…Dr. Beiser, dass eine Bindung an den Bescheid mit Ablauf des 31. Juli 2008 entfällt, kann aus den oben angeführten Gründen nicht gefolgt werden. Die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung ist allein in dem zur Erlassung des Abgabenbescheides führenden Verfahren zu prüfen. Der nach § 216 BAO ergehende…
…500/28769/2000, als unzulässig mit der Begründung zurück, das Instrument der Erteilung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO diene nicht dazu die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 6. Februar 2001 den Rechtsbehelf der Berufung mit Einwendungen gegen den…
…500/28768/2000, als unzulässig mit der Begründung zurück, das Instrument der Erteilung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO diene nicht dazu die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 6. Februar 2001 den Rechtsbehelf der Berufung mit Einwendungen gegen den…
…500/28770/2000, als unzulässig mit der Begründung zurück, das Instrument der Erteilung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO diene nicht dazu die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 6. Februar 2001 den Rechtsbehelf der Berufung mit Einwendungen gegen den…
…Fälligkeitstag 15. Jänner 1996 und einer Zahlungsfrist bis 5. September 2008 verbucht. Die vom Finanzamt im angefochtenen Bescheid für die Zurückweisung des Antrages auf Abrechnungsbescheid herangezogene Begründung, dass im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung nicht mehr zu prüfen sei, übersieht…
…9 dritter Satz leg. cit. und § 26 Abs. 6 AbgEO - eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass im Einhebungs- und Einbringungsrecht nur auf die Abgabenzahlungsschuld abgestellt wird und der Frage der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung keine Bedeutung zukommt (vgl Ellinger - Iro - Kramer - Sutter - Urtz, Bundesabgabenordnung, § 217 Anm. 56).…
…2003 nur binnen Monatsfrist und unter Vorlage der Buchhaltungsunterlagen in Aussicht gestellt wurde. Diese Frist ließ der Bw jedoch ungenützt verstreichen. Darüber hinaus ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Dem Einwand des Bw…
…wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Dem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung für das Jahr 2004 vorläufig erfolgt ist und diesbezüglich ein Berufungsverfahren offen ist…
…wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Dem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung für das Jahr 2003 vorläufig erfolgt ist und diesbezüglich ein Berufungsverfahren offen ist…
…dass eine Buchung der Umsatzsteuerjahreserklärung 2004 nicht am 6. Juni 2006 zu erfolgen hatte und somit auch keine weitere Gutschrift in der Höhe von € 7.463,05 auf dem Abgabenkonto auszuweisen war. Es ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen…
…2003 am 21. April 2004 erfolgen, eine gesonderte Festsetzung für den Monat 12/2003 ist somit nach § 21 Abs. 3 BAO nicht mehr möglich. Es ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren jedoch nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). …
…am 28. Juli 2006 erfolgen, eine gesonderte Festsetzung für den Monat 12/2005 ist somit nach § 21 Abs. 3 BAO nicht mehr möglich. Es ist in einem Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Dem Umstand, dass…
…Abgabenkonto und kommt insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung von Gutschriften in Betracht. Im Abrechnungsverfahren ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung (auch einer Selbstbemessung) kann keinesfalls im Verfahren nach …
…in einem Abrechnungsbescheidverfahren die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen ist, wurde der Bw. in unzähligen gleich gelagerten Fällen bereits im Rahmen von Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates mitgeteilt. Im gegenständlichen Antrag vom 25. Juni 2007 wurde lediglich vorgebracht, dass Festsetzungsverjährung eingetreten sei soll, also eine…
…nicht die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung oder einer Rückzahlung zu prüfen (VwGH 20.7.1999, 99/13/0071). Strittig ist nach dem Berufungsvorbringen lediglich die Abbuchung des Betrages von S 10.886,20 am Buchungstag 28. August 2000. Dazu ist auszuführen, dass nach einer Pfändung von…
…Die inhaltliche Unrichtigkeit bzw. fehlende Rechtskraft einer Abgabenfestsetzung steht der Rechtmäßigkeit eines davon vorgeschriebenen Säumniszuschlages somit nicht entgegen. Abgabenzahlungsschuld ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich entweder aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder…
…1999, 93/14/0089) darf die Rechtmäßigkeit einer wirksamen Abgabenfestsetzung - hinsichtlich welcher der Rechtsschutz durch deren Bekämpfbarkeit gewährleistet ist, im Abrechnungsbescheidverfahren nicht mehr geprüft werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat im genannten Erkenntnis dargetan, dass "mit Abrechnungsbescheid darüber entschieden wird, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, somit…
…so wenig dient ein Abrechnungsbescheidverfahren dazu, die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung zu prüfen (siehe dazu die Rechtsprechung des VwGH). Es ist daher im Abrechnungsverfahren nicht zu prüfen, ob eine Abgabenfestsetzung (hier Widerruf einer Nachsicht) zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist. Auch die spätere Stattgabe der…
…Bestimmungen bestehen, die die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung davon abhängig machen, ob zuvor über ein allfälliges Ansuchen um Zollerlass abgesprochen wurde. Das Zollamt Wien hat im vorliegenden Verfahren eine strikte Trennung zwischen dem Festsetzungsverfahren und dem daraus resultierenden Rechtsbehelfsverfahren einerseits und dem Erlassverfahren andererseits vorgenommen, was…
…BAO betreffend Einhebungsverjährung zu verweisen. Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer wirksamen Abgabenfestsetzung nicht mehr geprüft werden. Zweck des § 216 BAO ist vielmehr die Überprüfung der abgabenbehördlichen Gebarung, im Wesentlichen somit die Verrechnung von Zahlungen und Gutschriften. Da in einem Abrechnungsbescheid keine Abgaben festgesetzt werden…