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BFG RV/7102673/2013Ex-tunc Rechnungsberichtigung vor dem BFG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017

…Der EuGH sah zur Beantwortung dieser Frage erkennbar deshalb keinen Anlass, weil im damaligen Verfahren eine Rechnungsberichtigung bereits vor dem Finanzamt unstrittig als richtig und auch nicht verspätet – also mit ex-tunc Wirkung – angesehen wurde, und daher kein Fall einer Berichtigung von Rechnungsmerkmalen eine Stufe…

UFSW RV/0241-W/061. Kein Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen ohne Hinweis auf andere Belege 2. Leistungserbringung durch Übergabe eines streng nach Vorgaben des Auftraggebers gezeichneten Bauplanes (Reinzeichnen) ohne eigene geistige Planungsleistung 3. Keine rückwirkende (ex tunc) Rechnungsberichtigung auch nach EuGH-Urteil "Panon Gép" 4. Kein Treu und Glauben bezüglich Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug 5. Einheitliches Zielgebiet für Tagesgelder (Diäten), wenn die Gemeinde aus mehreren unselbständigen Ortschaften besteht 6. Auch eine ausschließliche betriebliche Nutzung muss nachgewiesen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011Teil 1/4

…der sonstigen Leistung und der Tag der Lieferung der sonstigen Leistung in den oben angeführten Rechnungen fehlen würden und die vom Bw. vorgelegte Rechnungsberichtigung seitens der Betriebsprüfung nicht anerkannt werde, sei der Vorsteuerabzug in Höhe von S 540.701,33 im Jahr 2000 zu versagen…

UFSW RV/2835-W/10Ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…gibt weiters nicht an, dass sie tatsächlich eine Berichtigung der Rechnungen oder Gutschriften bei ET erwirkt hätte. Überdies würde auch dann der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der erfolgereichen Rechungsberichtigung zustehen (ex nunc), keinesfalls jedoch im berufungsgegenständlichen Zeitraum Februar 2008 bis August 2009. Eine den Umsatzsteuerrichtlinien…

BFG RV/7102553/2020Vorsteuerabzug bei fehlender UID-Nummer des Empfängers in Rechnungen und bei strittiger Eignung der Bezeichnung der erbrachten Leistungen eines Subunternehmers in Eingangsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2021Teil 1/2

… EuGH 15.9.2016, C-516/14 Barlis; EuGH 15.9.2016, C-518/14 Senatex (Rechnungsberichtigung ex tunc oder ex nunc); EuGH 12.9.2018, C-69/17 Gamesa; SWK Heft 31/2018 Artikel: "Die unendliche Geschichte: Rechnungen und Vorsteuerabzug". Mit Schreiben vom 22…

BFG RV/7101852/2012Beurteilung der Restaurierung von Wand- und Fassadenmalereien als Bauleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2019

…wonach eine Rechnungsberichtigung ex tunc wirkt (Ruppe/Achatz, UStG, 5. Aufl., § 12 Tz 45), ist im Beschwerdefall im Sinne der im Zeitpunkt der Ausstellung der berichtigten Rechnungen herrschenden Rechtsmeinung (derselbe, § 12 Tz 45 idF. der 4. Aufl.) von einer ex nunc-Wirkung (für das Jahr…

BFG RV/2100294/2015Rechnungsberichtigung wirkt ex tunc
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2017

…sich nicht auf die Prüfung der Rechnung selbst beschränken. Sie hat alle vom Steuerpflichtigen beigebrachten zusätzlichen Informationen zu berücksichtigen. Danach bedürfte es gar nicht der Rechnungsberichtigung, wenn genügend Informationen vorliegen. Im Beschwerdefall geht das Finanzamt davon aus, dass die Berichtigungsrechnung vom 02.04.2014 erst…

BFG RV/2100032/2016Rechnungsberichtigung - Wirkung ex tunc
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2017

…die Prüfung der Rechnung selbst beschränken. Sie hat alle vom Steuerpflichtigen beigebrachten zusätzlichen Informationen zu berücksichtigen. Danach bedürfte es gar nicht der Rechnungsberichtigung, wenn genügend Informationen vorliegen. Im Beschwerdefall war dem Finanzamt die auf der Rechnung fehlende UID des Bf. und die Erbringung der Leistung…

