…Berufungsfrist könne daher nicht abgelaufen sein. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juni 2002 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide für 1997 bis 2000 seien durch Hinterlegung bereits am 25. Februar 2002 ordnungsgemäß zugestellt worden. Gegen die Berufungsvorentscheidung brachte die…
…Bw. dadurch von der Hinterlegung nicht verständigt, dann konnte die schriftliche Verständigung keine Rechtswirkungen für die Bw. entfalten. Die gegen die Berufungsvorentscheidungen vom 7. Oktober 2003 eingebrachten Vorlageanträge wären diesfalls fristgerecht. Nach § 289 Abs. 1 BAO liegt es im Ermessen der Abgabenbehörde zweiter Instanz, ob…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen.…
…die geeignet sind, zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Zuständigkeit durch Hinterlegung aufkommen zu lassen. Es wurde ihm dazu eine Frist bis 25.10.2002 eingeräumt. In einem rechtzeitig eingebrachten Schreiben ging der nunmehrige Berufungswerber jedoch nicht auf dieses Thema ein. Über die…
…den Geschäftsaufzeichnungen dieser Zeit gehe hervor, dass der Berufungswerber Mitte Juli 1994 immer im Geschäft anwesend gewesen sei. Als ausgebildeter Jurist hätte er selbstverständlich auf eine Mitteilung bezüglich einer Zweitzustellung bzw. Hinterlegung eines RSa-Schreibens reagiert. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Dezember 2003 wies das Finanzamt…
…konkrete Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des…
…konkrete Angaben über den Zeitraum und Grund der Abwesenheit z.B. Geschäftsreisen, Urlaub oder Krankheit zu machen. Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung mache als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es sei Sache des…
…ZustellG tatsächlich regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (OGH 11.1.1989, 9 Ob A 13/89; VwGH 7.7.1993, 92/04/0280). Liegt diese objektive Tatsache nicht vor, darf bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nicht hinterlegt werden. Geht der Zusteller bei der Hinterlegung tatsachenwidrig von regelmäßigem…
…von der Antragstellerin behoben. Auch dieser Umstand spricht dagegen, dass die Antragstellerin wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen hätte können. Bei dieser Sachlage ist von einer Rechtswirksamkeit der Zustellung des Abweisungsbescheides vom 5.3.2012 durch Hinterlegung auszugehen. Die Hinterlegung…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen.…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (Liebeg…
…am behaupteten Tag der Hinterlegung beim Postamt behoben hat. Da der Beweis für die Formerfordernisse einer Zustellung zu eigenen Handen sowohl durch den Rückschein als auch durch die vorgenannte Telekopie vom 30. Juni 2003 erbracht wird, ist die Rechtswirksamkeit der Zustellung durch Hinterlegung des Haftungsbescheides…
…Angaben zufolge im Hausbrieffach keine Hinterlegungsanzeige über einen entsprechenden RSa-Brief - von einer Verständigung über einen zweiten Zustellversuch hat die Bw. nicht gesprochen - gefunden habe. Dazu ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, der eindeutig darauf hinweist, dass die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges nicht davon…
…18. Dezember 2002 durch Hinterlegung zugestellt worden. Aus den obgenannten Gründen sei die Berufungsvorentscheidung somit ordnungsgemäß an die Bw. zugestellt worden. Eine Zustellung an den rechtlichen Vertreter könnte nicht erfolgen, da der rechtlicher Vertreter in seiner Berufung nicht angegeben hat, dass die von der Bw…
…auf Grund der Betriebsprüfung rechtskonform (vgl VwGH vom 30.5.1994, 84/13/0104) an die beiden Gesellschafter der ehemaligen JG m.b.H. & Co am 26. bzw. 27.Februar 2002 nach zweimaligen Zustellversuch durch Hinterlegung zugestellt worden. Dass die Sendung in der Folge durch…
…auf Grund der Betriebsprüfung rechtskonform (vgl VwGH vom 30.5.1994, 84/13/0104) an die beiden Gesellschafter der ehemaligen J.G.m.b.H.&Co . am 26. bzw. 27.Februar 2002 nach zweimaligen Zustellversuch durch Hinterlegung zugestellt worden. Dass die Sendung in der Folge…
…Hinterlegungsanzeige (vom Bf. als "gelber Zettel" bezeichnet) gefunden habe. Dazu ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, der eindeutig darauf hinweist, dass die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges nicht davon abhängt, dass dieser dem Zustellempfänger zur Kenntnis gelangt. Weder eine Beschädigung noch die Entfernung der Hinterlegungsanzeige…
…verfahrensgegenständlich noch ein weiteres Handeln der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu erwarten gewesen war. Selbst aber wenn die Hinterlegungsanzeigen ohne eine Möglichkeit des Beschuldigten zur Einflussnahme und ohne sein Wissen entfernt worden wären, wäre für ihn insoweit nichts gewonnen: Die Rechtswirksamkeit eines Zustellvorganges hängt nicht davon…
…ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet (VwGH 19.9.1995, 95/14/0067). Würde man hier eine andere Rechtsansicht vertreten, könnte jeder durch Hinterlegung vorgenommenen Zustellung ihre Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit mit dem einfachen Argument…
…Wiedereinsetzungsgrund dar. So spricht der Verwaltungsgerichtshof mit Entscheidung vom 25. 09.1991, Zl. 91/16/0046, aus, dass die allein in deutscher Sprache ordnungsgemäß mit Formular 1 zu § 17 Abs. 2 ZustG erteilte Belehrung über die rechtlichen Wirkungen der Hinterlegung eines Schriftstückes die Frist, über…