RIS AI
4 481 Treffer132 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0492-S/12Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…Abs. 1 BAO kann demnach eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn auf dem Abgabenkonto ein Guthaben besteht. Die Abgabenbehörde hat dabei grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene oder zu erwartende Guthaben (vgl. VwGH…

UFSW RV/4015-W/10Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2011

…August 2010. Gegen den Widerrufsbescheid hat die Bw. zwar eine Berufung eingebracht, diese musste jedoch mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 21. März 2011, GZ. RV/4014-W/10, als verspätet eingebracht zurückgewiesen werden. § 239 BAO lautet: "§ 239. (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs…

UFSW RV/0569-W/04Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen (§ 215 Abs. 4 BAO). Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs…

UFSK RV/0298-K/08Rückzahlung eines Guthabens, Verrechnung mit Abgabenforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…März 2006 die Rückzahlung eines auf ihrem Abgabenkonto, Steuernummer 028/1750, bestehenden Guthabens. Zu diesem Zeitpunkt bestand am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 669,00. In der Folge zahlte das Finanzamt einen Betrag in Höhe von € 187,16 bar aus und wies…

UFSK RV/0603-K/08Rückzahlung eines Guthabens, wenn kein Guthaben auf dem Abgabenkonto besteht; Streit über die Verrechnung von Gutschriften.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…auf einem Abgabenkonto einer anderen Person bestehen würden. Die Abgabenbehörde sei bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens Schuldner der Konkursmasse geworden und stelle diese Aufrechnung keinen Verstoß gegen § 20 KO dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben…

UFSG RV/0013-G/07Die Rückzahlung eines Guthabens ist nur dann möglich, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die der Lastschriften übersteigt, wobei die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgeblich sind. Die Rückzahlung von geleisteter Mindestkörperschaftsteuer, die nicht im Veranlagungsverfahren gutgeschrieben wurde, kann daher nicht erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Wie bereits rechtsrichtig von der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, kann eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften am Steuerkonto übersteigt, somit ein Guthaben besteht. Ein Guthaben entsteht…

UFSW RV/0285-W/04Keine Rückzahlung eines Guthabens bei gleichzeitig ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2004

…dessen Einbringung nicht gemäß § 231 BAO ausgesetzt war, insgesamt ein Rückstand von € 1.125,71 ergab. Mangels Vorliegens eines Guthabens am Abgabenkonto des Bw. zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte die beantragte Rückzahlung nicht gewährt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19…

UFSL RV/1070-L/10Keine Rückzahlung eines Guthabens, welches durch die verfügte Wiederaufnahme der Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO aufgebraucht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Die Einbringung fälliger Abgaben kann ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen werden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren…

UFSW RV/1364-W/04Säumniszuschlag infolge Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2006

…erfolgt sei. Dieses Guthaben resultiere aus der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2002 in Höhe von € 825.628,67, deren Rückzahlung erstmals am 6. Februar 2003 im Zuge der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2002 beantragt worden sei. Dieser Antrag sei aufgrund eines Formmangels bei der Unterfertigung der…

UFSS RV/0522-S/08Säumniszuschlag; Rückzahlung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2009

…der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung von einem Guthaben in Höhe von € 1,0 Mio. ausgehen, das die Zahllast bei weitem abdecken hätte können. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates treffen die Ausführungen im Vorlageantrag zu, dass die zeitlich vor Durchführung der Rückzahlung gemeldete Umsatzsteuerzahllast den zur…

UFSS RV/0693-S/07Die Zuerkennung von Verzugszinsen im Rahmen der Rückzahlung eines Guthabens ist in der BAO nicht vorgesehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit folgendem Schreiben vom 15. März 2007, eingelangt bei der Behörde am 19. März 2007, beantragte der Vertreter des Berufungswerbers die Rückzahlung eines Guthabens von € 21.385,83…

UFSG RV/0836-G/11Verrechnung eines Guthabens aus der Arbeitnehmer-Veranlagung mit offen aushaftenden Haftungsschulden derselben Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2012

…Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen (§ 239 Abs. 1 BAO). Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen…

UFSL RV/0231-L/041. Berufung gegen Säumniszuschlagsfestsetzung als fristgerechter Antrag nach § 214 Abs. 5 BAO 2. anderweitige Verwendung eines Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2004

…dargestellt - von einer am 7. April 1997 eingetretenen Fälligkeit auszugehen. Die korrespondierende Gutschrift durch die Festsetzung der Umsatzsteuer für Dezember 1996 mit Bescheid vom 12. Juni 1997 entfalte hingegen keine Rückwirkung, sodass am Fälligkeitstag der Umsatzsteuernachforderung für Februar 1997 kein entsprechendes Guthaben am Abgabenkonto vorhanden…

UFSW RV/1137-W/11Keine Rückzahlung mangels Guthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2011

…Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 9. August 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw) die Rückzahlung des auf dem Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin befindlichen Guthabens von € 44.034…

UFSG RV/0697-G/08Abweisung eines Rückzahlungsantrages mangels Guthabens am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…25. August 2008 betreffend Rückzahlung (§§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Antrag seines Rechtsanwaltes vom 21. Juli 2008 beantragte der Bw die Rückzahlung eines Guthabens von 469.962,94 Euro auf seinem Abgabenkonto. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 25…

UFSW RV/3392-W/11Rechtmäßigkeit der Umbuchung eines Guthabens vom Abgabenkonto des Gesellschafters einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung auf jenes der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2012

…angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag vom 2. Februar 2011 beantragte die Berufungswerberin (Bw) die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von € 841,25. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Februar 2011 ab. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die…

UFSW RV/0256-W/04Abweisung eines Rückzahlungsantrages mangels Guthaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2004

…September 2003 eingebrachten Anträge auf Rückzahlung eines Guthabens mit der Begründung ab, dass das Abgabenkonto des Bw. derzeit einen Rückstand aufweise. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass der ausgewiesene Rückstand auf einer Betriebsprüfung und daraus resultierenden falschen Berechnung und Rückschlüssen resultiere…

UFSW RD/0093-W/12Einstellung eines Devolutionsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2013

…11. Mai 2012 auf Rückzahlung von Guthaben (§ 239 BAO) entschieden: Das Verfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Die Dw. (in der Folge: Dw.) hatte beim Finanzamt mit Eingabe vom 19. April 2012 die Rückzahlung (gemäß § 239 BAO) eines Guthabens in Höhe von € 6.993,64, mit…

UFSG RV/0049-G/03Rückzahlungsantrag des Einzahlers, der nicht Inhaber des Abgabenkonto ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines Guthabens (§ 239 BAO) entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag vom 3. Jänner 2003 wird als unzulässig…

UFSW RV/0279-W/06Rückzahlung im Abschöpfungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2006

…2006 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 18. Jänner 2006 wies das Finanzamt den am 17. Jänner 2006 eingebrachten Antrag des Berufungswerbers (Bw.) auf Rückzahlung eines Guthabens ab…