…Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. sind Erben nach der im Jahr 2002 verstorbenen E. R.. Die Verstorbene bezog aus ihrer Tätigkeit als Provisionsvertreterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das Kalenderjahr 1997 wurden Reisediäten in Höhe von…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
…Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erzielte in den Jahren 2004 und 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Provisionsvertreter. Mit Einkommensteuerbescheid 2004 vom 2. Juni 2006 wurden…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw bezieht ua. gewerbliche Einkünfte als Provisionsvertreter und als Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Bw erklärte im Jahr 2001 Provisionseinnahmen in Höhe von rd. S 173.000,-…
…ua. gewerbliche Einkünfte als Provisionsvertreter und als Gesellschafter von Personengesellschaften sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Strittig nach Erlassung einer Berufungsvorentscheidung bleibt die im Schätzungsweg erfolgte Kürzung von als Betriebsausgaben geltend gemachten Subprovisionen von S 174.000,- auf S 45.000,- mangels belegmäßigem Nachweis, sowie…
…wurde. Es wird ersucht, beim [Bw.] unter Auswertung des übersandten Kontrollmaterials zu erheben, ob dieser als Provisionsvertreter tatsächlich tätig war und er die sog. "Provisionen G" erhalten hat. [...]" Dieser Kontrollmitteilung des Finanzamtes A waren zahlreiche Beilagen angeschlossen (S 2 bis 57/1997 E-Akt), darunter…
…das Jahr 2002 Folge, in dessen Beilage er unter anderem einen Verlust aus dem Betrieb einer Boutique in Höhe von -8.563,90 € und Einkünfte als Provisionsvertreter von 38.599,21 € erklärte. Das Finanzamt wies in einem Vorhalt an den Bw. darauf hin,…
…Einkommen in Höhe von € 1.500,00 beziehe und ihn keine Sorgepflichten treffen würden. Der Bw. sei in den Jahren 2002 und 2003 als selbständiger Provisionsvertreter tätig gewesen, ohne seine Tätigkeit der Abgabenbehörde anzuzeigen und seine Umsätze und Gewinne gegenüber der Behörde zu deklarieren. …
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Berufungswerber (Bw) ist Herr AF, der als Anlagenberater bzw Provisionsvertreter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Beim Bw fand für den Zeitraum 1997 bis 2000 eine Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO statt, wobei Feststellungen ua dahingehend getroffen wurden: 1…
…€ 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. am 3. August 1994 der Finanzbehörde die Eröffnung eines Gewerbebetriebes als selbständiger Provisionsvertreter angezeigt habe. In der Umsatzsteuererklärung 1994 habe der Bw. vorsätzlich Entgelte, und zwar Provisionen von der Fa.A…
…Firmen HK und VV aufgetreten. Bevollmächtigter des SM war laut den vorgelegten Vollmachten seinerseits wiederum MO, welcher wiederum für die Bw als Provisionsvertreter tätig gewesen sei. BC hätte sowohl als Bevollmächtigter des BM als auch als Bevollmächtigter des KS fungiert. Die Bw hätte auch von…
…bzw. als Provisionsvertreter im Bereich des Metallhandels tätig gewesen. Im Wissen um die gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und zur ordnungsgemäßen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen hat es E "in den Jahren 2005 bis 2007 sowie im Zeitraum von Jänner bis März 2009" wissentlich unterlassen, dieser…
…deren Geschäftsführung er übernommen hat, erst im Jahr 2005 gegründet hat. Er selbst war zuvor stets Provisionsvertreter für andere Firmen und führte diese Tätigkeit auch nach der Firmengründung noch weiter. Er hat auf Grund dieser Tätigkeit auch entsprechende Aufwendungen wie PKW-Kosten, EDV-Kosten etc…
…Bw. habe Dkfm. K diesen Gefallen (darunter auch die Einführung neuer Kundenbetreuer (Provisionsvertreter)) unentgeltlich getan, da Letzterer laut seinen Aussagen Liegenschaften und Versicherungen zum Weiterbetrieb der B-GmbH verpfändet gehabt habe. Ab April 1995 habe die ungarische Firma E "die Konten der B-GmbH betreut"…
…auch im Einkommensteuerbescheid 2000 angeführt, dass es sich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb um solche aus der Tätigkeit als Handels-/Provisionsvertreter/Warenpräsentator handle. Entgegen der Behauptung in der BVE verfüge der Bw. über eine entsprechende Gewerbeberechtigung und werde der Gewerbeschein der Bezirkshauptmannschaft Y. vom 5…
…Dieser sei nach dem vorhandenen Belegmaterial und den Auskünften der Geschäftsführerin wiederum für die Bw. als Provisionsvertreter tätig gewesen. BC sei Bevollmächtigter von BM und auch bevollmächtigter Vertreter von ZK gewesen. Die Bw. habe dem Finanzamt in Bezug auf HK zwei Vollmachten (Vollmachtgeber jeweils HK)…
…keiner Weise gewürdigt worden; wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb der Dienstzeit viele Verträge abschließen würden, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen…
…keiner Weise gewürdigt worden; wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb der Dienstzeit viele Verträge abschließen würden, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen…
…keiner Weise gewürdigt worden; wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb ihrer Dienstzeit viele Verträge abschließen, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen könnten…
… wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb ihrer Dienstzeit und außerhalb des Kassengebäudes die Verträge abschließen würden, oder dass die Vermittler den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen…