…die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag so lange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus…
…habe von der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung keine Kenntnis erlangt, vielmehr sei ihm die Abgabenschuld von 2.574,00 € erstmals mit Mahnung vom 9.12.2024 bekannt gegeben worden. Die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO stellt eine Begünstigungsbestimmung dar. Der eine Begünstigung…
…weil die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung wie erwähnt kein Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des bekämpften Säumniszuschlagsbescheides ist. Es ist aus den angeführten Gründen für die Erledigung dieser Säumniszuschlagsberufung daher auch unbeachtlich, ob der Berufungswerber die rechtzeitige Entrichtung der säumniszuschlagsbetroffenen Einkommensteuervorauszahlung allenfalls…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…die sachliche Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen wie erwähnt kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides ist. Außerdem gründet der bekämpfte Säumniszuschlag nicht auf den vom Berufungswerber als rechtswidrig erachteten Einkommensteuerbescheiden, sondern auf dem unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftig gewordenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid…
…behauptet. Der Bestreitung eines Säumniszuschlages aus dem Grunde, dass die dem Säumniszuschlag zugrundeliegende Abgabenfestsetzung rechtswidrig sei, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf…
…vom 9.7.2002 setzte das Finanzamt von dieser Umsatzsteuernachforderung einen Säumniszuschlag von 1.765,91 € fest. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 12.8.2002 allein mit der Begründung Berufung erhoben, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenschuld noch nicht rechtkräftig wäre…
…eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist (vgl. Ritz, SWK 2001, S 312). Somit ist für den Berufungsfall die Rechtslage vor BGBl I Nr. 142/2000 maßgeblich, weil der Abgabenanspruch für die dem strittigen Säumniszuschlag zugrunde liegende Stammabgabe bereits im Jahr 1999 entstanden…
…Ordnungsgemäßheit der dem gegenständlichen Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 Abs. 1 BAO i.V.m. § 80 BAO erhebe, sei für sie daraus im Haftungsverfahren nichts zu gewinnen. Sämtliche der Haftunginanspruchnahmen zugrundeliegenden Bescheide seien laut Aktenlage unstrittig gleichzeitig mit dem…
…vertrat der Bw. sinngemäß den Standpunkt, die Anlastung der Säumniszuschläge sei unzulässig, weil die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen laut Umsatzsteuerbescheiden vom 21. 7. 2006 im Hinblick auf die gegen diese Stammabgabenbescheide eingebrachte Berufung nicht in Rechtskraft erwachsen seien. Die den Umsatzsteuerbescheiden zugrunde liegende Wiederaufnahme…
…Anspruchszinsen ergeben sich aus dem Differenzbetrag zwischen dem vorgeschriebenen Betrag und der Festsetzung hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2013 und 2014. Bestritten wird die Höhe insofern, als den Beschwerden gegen die diesen Bescheiden zugrundliegenden Abgaben (KöSt) nach Ansicht des Bf. stattzugeben wäre. Die Säumniszuschläge (betreffend USt 2012…
…Abgabenschuld sachlich richtig oder rechtskräftig war, war nicht entscheidend. Die Frage der Rechtmäßigkeit der den Säumniszuschlägen zu Grunde liegenden Abgabenforderungen (im vorliegenden Fall der Einkommensteuer 1-3/2018, 4-6/2018 und 7-9/2018) ist so lange unmaßgeblich, als nicht abändernde Abgabenfestsetzungen erfolgen. Im…
…fraglich, ob die bezughabenden Beschwerden dem Bundesfinanzgericht bis dato überhaupt vorgelegt worden seien. Auch die bisherigen Aussetzungsanträge des Bf habe die belangte Behörde in den meisten Fällen - wenig verwunderlich - abgewiesen, dies mit der Begründung, dass die dem Antrag zu Grunde liegenden Bescheide bereits rechtskräftig erledigt (…
…weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl…
…sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl. VwGH vom 30.05.1995, 95/13/0130). Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Einkommensteuer 1996 bis 2000 mit Berufungsvorentscheidung vom 21. September 2011 rechtskräftig festgesetzt wurde. Die VwGH-Beschwerde betrifft die Vorjahre. Säumniszuschläge fallen grundsätzlich…
…2016, dass der beanstandete Mietvertrag auf bestimmte und unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, die zum Gebührenfestsetzungsbescheid vom 28.9.2016 mit der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Nachforderung, zutreffend ist. Wie bereits ausgeführt, ist es nicht Aufgabe des gegenständlichen Säumniszuschlagsverfahrens, die Abgabenfestsetzung zu überprüfen bzw. das…
…den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgaben keine anrechenbaren Gutschriften gegenüberstanden, wurden die Säumniszuschläge zu Recht festgesetzt. Ein Säumniszuschlag setzt eine formale Abgabenschuld, nicht jedoch die Rechtskraft der Festsetzung der Stammabgabe voraus. Daher kann auch die Einbringung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide an der Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge…
…die zugrunde liegenden Haftungs- und Abgabenbescheide wird gesondert von dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter entschieden. Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge…