…August 2001 zu Unrecht bezogenen Beträge an erhöhter Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
…April 2013 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2012 entschieden: Der Berufung wird teilweise (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. An zu Unrecht bezogenen Beträgen werden zurückgefordert: | Familienbeihilfe | €…
…dass § 26 FLAG 1967 ausdrücklich von einer Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beträge absehe, wenn die fehlerhafte Auszahlung von der auszahlenden Stelle verursacht wurde, ist der Berufungsvorentscheidung jedoch noch hinzuzufügen, dass es im Berufungsfall zur Auszahlung der rückgeforderten Beträge deshalb kam, weil der Bw. seiner Meldepflicht…
…vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. November 2002, 2002/13/0079)." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist also sehr weit gehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt. Auch…
…Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen (gilt auch für den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
…in den ersten acht Monaten bezogene Einkommen für die Ermittlung des Grenzbetrages relevant. Wenn der Bw. darauf verweist, dass ihm ein Verschulden am Überbezug nicht vorwerfbar sei, so ist er darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weit gehend…
…hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Engelbert Reis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Horn betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. August 1998 bis 31. Oktober 1998 (für das Kind AH) bzw. 1…
…betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) hinsichtlich der Zeiträume Jänner bis Dezember 2010 sowie Juni bis August 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der angefochtene Bescheid umfasst die Zeiträume Jänner bis Dezember 2010…
…C., Rechtsanwalt, in xxxx D., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe für den Zeitraum vom 1. September 1990 bis 31. Dezember 1993 und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1993 für das…
…2000 einen Rückforderungsbescheid über die zu Unrecht bezogenen Beträge (Erhöhungsbetrag) für die Monate September bis Oktober 2000 erließ. Im Schreiben vom 13. Dezember 2000 erhob die Bw. "Einspruch" gegen den Rückforderungsbescheid und führte dazu aus: "Ich ersuche Sie, die Rückzahlung von 3.600,00 S…
…Kinderabsetzbetrag für jedes Kind zu. Mangels Anspruches auf Familienbeihilfe für den strittigen Zeitraum waren auch die Kinderabsetzbeträge rückzufordern. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr…
…wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist…
…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes unter dieser Grenze liegt. 1.2 Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe § 26 Abs. 1 FLAG lautet: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch…
…die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für September und Oktober 2001 und führte begründend aus: "Ihr volljähriger Sohn E. hat im Juni 2002 Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung aus den Gegenständen Deutsch und Mathematik bestanden und werden für diese intensive Vorbereitungszeiten von jeweils…
…die Berechnung der Rückforderung vom Finanzamt richtig erfolgte. Der Rückforderungsbetrag beträgt tatsächlich € 2.051,40 (€ 683,80 x 3). Dieser Betrag wurde auch zur Auszahlung gebracht. Was schließlich die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen anlangt, so ist die Bestimmung des …
…einem neuen Bescheid Rechnung getragen werden. Bemerkt wird, dass die Einwendungen des Berufungswerbers, er hätte die erhaltenen Beträge bereits gutgläubig verbraucht, für die gegenständliche Entscheidung ohne Bedeutung waren, da die grundsätzliche Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Beihilfen unabhängig von derartigen subjektiven Momenten gegeben…
…seiner Judikatur zu § 26 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 8/1998 mehrfach ausgesprochen (vgl. dessen Erkenntnisse vom 25. Jänner 2001, Zl. 2000/15/0183 und vom 31. Oktober 2000, Zl. 2000/15/0035), dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich…
…wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Die Ausführungen zur Rückzahlungsverpflichtung gelten uneingeschränkt auch für die zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbeträge. …
…und auch vollstreckbarer Rückstand von € 4.853,50 aus, der sich nach der Buchung des überrechneten Betrages von € 1.158,60 auf € 3.694,90 verringerte. 2) Verfahren Abgabenbehörde zweiter Instanz 2.1 Rechtsgrundlagen der Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Familienleistungen In…
…gefährden. Die Gewährung von Erstattungen beruht weitestgehend auf den Angaben des Marktbeteiligten über die Menge, Art, Beschaffenheit und geografische Bestimmung einer Ware. Dabei sind die Kontrollmöglichkeiten der Behörde gering und beschränken sich auf Stichproben. Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Erstattungen selbst würde nicht ausreichen…