abgabenzeitraum in der Berufungsentscheidung zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…der Begründung nicht entnehmbar ist. Doch berechtigt dies die belangte Behörde nicht zur ersatzlosen Aufhebung des Haftungsbescheides. Mit dem vor der belangten Behörde bekämpften Bescheid des Finanzamtes war die Sache des Berufungsverfahrens auf die Haftung der Abgabenschuldigkeiten für die R-GmbH, nämlich für Umsatzsteuer 1999…

UFSW RV/3038-W/02Haftungsschuldigkeit wurde nach Ansicht des Berufungswerbers durch die GesmbH entrichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…Pflichten liegen in beiden Haftungsfällen nicht vor, weswegen die Haftungen zu Unrecht geltend gemacht wurden. Ich beantrage daher eine ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides vom 13. Juli 2001....". Die weiteren Ausführungen bezogen sich auf die gegen die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide eingebrachte Berufung gemäß § 248 BAO. Mit Schreiben…

UFSW RV/0375-W/13Haftungsbescheid, Berufung nach § 248 BAO, Kenntnis des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Berufungsentscheidung vom 9. November 2007 auf. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs…

UFSI RV/0734-I/06Aufhebung eines Haftungsbescheides wegen fehlender Ermittlungen zu einer behaupteten Ressortverteilung zwischen zwei GmbH-Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.04.2009

…kein Verschulden am Abgabenausfall trifft. Somit liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Haftungsbescheides und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz vor (§ 289 Abs. 1 BAO). Die Aufhebung des Haftungsbescheides erscheint auch nicht ermessenswidrig, weil sich andernfalls das gesamte Beweisverfahren in einem für…

UFSW RV/2378-W/12Antrag auf Aufhebung eines Haftungsbescheides (§ 9 Abs. 1 BAO iVm § 80 BAO) gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…Jahres ab Bekanntgabe des aufzuhebenden Bescheides einzubringen ist. Da der Bw. Bescheidadressat des bekämpften Haftungsbescheides vom 7. Juni 2011 war und der Antrag auf Aufhebung innerhalb offener Frist gestellt wurde, war inhaltlich darüber abzusprechen. In der Sache selbst ist festzustellen, dass für den Bereich des …

UFSS RV/0111-S/06Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes führt zur Haftung des Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…von €2.711,90 bei der Erstellung des Haftungsbescheides - durch Unterlassen der Einbeziehung der Körperschaftsteuervorsauszahlungen 7-9/2004, Umsatzsteuer 6,7 und 8/2004 - berücksichtigt worden sei, sodass sich das Berufungsvorbringen in diesem Punkt als haltlos erweise. Im Übrigen sei es Sache des Geschäftsführers darzutun…

UFSI RV/0257-I/09Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für Abgabenschulden der GmbH & Co KG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2010

…Erste, zweite und dritte Säumniszuschläge | 2000-2007 | 6.886,37 | Stundungszinsen | 2001,2002,2007 | 242.180,67 | Exekutionsgebühr | 2007 | 16.540,95 | Summe | | 877.997,11 Im Begründungsteil des Haftungsbescheides wurde unter Bezugnahme auf …

UFSW RV/3464-W/02Haftung des Geschäftsführers; Zessionsvertrag begründet haftungsrelevantes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…dieses Anspruches ca. ATS 500.000,00 an Gerichtskosten entstanden. Weitere Zahlungsausfälle durch insolvente Firmen hätten die Liquidität der Primärschuldnerin weiter verschlechtert. Er beantrage daher die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Das Finanzamt legte die Berufung am 7. Juni 2002…

UFSK RV/0004-K/02Haftung des Geschäftsführers für Abgabenschulden der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 2. März 1992 entschieden: Die Berufung wird dem Grunde nach als unbegründet abgewiesen. Der Höhe nach wird der Berufung teilweise stattgegeben und der in Haftung gezogene Betrag an Umsatzsteuer…