…ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weitgehend ist, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit, keine Rücksicht nimmt. Der Bescheid über die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag), Zeitraum…
…August 2001 zu Unrecht bezogenen Beträge an erhöhter Familienbeihilfe zurückzuzahlen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof…
…darauf - wie in der Berufung angeführt - ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger der Beträge diese zu Unrecht erhalten hat (vgl…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000…
…l. Mit Bescheid vom 28.10.2014 hat das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (im folgenden Erstbehörde) die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von im Zeitraum Mai 2014 bis September 2014 für ihre Tochter L., VNR 000, angeblich zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verpflichtet. Begründet…
…April 2013 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2012 entschieden: Der Berufung wird teilweise (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. An zu Unrecht bezogenen Beträgen werden zurückgefordert: | Familienbeihilfe | €…
…1. Mit Bescheid vom 28.10.2014 hat das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (im folgenden Erstbehörde) die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von im Zeitraum Mai 2014 bis September 2014 für ihre Tochter L., VNR Zahl2, angeblich zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verpflichtet. Begründet…
…dass § 26 FLAG 1967 ausdrücklich von einer Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beträge absehe, wenn die fehlerhafte Auszahlung von der auszahlenden Stelle verursacht wurde, ist der Berufungsvorentscheidung jedoch noch hinzuzufügen, dass es im Berufungsfall zur Auszahlung der rückgeforderten Beträge deshalb kam, weil der Bw. seiner Meldepflicht…
…Finanzamtes X vom 17. Dezember 2013 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind F betreffend den Zeitraum März 2013 bis November 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Anspruch der Bf. auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…einschließlich der Kinderabsetzbeträge aufgerechnet, zwischenzeitlich wurde die Rückforderung zur Gänze durch Aufrechnung getilgt. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge gemäß § 26 FLAG stellt…
…15/0150). Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 21.9.2005, 2003/16/0112). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß …
…vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. November 2002, 2002/13/0079)." Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist also sehr weit gehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt. Auch…
…Nach § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogenen Beträgen. Die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe für das Kind [NameTochter] ist daher ab September 2014 zurückzuerstatten." In der durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter eingebrachten Beschwerde gegen diesen Bescheid führte der Beihilfenbezieher aus…
…Abs. 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen (gilt auch für den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen ist sehr weitgehend, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente…
…bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge…
…können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist…
…zu Unrecht bezogen hat. Nach § 26 Abs. 3 FLAG 1967 haftet zudem unter folgenden Voraussetzungen der andere Elternteil für die Rückzahlung: - der in Anspruch genommene (andere) Elternteil hat in der Zeit des unrechtmäßigen FB- Bezuges mit dem Rückzahlungspflichtigen im gemeinsamen Haushalt gelebt und - wird von…
…in den ersten acht Monaten bezogene Einkommen für die Ermittlung des Grenzbetrages relevant. Wenn der Bw. darauf verweist, dass ihm ein Verschulden am Überbezug nicht vorwerfbar sei, so ist er darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weit gehend…
…hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Engelbert Reis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Horn betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. August 1998 bis 31. Oktober 1998 (für das Kind AH) bzw. 1…
…SV-Nr, vom Bf zu Unrecht bezogene Beträge 1. an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2012 und 2. an Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2013 bis Dezember 2014 im Betrag von insgesamt € 19.345,56 zurückgefordert. Unter Darlegung der…