…seien. Die Motivation für die Tragung des Aufwands sei für die Beurteilung unmaßgeblich. Die Kosten für den Golfclub seien solche nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. In den dagegen erhobenen Vorlageanträgen bringt der Bw ergänzend vor, dass es sich bei dem Clubbeitrag nicht um Kosten der Lebensführung handle…
…Bw. Berufung und verwies hinsichtlich der Begründung auf die Berufung betreffend Einkommensteuer 2001 (RV/1853-W/04). Hinsichtlich der Einstufung der Kosten für Bewirtungen im Rahmen internationaler wissenschaftlicher Kontakte, anlässlich von Instituts- und Mitarbeitergesprächen sowie Arbeitsgespräche als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen brachte die Bw. vor, dass…
…Aufwand für Veranstaltungen, die der Pflege der geschäftlichen Kontakte dienten, die so genannten "Abende" in den Jahren 2003 iHv netto Euro 32.733,00 und 2004 iHv netto Euro 43.123,00 als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand iSd § 20 EStG 1988 aberkannt worden. Der Werbecharakter des…
…dargelegt - ausdrücklich normiert. Dementsprechend vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass unter dem Begriff "Repräsentationsaufwendungen" im Zusammenhalt mit der eigenen Bedeutung dieses Wortes alle Aufwendungen zu verstehen sind, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern…
…bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werde, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 EStG 1988 dar. Für die BP sei der betriebliche Charakter dieser Aufwendungen daher nicht nachgewiesen. Die Stellungnahme der BP wurde dem Bw. zur Kenntnis gebracht und…
…nicht abgezogen werden. Nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen auch Repräsentationsaufwendungen nicht abgezogen werden, worunter auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden fallen. Nur wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung…
…für diverse Einladungen an Vorstandskollegen (Innung), Mitarbeiter des Innungsbüros, Mitarbeiter von Geschäftspartnern sowie Funktionärskollegen, da hier der werbende Faktor in den Hintergrund tritt und die repräsentative Komponente die Nichtabzugsfähigkeit derartiger Ausgaben bedingt. Soweit Bewirtungen Beamte betrafen, die für erteilte Aufträge der Bw. (Bewertungsauftrag) maßgeblich waren…
…in Höhe von € 3.500,-- sowie für ein Antrittsfest in Höhe von € 2.583,04 nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies wurde damit begründet, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bewirtungen, Repräsentationen und dgl. gemäß § 20 EStG 1988 bzw…
…Bonbonnieren, kleiner Sachgeschenke etc. würden nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "und letztes Erkenntnis vom 11. Juli 1995, 91/13/0145" zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen zählen (siehe auch Prüfungsbericht (=PB) vom 23. Juli 1996, Tz 13a Vorsteuerkorrektur "H-Gasse 7", Tz 18 "PKW - Privatanteil", Tz…
Für den Fall der erstmaligen Nutzung eines vom Steuerpflichtigen bisher privat genutzten Gebäudes für Zwecke der Einkunftserzielung würden besondere Regelungen bestehen (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG). Diese seien den Bewertungsbestimmungen für die Einlage von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen nachgebildet. Da das Gebäude vor…
…Bw. zu Protokoll, dass sämtliche Belege anlässlich eines Umzuges verloren gegangen seien, könne aber noch die entsprechenden Kontoblätter vorlegen. Betreffend der Position Repräsentationsaufwendungen verwies der Bw. auf deren Betriebsnotwendigkeit und deren geringen Umfang und fügte dem Gesagten - nach Vorbringen des Amtsvertreters, demzufolge solche Kosten nach …
Seitens des Unabhängigen Finanzsenats bestanden keine Bedenken, was die Garagierungskosten anbelangt, sich den Feststellungen in der Tz 22 PB, was die Kfz-Kosten betrifft, den Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (betreffend der Abgaben des Bw. für die Jahre 1989 bis 1993) vom 25. April 2001…
Für das Vorliegen von unveränderten Nutzungsverhältnissen bei den Häusern A-Zeile 84, L-Gasse 93, und M-Gasse 11 [welche ebenso wie die Häuser H-Gasse 10 und B-Gasse 22 nach dem Jahr 1915 errichtet worden waren] in den auf den Zeitraum von 1989…
Die in der Rechnung der oben genannten Firma vom 16. Dezember 1999 ausgewiesenen Bruttokosten von S 22.200, aufgegliedert in Nettokosten für a) die Montage eines Rauchfangs von 6 m Höhe und einem Durchmesser von 180 mm samt Material von S 17.000, b) die…
…Geschäftsführer und zu 50 % an der Gesellschaft beteiligt. Von der BP wurde am 14. April 1998 zur Berufung Stellung genommen wie folgt: 1. Repräsentationsaufwendungen: Das Blumenarrangement (S 9.254,00 (€ 672,51)+ 20 % USt) sei von der Bw. auf dem Konto Werbeaufwand verbucht worden…
…von Seiten der Krankenhausleitung nachgeliefert werden (Mitteilung vom 21. Juni 2011). Im angefochtenen Bescheid vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass es sich hiebei (Bewirtung von Kollegen und Mitarbeitern) um nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen iSd § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handle. In der Berufung wurde dagegen…
…Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht daher für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Ausgaben) nicht aus (siehe Verwaltungsgerichtshof vom 22.3.2006, 2002/13/0023). Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind unter Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw…
…Tätigkeit begründen. In der Begründung wurde weiter ausgeführt, Repräsentationsaufwendungen würden als Aufwendungen der privaten Lebensführung gelten und könnten als solche nicht als Werbungskosten anerkannt werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes erfolge. Darunter fielen…
…kein Aufwand für den Bw. entstanden ist. Gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der…
…persönlich kenne) im Regelfall nicht ausreiche. Es müsse daher aus der eigenen Tasche zugeschossen werden. Es handle sich daher zwar um Repräsentationsaufwand, dieser werde aber nicht durch eine Zulage abgedeckt und daher aus dem steuerpflichtigen Bezug bestritten. Am 17. September 2009 erging ein weiteres Ergänzungsersuchen…