…die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag so lange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus…
…weil die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung wie erwähnt kein Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des bekämpften Säumniszuschlagsbescheides ist. Es ist aus den angeführten Gründen für die Erledigung dieser Säumniszuschlagsberufung daher auch unbeachtlich, ob der Berufungswerber die rechtzeitige Entrichtung der säumniszuschlagsbetroffenen Einkommensteuervorauszahlung allenfalls…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…behauptet. Der Bestreitung eines Säumniszuschlages aus dem Grunde, dass die dem Säumniszuschlag zugrundeliegende Abgabenfestsetzung rechtswidrig sei, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf…
…vom 9.7.2002 setzte das Finanzamt von dieser Umsatzsteuernachforderung einen Säumniszuschlag von 1.765,91 € fest. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 12.8.2002 allein mit der Begründung Berufung erhoben, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenschuld noch nicht rechtkräftig wäre…
…eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist (vgl. Ritz, SWK 2001, S 312). Somit ist für den Berufungsfall die Rechtslage vor BGBl I Nr. 142/2000 maßgeblich, weil der Abgabenanspruch für die dem strittigen Säumniszuschlag zugrunde liegende Stammabgabe bereits im Jahr 1999 entstanden…
…vertrat der Bw. sinngemäß den Standpunkt, die Anlastung der Säumniszuschläge sei unzulässig, weil die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen laut Umsatzsteuerbescheiden vom 21. 7. 2006 im Hinblick auf die gegen diese Stammabgabenbescheide eingebrachte Berufung nicht in Rechtskraft erwachsen seien. Die den Umsatzsteuerbescheiden zugrunde liegende Wiederaufnahme…
…weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl…
…sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl. VwGH vom 30.05.1995, 95/13/0130). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Einkommensteuer 1996 bis 2000 mit Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2011 rechtskräftig festgesetzt wurde. Die VwGH-Beschwerde betrifft die Vorjahre. Säumniszuschläge fallen grundsätzlich…
…den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgaben keine anrechenbaren Gutschriften gegenüberstanden, wurden die Säumniszuschläge zu Recht festgesetzt. Ein Säumniszuschlag setzt eine formale Abgabenschuld, nicht jedoch die Rechtskraft der Festsetzung der Stammabgabe voraus. Daher kann auch die Einbringung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide an der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge…
…unzutreffend, weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus…
… 217 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von € 2.788,50 und ein Verspätungszuschlag in Höhe von € 6.971,25 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bei Durchsicht der dem Bescheid vom 1. Juni 2005 zugrunde liegenden Unterlagen festgestellt worden sei…
…formale Abgabenschuld, nicht jedoch die Rechtskraft der Festsetzung der Stammabgabe voraus. Die Bw. bestreitet, dass die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheide rechtswirksam zugestellt wurden. In Abgabenverfahren sind gemäß § 11 des Zustellgesetzes (ZustG) Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder auf dem Weg, den…
…sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ. 3; VwGH vom 3.8.1991, 90/17/0503; 27.9.1994, 91/17/0019; Stoll, aaO, 2319). Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes…
…sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ. 3; VwGH vom 3.8.1991, 90/17/0503; 27.9.1994, 91/17/0019; Stoll, aaO, 2319). Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes…
…sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ. 3; VwGH vom 3.8.1991, 90/17/0503; 27.9.1994, 91/17/0019; Stoll, aaO, 2319). Die Abgabenbehörden sind bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages von Gesetzes…
…Kommentar, Band 2, Seiten 2076 ff). Zur Behebung und Zurückverweisung im Besonderen: Der Unabhängige Finanzsenat ist nach sorgfältiger Prüfung der dem zu behebenden Bescheid (Berufungsvorentscheidung) zu Grunde liegenden Sach- und Rechtslage zur Überzeugung gelangt, dass vom Zollamt Salzburg in objektiver Bewertung wesentliche Ermittlungen unterlassen wurden…