…Haftung auf die offenen Abgabenforderungen zur Gänze erstreckt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch den Vergleich im Anfechtungsverfahren und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…Umsatzsteuer für März 2001 noch ein Betrag von S 2.296,00 (€ 166,86) zur Verfügung. Dass die getilgten haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten infolge Rückzahlung des Betrages von S 455.223,00 an die Konkursmasse auf Grund einer Anfechtung durch den Masseverwalter wiederauflebten, kann dem Bw…
…würden, betreffen würde. Nach der Judikatur des OGH wäre der Anspruch des Abgabenschuldners auf Rückzahlung von Beträgen an Umsatzsteuer aus vorkonkurslichen Anspruchsgrundlagen als Forderung der Konkursmasse zu qualifizieren, gegen die die Abgabenverwaltung mit Konkursforderungen aufrechnen könnte. Gegen diesen Bescheid brachte der MV namens der Bw…
…Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2020 wurde diesen Klagen (die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) stattgegeben; die Zahlungen wurden den Insolvenzgläubigern gegenüber als unwirksam erkannt und die Beklagten zur Rückzahlung an die Konkursmasse verpflichtet. Das HG Wien ging davon aus…
…seien, sei die Aufrechnung mit Konkursforderungen zu Recht erfolgt. Eine Rückzahlung an die Masse sei folglich nicht möglich. Die Bf berief gegen diesen Bescheid und wandte ein, dass in der Bescheidbegründung auf den Abschluss des Werkvertrages und nicht auf den Tag der Leistungserbringung abgestellt werde…
…zu einer Rückzahlung in Höhe von 47.871,99 € führen, weil es „keine Rückstände gibt“. Die Verbuchung der aus dem Titel der Anfechtung geleisteten Zahlung (56.000 Euro) als Verbindlichkeit der Masse sei unrichtig, weil der Anfechtungsgegner, der Leistungen an die Konkursmasse erbracht habe…
…€ 50.500,00 angefochten worden. Mit 01.07.2024 habe man sich auf eine Rückzahlung in der Höhe von € 25.000,00 verglichen. Mit der Rückzahlung an die Konkursmasse sei für bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten das Wiederaufleben eingetreten. Die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgabenschuldigkeiten…
…richtig, dass das Finanzamt eine Rückzahlung auf Grund der erfolgreichen Anfechtung des Masseverwalters in Höhe von 5.200 Euro an die Masse zu leisten hatte. Soweit bereits getilgte Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse wieder aufleben…
…DZ 10/2012 und DZ 11/2012 ist auszuführen, dass die Abgaben durch die Anfechtung des Masseverwalters und der damit verbundenen Rückzahlung an die Konkursmasse die bereits getilgt gewesenen Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…ins Treffen geführten Vergleich betreffend Anfechtung von Zahlungen an das Finanzamt durch den Masseverwalter ist für den Berufungswerber nichts zu gewinnen. Zum einen nahm das Finanzamt den Berufungswerber (zutreffend) hinsichtlich der durch die Rückzahlung an die Konkursmasse wieder aufgelebten Abgaben nicht als Haftungsschuldner in Anspruch…
…1 BAO nicht gefolgt werden. Im gegenständlichen Fall ist aber zu berücksichtigen, dass durch die Anfechtung der Masseverwalterin und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer…
…Umsatzsteuer den erst durch den Verkauf zweier Betriebsliegenschaften im Jahr 1996 ausgelösten Vorsteuerberichtigungsanspruch (somit eine andere Abgabe) betroffen hat. Dennoch wäre eine Rückzahlung an die Konkursmasse unterblieben, wenn das Finanzamt im Rückzahlungsverfahren nicht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bezüglich der Qualifikation des Vorsteuerberichtigungsanspruches als Konkursforderung…
…eines einzelnen Anfechtungstatbestandes jeder abgabenrechtlichen Geschäftsführerhaftung zu entledigen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass durch das im Anfechtungsverfahren und die damit verbundene Rückzahlung an die Konkursmasse bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auflebten. In einem solchen Fall kann die Nichtentrichtung der ursprünglich getilgten Abgaben dem Geschäftsführer nicht…
…Konkursmasse zurückgezahlt wurden. In der mündlichen Verhandlung wurde dazu ausgeführt, dass die Konkursantragstellung durch das Finanzamt Ursache für die Anfechtung von Zahlungen der KEG an den Abgabengläubiger durch den Masseverwalter gewesen sei. Hätte das Finanzamt keinen Konkursantrag gestellt, wäre es nicht zu einer Rückzahlung an…
…Österreich vom 4. November 2020 betreffend Rückzahlung an Grunderwerbsteuer in Höhe von 13.824,10 € Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…weshalb eine Rückzahlung an den Bw nicht erfolgen könne. In der dagegen ebenfalls wieder im eigenen Namen als Antragsteller eingebrachten Berufung des Bw vom 11 .November 2002 machte dieser die Anfechtung des Abweisungsbescheides seinem gesamten Inhalt nach zum Gegenstand und führte als Berufungsgründe "Mangelhaftigkeit des…
…die Ehegatten E. sich verpflichtet haben, einen Betrag von 1.000.000,00 S an die Konkursmasse zu bezahlen. Aufgrund der Anfechtung der teilweisen Darlehensrückzahlung entstanden dem Bw. (und seiner Ehegattin) im Jahr 1994 Prozesskosten in Höhe von 135.156,00 S, die jedoch nicht…
…dass der Bf. Nachweise für seine Behauptung schuldig bleibe, gebe er nicht an, ob der Rückforderung entsprochen worden sei. Am Abgabenkonto scheine laut Auskunft der zuständigen Magistratsabteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 33, keine Rückzahlung an die Masseverwalterin auf, es lägen ha. auch keine Schreiben der…
…Rückzahlung eines Betrages von 17.000 € an die Konkursmasse lebten bereits getilgt gewesene Abgabenschuldigkeiten wieder auf, die vom Finanzamt als Konkursforderungen angemeldet wurden. Im Fall des Wiederauflebens bereits getilgter Abgabenschuldigkeiten infolge Anfechtung einer Zahlung durch den Masseverwalter und Rückzahlung des Betrages an die Konkursmasse…
…bis heute nicht abgehandelt worden sei. Gemäß KO wäre eine Zahlung der Abgaben innerhalb von 6 Monaten vor Konkurseröffnung eine unzulässige Gläubigerbevorzugung und wären Zahlungen vom Masseverwalter angefochten worden, was zur Rückzahlung an die Masse geführt hätte. Wie dem Anmeldeverzeichnis des Konkursverfahrens zu entnehmen sei…