…Mai 2003 erfolgt sei. Die Zahlung sei einen Tag nach dem 16. Mai 2003 (gemeint wohl: 15. Mai 2003) und somit innerhalb der dreitägigen Respirofrist des § 211 BAO erfolgt. Es werde die vollständige Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO…
…zur Anwendung gelangen, da auch die am 16.4.2007 fällig gewesenen Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuer 02/2007 und Lohnabgaben 03/2007) in Höhe von 406.934,78 € erst mit Wirksamkeit 20.4.2007, und damit nach Ablauf der dreitägigen Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO…
…am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am Fälligkeitstag regelmäßig zu einer verspäteten Abgabenentrichtung führen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 211 Abs. 2 BAO eine dreitägige Respirofrist eingeführt. Erfolgt demnach die Gutschrift im Sinne des § 211 Abs…
…Fa. W-GmbH ausgelagert. Hierbei sei von der Berufungswerberin mit der Fa. W vereinbart worden, dass - zur Ersparnis von Liquidität - die Überweisung der lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben sowie der Umsatzsteuer mittels Eilüberweisung unter Inanspruchnahme der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO erfolge. Die Fa. W…
…getätigte Überweisung erst am 25. August 2003 zu einer Gutschrift auf dem Konto des Finanzamtes geführt habe. Die dreitägige Respirofrist habe bereits am 21. August geendet, die Gutschrift sei daher um zwei Tage verspätet erfolgt. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die…
…Oktober 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides mit der Begründung, die Umsatzsteuer Juni 2008 sei innerhalb der dreitägigen Respirofrist bezahlt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Oktober 2008 wurde die gegenständliche Berufung als unbegründet abgewiesen. Mit fristgerechtem Antrag auf Vorlage der Berufung an…
…wäre entgegen bisherigen Erfahrungen verspätet erfolgt, was sich nötigenfalls auch bestätigen ließe. Auch aus dem Umstand, dass die Überweisung nur einen Tag nach Ablauf der Respirofrist beim Finanzamt eingelangt sein müsste, lasse sich ableiten, dass kein grobes Verschulden seitens der involvierten Personen vorgelegen sein könne.…
…auf dem Postscheckkonto) als Entrichtungstag. Da keine Verpflichtung zur Entrichtung von Anzahlungen besteht, können sie daher auch nicht "verspätet" entrichtet werden. Dies spricht im Hinblick auf die obigen Ausführungen für die Unanwendbarkeit der Bestimmungen über "Respirofristen" (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO, "Verspätung ohne Rechtsfolgen"…
…hätten - in Unkenntnis der Säumnis vom 21. Juni 2007 - daher zu Recht davon ausgehen können, dass die Terminisierung der Überweisungsaufträge jeweils mit dem letzten Tag der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO zur rechtzeitigen Gutschrift auf dem Abgabenkonto führe. Grobes Verschulden sei einer auffallenden Sorglosigkeit…
…die Umsatzsteuervorauszahlung 9/2009 innerhalb der Respirofrist von drei Tagen beim Finanzamt eingelangt ist. Durch die Bestimmungen der § 211 Abs. 2 und 3 BAO wird in den Fällen der Abgabenentrichtung im Überweisungsverkehr durch Bank- Kreditunternehmungen, oder unter Verwendung von Postanweisungen eine Respirofrist von drei Tagen…
…den Monat Juni 2003 und die Umsatzsteuer für Mai 2003 mit der Fällgkeit jeweils 15.7.2003 erst am 21.7.2003 also nicht zeitgerecht entrichtet, da die Respirofrist bereits am Freitag 18.7.2003 geendet hatte. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages unterblieb gemäß § 217 Abs…
…ist. Der Berufungswerber ist somit auch unter Berücksichtigung der in § 211 Abs. 3 BAO normierten dreitägigen Respirofrist (unter Abzug des Samstags und Sonntags) um einen Tag säumig geworden. Die Säumnis betrug damit weniger als fünf Tage, sodass diese Voraussetzung der Ausnahmebestimmung des § 217 Abs. 5…
…Somit erweise sich der angelastete Säumniszuschlag aber als verfehlt, weil die ESt-Vorauszahlung 10-12/2008 infolge Überweisungsdurchführung am 20. November 2008 ohnehin fristgerecht iSd. Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO entrichtet worden, und der Säumnisfolgen erst auslösende späte gebarungsmäßige Vollzug dieser Überweisung am Abgabenkonto…
…wurde ausgeführt, dass nach § 211 Abs. 2 BAO in den dort genannten Fällen eine Respirofrist von 3 Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist gelte. In den Lauf der 3-tägigen Frist seien Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht einzurechnen. Der Fälligkeitstag…
…den 18.4.2005 eingegangen. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlages beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8.Juni 2005 wies das Finanzamt Salzburg-Stadt die Berufung mit der Begründung ab, dass die Respirofrist von 3 Werktagen gemäß § 211 Abs. 2 BAO nur bei Überweisungen…
…Bei Überweisung und bei Gutschrift auf Grund eines Schecks im Verrechnungsweg steht dem Abgabepflichtigen zudem eine Respirofrist von 3 Tagen zu (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO). Die Frist von fünf Tagen beginnt gegebenenfalls erst nach dieser Respirofrist. Nach der Aktenlage wurde die am 16…
…13.10.2006 gemäß § 281 BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren konnte daher fortgesetzt werden. Mit Vorhalt vom 5.7.2007 wurde der Berufungswerberin um Stellungnahme zu folgenden Punkten ersucht: "Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO keineswegs der…
…auch die Anzahlung in Höhe von € 7.830,17 gemäß § 211 Abs. lit. d BAO an diesem Tag als entrichtet gilt. Die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO) sind für die Frage, wann eine Anzahlung als entrichtet gilt, nicht anwendbar (vgl…
…Gesetz sei nicht erwähnt, dass die 5-tägige Respirofrist bei Stundungsansuchen nicht gelten solle. Gemäß den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2001 (in der Folge "EBRV" genannt) entspreche eine Sanktionierung der Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe durch Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht dem Normzweck, wenn den zur…
…die Bw. vor, dass in der Berufungsvorentscheidung angeführt werde, dass die Gutschrift der Umsatzsteuer 2/2007 zwar nur 2 Tage nach Ablauf der dreitägigen Respirofrist erfolgt sei, jedoch lägen innerhalb der letzten sechs Monate zwei weitere Säumnistatbestände vor, und zwar seien die am 15. November…