…der sonstigen Leistung und der Tag der Lieferung der sonstigen Leistung in den oben angeführten Rechnungen fehlen würden und die vom Bw. vorgelegte Rechnungsberichtigung seitens der Betriebsprüfung nicht anerkannt werde, sei der Vorsteuerabzug in Höhe von S 540.701,33 im Jahr 2000 zu versagen…
…gibt weiters nicht an, dass sie tatsächlich eine Berichtigung der Rechnungen oder Gutschriften bei ET erwirkt hätte. Überdies würde auch dann der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der erfolgereichen Rechungsberichtigung zustehen (ex nunc), keinesfalls jedoch im berufungsgegenständlichen Zeitraum Februar 2008 bis August 2009. Eine den Umsatzsteuerrichtlinien…
…lassen, auf die nach seinem Vorbringen hingewiesen werden soll. Weiters sei zu beachten, dass laut VwGH 17.9.1996, 95/14/0068, Rechnungsberichtigungen oder Ergänzungen (§ 16 UStG 1994) durch den Aussteller erst für den Voranmeldungs- bzw. Veranlagungszeitraum zulässig sein können, in dem die Berichtigung bzw…
…zur gleichen Serie gehören müssen wie die Gutschriften, mit denen die fehlerhaften Rechnungen aufgehoben werden." (Zitat Ende) Die Zulässigkeit einer Rückwirkung (ex tunc) der Rechnungsberichtigung ist jedoch auch dem zuletzt genannten EuGH-Urteil explizit nicht zu entnehmen. Auf diesen Umstand weist im Übrigen auch Hörtnagl…
Der UFS geht daher zunächst von den mathematisch richtigen Summen der Reisekostenabrechnungen als (geltend gemachte) Betriebsausgaben aus. Die Summe des Monats Jänner 1999 (AB Seite 267) lautet rechnerisch richtig S 7.560,00 (21 x 360) statt S 7.572,00. Die Summe des Monats…
…aufliegenden Rechnungskopien bzw. der Abfrage verschiedener UIDs, welche zum Teil nicht stimmen oder zum Rechnungsausstellungszeitpunkt nicht gültig waren. 2. Rechnungsberichtigungen kann wirksam nur der Rechnungsaussteller vornehmen, wobei für die Vorsteuerabzugsberechtigung das Datum der Berichtigung ausschlaggebend ist, welches aus den Rechnungen nicht ersichtlich ist. Jedenfalls ist…
…36). Am 3. Dezember 2001 schlossen Kläger und Beklagte einen Vergleich, demzufolge insbesondere - die Verträge vom 14. November 1996 (6796 und 6797) mit Wirkung ex tunc aufgehoben und für nichtig erklärt wurden, unter anderem deswegen, weil das bisherige Verfahren ergeben habe, dass der Kaufgegenstand einen…
…sei die Rechnung der Bw. vom 12.12.2000 an die Firma S. GmbH ex tunc berichtigt und auf die Verordnung 800 verzichtet worden. Der Masseverwalter habe im November 2004 an das Finanzamt Graz eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 eingereicht, in der er die…
…einen Vorsteuerbetrug hintanzuhalten, nicht geeignet, die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage zu stellen. Dem Hinweis auf die Umsatzsteuerrichtlinien, wonach eine Rechnungsberichtigung unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung ex tunc möglich ist, ist entgegenzuhalten, dass es sich dabei um eine Erlassmeinung handelt, der mangels Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt…
…für die Zahlung des vereinbarten Preises nachweislich 2 Darlehen/Kredite aufgenommen hätte. Somit sei Unternehmereigenschaft begründet worden und diese könne selbst bei Beendigung oder letztlicher Nichtaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit nicht mehr ex tunc entfallen. Überdies liege aber im Jahr 2002 ein Verkauf des Schotters vor…
…genannte Berichtigungsmöglichkeit der Rechnung. Die Berichtigung stehe im Ermessen des Unternehmers und sei zeitlich an keine Frist gebunden. Die Wirkungen treten erst ex nunc auf. Nach EuGH 13.12.1989, Rs C-324/87 "Genius Holding" haben die Mitgliedstaaten zur Wahrung des zentralen Grundsatzes der…
…Berufungswerberin bzw. mit ihrem Vertreter durchgeführte Telefongespräch hingewiesen. Laut vorliegender Aktenlage wies das Finanzamt die Berufungswerberin telefonisch darauf hin, dass die Rechtsanwaltsleistungen zwar mit dem Erwerb der Liegenschaft für Zwecke der Vermietung zu tun haben würden, aber keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden könnte, da…
…dass tatsächlich Liebhaberei vorgelegen sei, müsse wohl die Möglichkeit der Rechnungsberichtigung zum Zeitpunkt rechtskräftigen Feststehens von Liebhaberei gegeben sein (mit Hinweis auf Rz 1739 UStR 2000 und dort zitierte Verwaltungsgerichtshofjudikatur). Der Bw. beantragte die Zuständigkeit des gesamten Berufungssenats und Abhaltung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Das FA…
…mit Anschaffungskosten über 600.000,- sowie Rep. Ablöse 91 über 100.000,- befinden sich wie angeführt im Anlageverzeichnis des Geschäftsführer HU, und hat mit den Anschaffungskosten der Gasthauseinrichtung nicht zu tun. Vielmehr wurde dieses Klimagerät von HU am 15. Juli 1996 um 450.000,- (Buchwert…
…Den Rechnungen sei keine Leistung zu Grunde gelegen. Unter Bezugnahme auf die am Anfang gemachten Ausführungen inklusive der VwGH Entscheidung sei eine Rechnungsberichtigung im gegenständlichen Fall nicht zulässig. Gehe man vom EuGH Urteil aus, so habe die Initiative vom Aussteller der Rechnung - rechtzeitig und vollständig…
… 12 Rz 42, Stand 1.3.2013, rdb.at ). Demnach ist kein "rückwirkender" Vorsteuerabzug bei späterer Rechnungsberichtigung (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0013) möglich - wie im berufungsgegenständlichen Fall. Ein Vorsteuerabzug ist erst möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen vorliegen: es muss die Leistung ausgeführt worden…
Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
…UStG auch zu erfolgen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die Bestimmung des § 16 UStG ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im…
…und von den "Rechnungs"-Empfängern rückerstattet erhalten hätten, sei die Neutralität der Mehrwertsteuer gewährleistet. Wenn die Behörde die Rechnungen als umsatzsteuergerecht qualifiziere, müsse daher eine Rechnungsberichtigung zulässig sein. Denn nur wenn sich herausstellte, dass eine Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzuges beim Rechnungsempfänger nicht mehr möglich sei…