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223 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1383-W/031.: Entrichtung innerhalb der Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO, 2.: Aussetzung der Einhebung bei Erledigung der zugrundeliegenden Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2004

…Mai 2003 erfolgt sei. Die Zahlung sei einen Tag nach dem 16. Mai 2003 (gemeint wohl: 15. Mai 2003) und somit innerhalb der dreitägigen Respirofrist des § 211 BAO erfolgt. Es werde die vollständige Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO…

UFSL RV/0821-L/07Säumniszuschlag bei missbräuchlicher Verwendung der Respirofrist als Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…zur Anwendung gelangen, da auch die am 16.4.2007 fällig gewesenen Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuer 02/2007 und Lohnabgaben 03/2007) in Höhe von 406.934,78 € erst mit Wirksamkeit 20.4.2007, und damit nach Ablauf der dreitägigen Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO…

UFSL RV/0311-L/07Keine ausnahmsweise Säumnis bei Entrichtung einer Abgabe innerhalb der sechsmonatigen Frist erst nach Ablauf der dreitägigen Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am Fälligkeitstag regelmäßig zu einer verspäteten Abgabenentrichtung führen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 211 Abs. 2 BAO eine dreitägige Respirofrist eingeführt. Erfolgt demnach die Gutschrift im Sinne des § 211 Abs…

UFSL RV/0104-L/07Säumniszuschlag bei Missbrauch der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO als zusätzliche Zahlungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2007

…Fa. W-GmbH ausgelagert. Hierbei sei von der Berufungswerberin mit der Fa. W vereinbart worden, dass - zur Ersparnis von Liquidität - die Überweisung der lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben sowie der Umsatzsteuer mittels Eilüberweisung unter Inanspruchnahme der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO erfolge. Die Fa. W…

UFSW RV/1735-W/03Verschulden bei Entrichtung am Fälligkeitstag und Gutschrift nach Ablauf der Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…getätigte Überweisung erst am 25. August 2003 zu einer Gutschrift auf dem Konto des Finanzamtes geführt habe. Die dreitägige Respirofrist habe bereits am 21. August geendet, die Gutschrift sei daher um zwei Tage verspätet erfolgt. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die…

UFSW RV/4090-W/08Die Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO stellt keine zusätzliche Frist für die Entrichtung der Abgabe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2009

…Oktober 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) die Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides mit der Begründung, die Umsatzsteuer Juni 2008 sei innerhalb der dreitägigen Respirofrist bezahlt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Oktober 2008 wurde die gegenständliche Berufung als unbegründet abgewiesen. Mit fristgerechtem Antrag auf Vorlage der Berufung an…

BFG RV/5100939/2013Säumniszuschlag bei Missbrauch der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO als zusätzliche Zahlungsfrist im Zuge einer ELBA-Überweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2014

…sei im gegenständlichen Fall erst am 22.5.2013 der Fall gewesen. § 211 Abs. 2 BAO sehe für bestimmte Entrichtungsformen eine Respirofrist von drei Tagen vor. Erfolge die Gutschrift innerhalb dieser Frist, so bleibe die Verspätung ohne Rechtsfolgen (z.B. für die Verwirkung von Säumniszuschlägen)…

UFSW RV/2616-W/06Ausnahmsweise Säumnis nach Respirofrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…wäre entgegen bisherigen Erfahrungen verspätet erfolgt, was sich nötigenfalls auch bestätigen ließe. Auch aus dem Umstand, dass die Überweisung nur einen Tag nach Ablauf der Respirofrist beim Finanzamt eingelangt sein müsste, lasse sich ableiten, dass kein grobes Verschulden seitens der involvierten Personen vorgelegen sein könne.…

UFSW RV/0511-W/03Unanwendbarkeit der Bestimmungen über Respirofristen für den Zeitpunkt der Entrichtung von Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…auf dem Postscheckkonto) als Entrichtungstag. Da keine Verpflichtung zur Entrichtung von Anzahlungen besteht, können sie daher auch nicht "verspätet" entrichtet werden. Dies spricht im Hinblick auf die obigen Ausführungen für die Unanwendbarkeit der Bestimmungen über "Respirofristen" (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO, "Verspätung ohne Rechtsfolgen"…

UFSW RV/3101-W/07Telebankingauftrag erst am letzten Tag der Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2008

…hätten - in Unkenntnis der Säumnis vom 21. Juni 2007 - daher zu Recht davon ausgehen können, dass die Terminisierung der Überweisungsaufträge jeweils mit dem letzten Tag der Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO zur rechtzeitigen Gutschrift auf dem Abgabenkonto führe. Grobes Verschulden sei einer auffallenden Sorglosigkeit…

