…gemäß § 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann gemäß § 239…
…die amtswegige Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung und gleichzeitig hinsichtlich des bestehenden Guthabens die Rückzahlung beantragt. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 23.04.2018 wurde festgestellt, dass die Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2013 bis 2017 insgesamt eine Gutschrift in der Höhe von EUR 889,00 ergeben hat…
…Bescheid des Finanzamtes St.L vom 08.02.2013, betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines Guthabens gemäß § 239 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Tilgung eines Rückstandes aus bereits seit dem Jahr 2008 fälligen, auf dem Abgabenkonto des Bf. beim Finanzamt Wien 1/23, StNr. 09 3, gebuchten Umsatzsteuerschulden an dieses überrechnet. Dem entsprechend hat das FAGVG den Antrag des Bf. vom 28. Februar 2012 auf Rückzahlung eines Guthabens…
…Tilgung eines Rückstandes aus bereits seit dem Jahr 2008 fälligen, auf dem Abgabenkonto der Bf. beim Finanzamt Wien 1/23, StNr. 09 3, gebuchten Umsatzsteuerschulden an dieses überrechnet. Dem entsprechend hat das FAGVG den Antrag der Bf. vom 28. Februar 2012 auf Rückzahlung eines Guthabens…
…Abs. 1 BAO kann demnach eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn auf dem Abgabenkonto ein Guthaben besteht. Die Abgabenbehörde hat dabei grundsätzlich über den Betrag abzusprechen, der im Zeitpunkt der Antragstellung auf dem Abgabenkonto aufscheint, somit nicht über später entstandene oder zu erwartende Guthaben (vgl. VwGH…
…August 2010. Gegen den Widerrufsbescheid hat die Bw. zwar eine Berufung eingebracht, diese musste jedoch mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 21. März 2011, GZ. RV/4014-W/10, als verspätet eingebracht zurückgewiesen werden. § 239 BAO lautet: "§ 239. (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs…
…Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen (§ 215 Abs. 4 BAO). Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs…
…März 2006 die Rückzahlung eines auf ihrem Abgabenkonto, Steuernummer 028/1750, bestehenden Guthabens. Zu diesem Zeitpunkt bestand am Abgabenkonto ein Guthaben in Höhe von € 669,00. In der Folge zahlte das Finanzamt einen Betrag in Höhe von € 187,16 bar aus und wies…
…auf einem Abgabenkonto einer anderen Person bestehen würden. Die Abgabenbehörde sei bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens Schuldner der Konkursmasse geworden und stelle diese Aufrechnung keinen Verstoß gegen § 20 KO dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben…
…über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Wie bereits rechtsrichtig von der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, kann eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften am Steuerkonto übersteigt, somit ein Guthaben besteht. Ein Guthaben entsteht…
…dessen Einbringung nicht gemäß § 231 BAO ausgesetzt war, insgesamt ein Rückstand von € 1.125,71 ergab. Mangels Vorliegens eines Guthabens am Abgabenkonto des Bw. zum Zeitpunkt der Antragstellung konnte die beantragte Rückzahlung nicht gewährt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19…
…kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Die Einbringung fälliger Abgaben kann ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht worden sind oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen werden, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem späteren…
…erfolgt sei. Dieses Guthaben resultiere aus der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2002 in Höhe von € 825.628,67, deren Rückzahlung erstmals am 6. Februar 2003 im Zuge der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2002 beantragt worden sei. Dieser Antrag sei aufgrund eines Formmangels bei der Unterfertigung der…
…beantragte der Beschwerdeführer die Rückzahlung einer Gutschrift in Höhe von € 1.691.132,64 aus der Berichtigung von zwei Umsatzsteuervoranmeldungen wegen Uneinbringlichkeit. Das Finanzamt für Großbetriebe wies den Antrag mit Bescheid vom 18. Dezember 2024 teilweise ab, weil nur ein Guthaben in Höhe von…
…bloß von einem Fehler in der Bezeichnung auszugehen, zumal das ***Bf*** selber davon ausgegangen ist, Bescheidadressat zu sein und eine Beschwerde erhoben hat (vgl. hierzu auch VwGH 21.11.2013, 2013/15/0215). Gemäß § 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben auf Antrag…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin (Bf) hatte mit Schriftsatz vom 15.9.2011 die Rückzahlung des Guthabens iHv…
…der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung von einem Guthaben in Höhe von € 1,0 Mio. ausgehen, das die Zahllast bei weitem abdecken hätte können. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates treffen die Ausführungen im Vorlageantrag zu, dass die zeitlich vor Durchführung der Rückzahlung gemeldete Umsatzsteuerzahllast den zur…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage der Aktivlegitimation betreffend die Rückzahlung von Guthaben…
…März 2007 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit folgendem Schreiben vom 15. März 2007, eingelangt bei der Behörde am 19. März 2007, beantragte der Vertreter des Berufungswerbers die Rückzahlung eines Guthabens von € 21.385,83…