…teilte ein Organ der Abgabenbehörde erster Instanz Herrn E. mit, dass es außerordentlich bedauert werde, dass die bisherige Nichterledigung des Antrages als Diskriminierung der Religionsgemeinschaft empfunden werde. Es werde daher versichert, dass dies nicht der Fall sei. Es handle sich vielmehr um eine reine Rechtsfrage…
…B hat keinen Präsenz- oder Zivildienst absolviert, da er befreit war. Den Ausführungen auf Seite 3-9 (bis zur Mitte) wird im Wesentlichen zugestimmt und sind die Ausführungen zutreffend. Die Kirche C stellt eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft dar. Grundlage der Beziehung zwischen der Kirche C…
…14 iVm Art. 9 EMRK gewährleisteten Recht verletzt." Im Hinblick auf obiges Urteil des EGMR habe der VfGH - wenn er auch gegen die Differenzierung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken hege - davon auszugehen, dass die Anwendung der 10-Jahres-Frist im…
…Rechtslage ganz abgesehen.) Im Übrigen steht dem Verfassungsgerichtshof das Mittel der Fristsetzung zur Verfügung." 2 .a. Ergänzend zu meiner Einkommensteuererklärung 2007 hatte ich noch die Berücksichtigung eines (erstattungsfähigen) Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrages in Höhe von EUR 81,15 netto beantragt. Dieser wurde jedoch ebenfalls nicht berücksichtigt. b…
…Hierüber hat der VwGH bislang noch nicht entschieden. Der Berufungswerber (Bw.) machte in der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung 2005 nunmehr folgende Posten geltend: - Ansatz eines (erstattungsfähigen) Erziehungs- und Religionsgemeinschaftenfinanzierungsabsetzbetrages - Beamtenprivilegierungsäquivalent - Berücksichtigung des VPI bei diversen Aufwendungen - Drucker - Telefonkosten - Fahrtspesen und Diäten. Das Finanzamt erließ am 7…
…die Berücksichtigung eines Schulgeld-, Erziehungs- und - neu - eines Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag und, betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2004, keinen Schulgeldabsetzbetrag mehr, jedoch weiterhin die Berücksichtigung eines Erziehungs- und eines Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag sowie - neu - ein Beamtenprivilegierungsäquivalent. Die Berufungen sind form- und fristgerecht, die Berufungsthemen im Wesentlichen…
…Summe als Absetzbetrag zu, wie sie ein Mitglied einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft im Wege über staatliche Zuwendungen an seine jeweilige gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft erhält. Der Religionsgemeinschaftenfinanzierungs-Ausgleichsabsetzbetrag beträgt demnach - vorsichtig geschätzt - EUR 75,00" für 2003 bzw. unter Anhebung gemäß dem…
…1999 verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, in welchem die von der Bw. geförderte Religionsgemeinschaft bereits eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft war. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften Gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften vom 9. Jänner 1998, BGBl…
…Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung…
…a. den Alleinerzieherabsetzbetrag für 1 Kind, den Sonderausgabenabzug für Wohnraumschaffung/-sanierung iHv EUR 7.872,08 und den Abzug von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften iHv EUR 230,00 beantragt. Die Ausgaben für das Weltwirtschaft-Studium ihres Sohnes in England hat die Bw…
…gebotene Gottes- und Nächstenliebe veranlasst X zu einer breiten Palette von Tätigkeiten, die von der Durchführung kostenloser Bibelkurse für Einzelpersonen bis hin zu groß angelegten Hilfeleistungen für die Allgemeinheit in Katastrophenfällen reicht. Außerdem sind wir in Österreich mittlerweile bereits die fünftgrößte Religionsgemeinschaft (lt. Volkszählung 2001)…
…er neben Sonderausgaben, Beiträgen für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften (in Höhe von 140,16 €) auch außergewöhnliche Belastungen in Form von Krankheitskosten (Zahnarztkosten: in Höhe von 146,56 €) und Aufwendungen für "Sonstige außergewöhnliche Belastungen" in Höhe von 20.908,84 €, resultierend aus…
…Arbeitslosenunterstützung erhalten. wurde von der Bw. angekreuzt. An Sonderausgaben machte die Bw. geltend: Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge Kennzahl 455: 180,81 €, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften Kennzahl 458: 97,98 €. Dem Finanzamt wurden gemäß §§ 84 bzw. 3 Abs. 2 EStG…
…vom 23. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 wurde von der Erklärung insoweit abgewichen als begründend ausgeführt worden ist, dass die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften höchstens im Ausmaß von 100 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten (§ 18 Abs. 1…
…beantragten Beträge hinsichtlich Kirchenbeitrag und Zehntelabsetzbetrag (d.s. € 363,36) hinsichtlich der XXX (idF U) Versicherung berücksichtigt. Der Einkommensteuerbescheid 2005 wurde folgendermaßen begründet: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von € 100,00 als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs…
…ermittelt. Begründend wurde ausgeführt, dass Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften höchstens im Ausmaß von 100,00 € als Sonderausgabe zu berücksichtigen seien. Die Aufwendungen für die "Exerzitien" seien von allgemeinem Interesse und könnten nicht nur in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit gesehen werden…
…Finanzamt eine Abgabennachforderung i. H. v. S 27.764 (€ 2.017,69) ermittelt und dies wie folgt begründet: "Beiträge an gesetzlich anerkennte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von S 1.000 als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z. 5 EStG 1988…
…TER GmbH) zugrunde gelegt. Zur Begründung wurde lediglich angeführt, dass Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften höchstens im Ausmaß von 75,00 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden könnten. Mit Schriftsatz vom 16. März 2005 erhob die Abgabepflichtige gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 Berufung und führte…
…der Veranlagung zur Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2003 wich das Finanzamt von den Abgabenerklärungen des Bw zu dessen Nachteil ab und führte im Einkommensteuerbescheid aus: "Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von 75 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden (…
…bestimmt, dass jedermann die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit zu gewährleisten ist: Gezwungen zu werden, über verpflichtend zu zahlende Steuern, Zuwendungen aus Steuergeld an Kirchen und Religionsgemeinschaften finanzieren bzw. den aus deren steuerlichen Begünstigungen resultierenden Steuerausfall durch höhere Steuerleistungen kompensieren zu müssen, somit genötigt zu werden…