UFSK RV/0134-K/10Säumniszuschlag, Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…die Umsatzsteuervorauszahlung 9/2009 innerhalb der Respirofrist von drei Tagen beim Finanzamt eingelangt ist. Durch die Bestimmungen der § 211 Abs. 2 und 3 BAO wird in den Fällen der Abgabenentrichtung im Überweisungsverkehr durch Bank- Kreditunternehmungen, oder unter Verwendung von Postanweisungen eine Respirofrist von drei Tagen…

UFSS RV/0204-S/04Grobes Verschulden bei Überweisungsauftrag am letzten Tag der Respirofrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…den Monat Juni 2003 und die Umsatzsteuer für Mai 2003 mit der Fällgkeit jeweils 15.7.2003 erst am 21.7.2003 also nicht zeitgerecht entrichtet, da die Respirofrist bereits am Freitag 18.7.2003 geendet hatte. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages unterblieb gemäß § 217 Abs…

BFG RV/7102921/2020Säumniszuschläge, Zahlungserleichterung, Respirofrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2020

…Gemäß § 211 Abs. 2 BAO schloss daran die dreitägige Respirofrist für Banküberweisungen bis 05.02.2019. Unter Berücksichtigung aller mit und ohne Verrechnungsweisung erfolgten Tilgungen durch Zahlungen und sonstige Gutschriften haftete die gegenständliche Umsatzsteuer 10/2018, die erst am 18.02.2019 vollständig entrichtet wurde…

UFSS RV/0398-S/08Säumniszuschlag; ausnahmsweise Säumnis; Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…ist. Der Berufungswerber ist somit auch unter Berücksichtigung der in § 211 Abs. 3 BAO normierten dreitägigen Respirofrist (unter Abzug des Samstags und Sonntags) um einen Tag säumig geworden. Die Säumnis betrug damit weniger als fünf Tage, sodass diese Voraussetzung der Ausnahmebestimmung des § 217 Abs. 5…

UFSL RV/0498-L/091. Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages bei Abgabenentrichtung mittels Banküberweisung (Respirofrist) 2. Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009

…Somit erweise sich der angelastete Säumniszuschlag aber als verfehlt, weil die ESt-Vorauszahlung 10-12/2008 infolge Überweisungsdurchführung am 20. November 2008 ohnehin fristgerecht iSd. Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO entrichtet worden, und der Säumnisfolgen erst auslösende späte gebarungsmäßige Vollzug dieser Überweisung am Abgabenkonto…

UFSS RV/0283-S/08Säumniszuschlag; Barzahlung; Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…wurde ausgeführt, dass nach § 211 Abs. 2 BAO in den dort genannten Fällen eine Respirofrist von 3 Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist gelte. In den Lauf der 3-tägigen Frist seien Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht einzurechnen. Der Fälligkeitstag…

UFSS RV/0336-S/05Säumniszuschlag, Entrichtung mit Erlagschein, keine Respirofrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2006

…den 18.4.2005 eingegangen. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlages beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8.Juni 2005 wies das Finanzamt Salzburg-Stadt die Berufung mit der Begründung ab, dass die Respirofrist von 3 Werktagen gemäß § 211 Abs. 2 BAO nur bei Überweisungen…

UFSW RV/2671-W/06Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages bei behaupteter ausnahmsweiser Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…Bei Überweisung und bei Gutschrift auf Grund eines Schecks im Verrechnungsweg steht dem Abgabepflichtigen zudem eine Respirofrist von 3 Tagen zu (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO). Die Frist von fünf Tagen beginnt gegebenenfalls erst nach dieser Respirofrist. Nach der Aktenlage wurde die am 16…

UFSL RV/0844-L/06Grobes Verschulden bei verspätet veranlasster Banküberweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2007

…13.10.2006 gemäß § 281 BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren konnte daher fortgesetzt werden. Mit Vorhalt vom 5.7.2007 wurde der Berufungswerberin um Stellungnahme zu folgenden Punkten ersucht: "Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO keineswegs der…

UFSW RV/0356-W/04Entrichtungstag von Anzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…auch die Anzahlung in Höhe von € 7.830,17 gemäß § 211 Abs. lit. d BAO an diesem Tag als entrichtet gilt. Die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 und 3 BAO) sind für die Frage, wann eine Anzahlung als entrichtet gilt, nicht anwendbar (vgl…