BFG RV/7103652/20251. Vorsteuern aus einer Rechnung, die ein unrichtiges Ausstellungsdatum und keine Zeitangaben zu der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten hat 2. Nicht vorgenommene Rechnungsberichtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2026

…dass fehlende Rechnungsmerkmale zum Versagen des Vorsteuerabzuges führen, dass fehlerhafte oder unrichtige Rechnungsbestandteile berichtigbar sind und dass einer Rechnungsberichtigung eine ex tunc-Wirkung zukommt, besteht eine einschlägige Judikatur des EuGH und des VwGH und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis von dieser Judikatur nicht abgewichen…

BFG RV/3100034/2011§ 16 Abs 1 UStG: Berichtigung einer gemäß § 11 Abs 12 UStG geschuldeten Umsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2023

…Steuerschuld, die - bei bereits rechtskräftiger Veranlagung - im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens ex tunc zu korrigieren ist." d. Nur innerhalb der Verjährungsfrist könne die Finanzverwaltung die Korrespondenz zwischen Vorsteuerabzug und Steuerschuld herstellen, deshalb können die Rechnungsberichtigungen nicht anerkannt werden. e…

BFG RV/5101388/2017Die Einräumung einer Dienstbarkeit auf einer im Eigentum mehrerer Personen stehenden Liegenschaft kann nur durch die Miteigentümergemeinschaft (GesbR) erfolgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2019

…der Umsatzsteuerpauschalierung für die Entschädigungszahlung versagt werde. Mangels Neuerungsverbot (§ 270 BAO) und gemäß der Judikatur des EuGH wären das Nachbringen von Rechnungserfordernissen, die Rechnungsberichtigung mit ex-tunc Wirkung, neue Anträge etc. auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht zu beachten, selbst wenn dadurch das Beschwerdebegehren geändert…

UFSW RV/0241-W/061. Kein Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen ohne Hinweis auf andere Belege 2. Leistungserbringung durch Übergabe eines streng nach Vorgaben des Auftraggebers gezeichneten Bauplanes (Reinzeichnen) ohne eigene geistige Planungsleistung 3. Keine rückwirkende (ex tunc) Rechnungsberichtigung auch nach EuGH-Urteil "Panon Gép" 4. Kein Treu und Glauben bezüglich Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug 5. Einheitliches Zielgebiet für Tagesgelder (Diäten), wenn die Gemeinde aus mehreren unselbständigen Ortschaften besteht 6. Auch eine ausschließliche betriebliche Nutzung muss nachgewiesen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011Teil 2/4

…lassen, auf die nach seinem Vorbringen hingewiesen werden soll. Weiters sei zu beachten, dass laut VwGH 17.9.1996, 95/14/0068, Rechnungsberichtigungen oder Ergänzungen (§ 16 UStG 1994) durch den Aussteller erst für den Voranmeldungs- bzw. Veranlagungszeitraum zulässig sein können, in dem die Berichtigung bzw…

UFSW RV/0241-W/061. Kein Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen ohne Hinweis auf andere Belege 2. Leistungserbringung durch Übergabe eines streng nach Vorgaben des Auftraggebers gezeichneten Bauplanes (Reinzeichnen) ohne eigene geistige Planungsleistung 3. Keine rückwirkende (ex tunc) Rechnungsberichtigung auch nach EuGH-Urteil "Panon Gép" 4. Kein Treu und Glauben bezüglich Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug 5. Einheitliches Zielgebiet für Tagesgelder (Diäten), wenn die Gemeinde aus mehreren unselbständigen Ortschaften besteht 6. Auch eine ausschließliche betriebliche Nutzung muss nachgewiesen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011Teil 3/4

…zur gleichen Serie gehören müssen wie die Gutschriften, mit denen die fehlerhaften Rechnungen aufgehoben werden." (Zitat Ende) Die Zulässigkeit einer Rückwirkung (ex tunc) der Rechnungsberichtigung ist jedoch auch dem zuletzt genannten EuGH-Urteil explizit nicht zu entnehmen. Auf diesen Umstand weist im Übrigen auch Hörtnagl…

