…Haftung auf die offenen Abgabenforderungen zur Gänze erstreckt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch den Vergleich im Anfechtungsverfahren und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…Umsatzsteuer für März 2001 noch ein Betrag von S 2.296,00 (€ 166,86) zur Verfügung. Dass die getilgten haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten infolge Rückzahlung des Betrages von S 455.223,00 an die Konkursmasse auf Grund einer Anfechtung durch den Masseverwalter wiederauflebten, kann dem Bw…
…würden, betreffen würde. Nach der Judikatur des OGH wäre der Anspruch des Abgabenschuldners auf Rückzahlung von Beträgen an Umsatzsteuer aus vorkonkurslichen Anspruchsgrundlagen als Forderung der Konkursmasse zu qualifizieren, gegen die die Abgabenverwaltung mit Konkursforderungen aufrechnen könnte. Gegen diesen Bescheid brachte der MV namens der Bw…
…ins Treffen geführten Vergleich betreffend Anfechtung von Zahlungen an das Finanzamt durch den Masseverwalter ist für den Berufungswerber nichts zu gewinnen. Zum einen nahm das Finanzamt den Berufungswerber (zutreffend) hinsichtlich der durch die Rückzahlung an die Konkursmasse wieder aufgelebten Abgaben nicht als Haftungsschuldner in Anspruch…
…Umsatzsteuer den erst durch den Verkauf zweier Betriebsliegenschaften im Jahr 1996 ausgelösten Vorsteuerberichtigungsanspruch (somit eine andere Abgabe) betroffen hat. Dennoch wäre eine Rückzahlung an die Konkursmasse unterblieben, wenn das Finanzamt im Rückzahlungsverfahren nicht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bezüglich der Qualifikation des Vorsteuerberichtigungsanspruches als Konkursforderung…
…eines einzelnen Anfechtungstatbestandes jeder abgabenrechtlichen Geschäftsführerhaftung zu entledigen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch das im Anfechtungsverfahren und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer nicht…
…Konkursmasse zurückgezahlt wurden. In der mündlichen Verhandlung wurde dazu ausgeführt, dass die Konkursantragstellung durch das Finanzamt Ursache für die Anfechtung von Zahlungen der KEG an den Abgabengläubiger durch den Masseverwalter gewesen sei. Hätte das Finanzamt keinen Konkursantrag gestellt, wäre es nicht zu einer Rückzahlung an…
…weshalb eine Rückzahlung an den Bw nicht erfolgen könne. In der dagegen ebenfalls wieder im eigenen Namen als Antragsteller eingebrachten Berufung des Bw vom 11 .November 2002 machte dieser die Anfechtung des Abweisungsbescheides seinem gesamten Inhalt nach zum Gegenstand und führte als Berufungsgründe "Mangelhaftigkeit des…
…die Ehegatten E. sich verpflichtet haben, einen Betrag von 1.000.000,00 S an die Konkursmasse zu bezahlen. Aufgrund der Anfechtung der teilweisen Darlehensrückzahlung entstanden dem Bw. (und seiner Ehegattin) im Jahr 1994 Prozesskosten in Höhe von 135.156,00 S, die jedoch nicht…
…bis heute nicht abgehandelt worden sei. Gemäß KO wäre eine Zahlung der Abgaben innerhalb von 6 Monaten vor Konkurseröffnung eine unzulässige Gläubigerbevorzugung und wären Zahlungen vom Masseverwalter angefochten worden, was zur Rückzahlung an die Masse geführt hätte. Wie dem Anmeldeverzeichnis des Konkursverfahrens zu entnehmen sei…
…Hinsichtlich dieser Abgabenforderungen erfolgte die Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers nicht zu Recht. Leben bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder auf, so kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgabe dem Geschäftsführer nicht als schuldhafte Pflichtverletzung…
…den Bw. an der Uneinbringlichkeit der Abgaben kein Verschulden treffe, kommt grundsätzlich durchaus Berechtigung zu. Leben nämlich bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder auf, so kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgabe dem…
…den Bw. an der Uneinbringlichkeit der Abgaben kein Verschulden treffe, kommt grundsätzlich durchaus Berechtigung zu. Leben nämlich bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder auf, so kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgabe dem…
…geendet hat, in dem die Ehegatten E. sich verpflichtet haben, einen Betrag von 1.000.000,00 S an die Konkursmasse zu bezahlen. Aufgrund der Anfechtung der teilweisen Darlehensrückzahlung entstanden dem Bw. im Jahr 1991 Prozesskosten in Höhe von 135.156,00 S, die jedoch…
…werden kann, wenn bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder aufleben (siehe Vergleichsanbot vom 26. August 2010 durch die Finanzprokuratur zur Zahlung von € 26.000,00 an den Masseverwalter). Unbestritten ist, dass dem…
…im Vorlageantrag in keinem Zusammenhang mit der Vereinbarung auf Grund der Anfechtung des Masseverwalters stehen, erscheint die Meinung des Finanzamtes, dass mit diesen Rückzahlungen die Kompensationsansprüche des Masseverwalters laut Schreiben vom 15. November 2005 erloschen seien, nicht nachvollziehbar. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10…
…um allfällige weitere bzw. unerwartete Kosten in den laufenden Prozessen bestreiten zu können. Die Konkursmasse bestehe zum Großteil nur aus den erfolgten Rückzahlungen der Anfechtungsgegner (Finanzamt und Gebietskrankenkasse). Den voraussichtlichen Zeitpunkt für den Abschluss des Konkursverfahrens könne er noch nicht abschätzen, die Konkursquote werde realistischerweise…
…mit dem Vorsteuerüberhang nicht aufgerechnet werden. Der an die Konkursmasse zu refundierende Betrag sei sohin ohne die Berichtigung zu berechnen und mit € 12.409,54 in der beiliegenden Tabelle ausgewiesen. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 23. Jänner 2004 hinsichtlich des €…
…durch die R-GmbH entstanden und am 13.12.2007 mit Wirksamkeit vom 12.12.2007 verbucht worden. Dabei handle es sich um eine erst nach Konkurseröffnung entstandene Forderung der Konkursmasse an das Finanzamt. Nach den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbestimmungen dürfe gegen derartige Forderungen nur mit Masseforderungen…
…durch die S-GmbH an die Bw. kurz vor Konkurseröffnung angefochten worden sei. Die Bw. habe aufgrund einer Vereinbarung vom 15. Jänner 2001 zwischen den beiden Parteien einen Betrag von 2,000.000,- S an die Konkursmasse zurückzahlen müssen. Aufgrund dieser Rückzahlung von für offene…