…in den Berufungsjahren das Kranken-, das Lebens- sowie das Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft betrieben. In den Bilanzen der Jahre 1996, 1997 und 1998 wies sie die Risikorücklage gemäß § 73 a VAG in der Bilanzabteilung Krankenversicherung mit S 201.422.217,00, in der Bilanzabteilung Lebensversicherung mit…
…Methode zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen, am geeignetsten erscheine. Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages (Gefährdungs- oder Risikozuschlages) gehöre zu den Elementen einer Schätzung (vgl. z.B. VwGH 15.9.1993, 92/13/0004; 26.11…
…Indizien gelten nach der Judikatur des VwGH insbesondere, dass der Unternehmer durch sein Handeln auf die Höhe der Einnahmen Einfluss nehmen kann sowie, dass er das wirtschaftliche Risiko eines (unverschuldeten) Leistungsausfalles, aber auch die durch die Tätigkeit entstandenen Kosten, wie etwa die Kosten von Geschäftsreisen…
Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004
…ausgeblieben seien, nicht geeignet ist, Unwägbarkeiten darzutun, zumal enttäuschte Erwartungen hinsichtlich der Vermietbarkeit der Vermietungsobjekte bzw. eine geringere Auslastung als bei der Erstellung der Prognoserechnung angenommen dem gewöhnlichen Risiko zuzurechnen sind (siehe hiezu z.B. Doralt/Renner8,§ 2 (LVO) Tz 370 bzw. Jakom/Laudacher 2009, …
…C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO…
…Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise stellt somit die Betriebsunterbrechung und nicht eine Krankheit bzw ein Unfall des Bw das versicherte Risiko dar. Der Versicherer gewährte bei bleibender 100%iger Berufsunfähigkeit ab deren objektiver medizinischer Feststellung maximal sechs Monate Nachhaftung (ohne dass insgesamt die zwölf Monate Haftungszeit…
Da somit weder das Baurisiko noch das finanzielle Risiko bei der Bw lag, die durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit die Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits…
Da somit weder das Baurisiko noch das finanzielle Risiko beim Bw lag, die durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten, für die Bauherreneigenschaft sprechenden Kriterien aber kumulativ vorliegen müssen, hätte die Prüfung der Frage, inwieweit der Bw auf die verwirklichte Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen konnte, bereits unterbleiben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch UNICONSULT Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H, vom 1. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Erwin Ganglbauer, vom 25. Juli 2000 betreffend Umsatzsteuer 1996 und 1997 beschlossen…
…gegenüber den bauausführenden Unternehmern berechtigt und verpflichtet werde. Bauherr sei, wer das finanzielle Risiko (zB aus allfälligen Preissteigerungen, der Insolvenz etc.) zu tragen habe. Die Bw stellte unter Hinweis auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes 90/16/0169, vom 27.6.1991 und 93/14/0044…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.A.9, vom 27. Mai 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 2. Mai 2002, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war zu…
…geführt. Vielmehr können die vom Bw. angeführten enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Höhe der Mietzinse sowie die enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Vermietbarkeit der Ferienwohnung als gewöhnliches Risiko bei der Tätigkeit der Vermietung angesehen werden. Sie waren überdies bereits in den Perioden 1993 und 1994 dem Bw…
… 42 Abs. 2 Z 1 InvFG das Wesensmerkmal der Vermögensverwaltung nach dem Grundsatz der Risikostreuung zu erfüllen, weshalb die Vergleichbarkeit auf dieser Ebene zu bejahen sei. Bei der Frage der Vergleichbarkeit auf Ebene der Kapitalanlagen führt die Bw aus: Im Zusammenhang mit inländischen Investmentfonds ist…
…die konkrete Spekulationstätigkeit von der eigentlichen Haupttätigkeit des Unternehmens entfernt sei. Je weiter die Entfernung, desto größer sei aus der Sicht der Rechtsprechung das Risiko, mangels entsprechender Marktkenntnisse aus dem branchenfremden Geschäft Verluste zu erleiden, weshalb eine Förderung des Betriebes nicht mehr unterstellt werden könne…
…3.1981, IV R 94/78, BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658). Bei Risikogeschäften ist dabei von wesentlicher Bedeutung, ob sie von vorneherein als betriebliche Geschäfte behandelt wurden (BFH in BFHE 133, 379, BStBl II 1981, 658, und Beschluss vom 8.12.1995, VIII…
…in welchen trotz beiderseitiger Vertragserfüllung eine Beendigung der Rechtsbeziehung für eine der beiden Parteien wünschenswert erscheint. Auch in diesem Zusammenhang geht der Bw. ein im Verhältnis zu Dritten nicht übliches wirtschaftliches Risiko ein, da er keine Möglichkeit hat durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu beenden…
…einer Stornovereinbarung und dem zweiten Kaufvertrag und die Tatsache, dass der stornierte und der neue Kaufvertrag zu identen Bedingungen abgeschlossen werden, sowie das Fehlen eines finanziellen Risikos auf Seiten des Verkäufers bei der Stornierung des ersten Kaufvertrages, lassen auf das Fehlen der freien Verfügungsmacht des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Horst Hoffmann und Dr. Wilhelm Miklinüber die Berufung der A- GmbH, 0... X., X-weg, vertreten durch Exinger GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom…
…der IZPr für 2004 vom 20. Mai 2005 erblickte das Finanzamt in der Errichtung der Müllverbrennungsanlage einen Herstellungsvorgang. Die Abgrenzung der Herstellung von der Anschaffung hänge von der Risikotragung ab. Zumal der AG von Beginn an als Versicherungsnehmer aufgetreten sei, habe er damit das offensichtliche…