UFSW RV/0241-W/061. Kein Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen ohne Hinweis auf andere Belege 2. Leistungserbringung durch Übergabe eines streng nach Vorgaben des Auftraggebers gezeichneten Bauplanes (Reinzeichnen) ohne eigene geistige Planungsleistung 3. Keine rückwirkende (ex tunc) Rechnungsberichtigung auch nach EuGH-Urteil "Panon Gép" 4. Kein Treu und Glauben bezüglich Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug 5. Einheitliches Zielgebiet für Tagesgelder (Diäten), wenn die Gemeinde aus mehreren unselbständigen Ortschaften besteht 6. Auch eine ausschließliche betriebliche Nutzung muss nachgewiesen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2011Teil 4/4

Der UFS geht daher zunächst von den mathematisch richtigen Summen der Reisekostenabrechnungen als (geltend gemachte) Betriebsausgaben aus. Die Summe des Monats Jänner 1999 (AB Seite 267) lautet rechnerisch richtig S 7.560,00 (21 x 360) statt S 7.572,00. Die Summe des Monats…

BFG RV/5100237/20141. Kein Verlust des Vorsteuerabzuges ohne Nachweis einer Kenntnis oder verschuldeten Unkenntnis von einer tatsächlich stattgefundenen und nachgewiesenen ungerechtfertigten Abgabenverkürzung 2. Rechnungsberichtigung: Zulässigkeit und Rückwirkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018

…2011) angeführt ist. Einer derartigen Rechnungsberichtigung kommt – wie in der Beschwerde richtig ausgeführt wurde- nach den EuGH Urteilen in den Rs Pannon Gep, Petroma und zuletzt eindeutig EuGH vom 15.9.2016, Rs C-518/14 Senatex eine ex-tunc Wirkung zu (dh. es bleibt…

BFG RV/2100131/2026Vorsteuerabzug bei fehlender UID-Nummer des Leistungserbringers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2026

…oa Judikatur des EuGH sowie des VwGH an. Im Hinblick auf den verfahrensgegenständlichen Sachverhalt bedeutet dies, dass die Rechnungsberichtigung (mittels Berichtigungsnote) ex tunc zu berücksichtigen ist, sodass die beiden Rechnungen für Zwecke des Vorsteuerabzuges so zu behandeln sind, als hätten sie das Rechnungsmerkmal von Anfang…

BFG RV/7100455/2013ex tunc-Wirkung eines nachträglichen Widerrufs des Optionsrechtes iSd § 6 Abs. 2 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.10.2018

…Senatex, für eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ausgesprochen und ist der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 01.06.2017, Ro 2015/15/0039 gegenständlicher Rechtsprechung in Bezug auf eine ex tunc Wirkung einer Rechnungsberichtigung gefolgt. Im vorliegenden Beschwerderfall erwarb der Bf. mit Februar 2011 von der x…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… VwGH 25.2.1998, 97/14/0107, VwGH 15.12.2022, Ro 2019/13/0034). Eine zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer ist ex tunc richtig zu stellen und erfordert keine Rechnungsberichtigung (vgl. VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025, Rn 23 mVa VwGH 23…

BFG RV/7104853/2015Rechnungsberichtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2019

…vom 25.7.2010, C-368/09, Pannon Gep Centrum, wird abgeleitet, dass der Berichtigung der Rechnungen eine ex tunc-Wirkung zukommt, wenn diese bis zum Erlass einer Entscheidung durch die Steuerbehörde erfolgt (vgl. auch Schefzig in SWI 2015, 271 [281]). Der Bf. versuchte erstmals…

BFG RV/2100659/2014Das Fehlen der (ausländischen) Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Leistungsempfängers stellt keinen derart schweren Rechnungsmangel dar, der einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung nicht zugänglich ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2015

…4.2004, Rs 152/02, fallenden – ex nunc wirkenden erstmaligen Rechnungserteilung (vgl. BFH 10.1.2013, XI B 33/12) und einer – in den Anwendungsbereich des Urteils „Pannon Gép“ fallenden – möglicherweise ex tunc wirkenden Rechnungsberichtigung unterscheidet (BFH 19.6.2013, XI R 41/10, BStBl…

BFG RV/7102988/2018Formelle Rechnungsmängel - Rechnungsberichtigung - materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2025

…Der Umstand, dass ein ausdrücklicher Berichtigungshinweis fehlt, schadet somit nicht. Der EuGH hat der Rechnungsberichtigung in der Rs Senatex (EuGH vom 15.9.2016, C-518/14, Senatex) Rückwirkung und damit ex tunc-Wirkung zuerkannt. Er hält in seinem Erkenntnis fest, dass das Recht auf…