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UFSL RV/1289-L/02Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur…

UFSS RV/0021-S/12Schuldzinsen iZm einer Ausgleichszahlung (Entschädigung von höchstpersönlichen Ansprüchen) anlässlich einer Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen/beruflichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (siehe dazu Jakom…

UFSW RV/0149-W/08Nachsicht würde zu keiner Sanierung führen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2008

…Lebensversicherung Generali Rückkaufswert per 13. April 2007 € 8.863,02 Die aktuelle Schuldensituation per Mai 2007 stelle sich wie folgt dar: Persönlicher Kredit bei der BA-CA € 36.595,78 Privatverbindlichkeit gegenüber D.S.€ 6.800,00. Zu dieser Verbindlichkeit sei zu…

UFSL RV/0055-L/05Betriebsausgaben für Zinsen aus Darlehen von eigenen Kindern, welchen aus dem Betrieb entnommenen Gelder zuvor auf Sparbüchern geschenkt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2007

…Aufwendungen für betriebliche Zwecke erfolge. Nach der Aktenlage hätten die Fremdmittel zur Finanzierung einer Barentnahme gedient und würde somit eine Privatverbindlichkeit vorliegen. Aus diesem Grund seien die daraus resultierenden Zinsen nicht abzugsfähig. Dagegen richtet sich die Berufung datiert vom 10. März 2003 eingelangt am 12…

UFSS RV/0307-S/02Abzugsfähigkeit von Zinsen; Bezahlung von privaten Wirtschaftsgütern über betriebliche Bankkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2003

…das gegenständliche Berufungsverfahren noch von Bedeutung ist - die Auffassung, dass die mit der Kreditfinanzierung des Bootes zusammenhängenden Verbindlichkeiten als Privatverbindlichkeiten zu qualifizieren seien und die daraus resultierenden Zinsen nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien. Die Berechnung dieser Zinsen erfolgte nach den Berechnungen der Betriebsprüferin dergestalt…

UFSS RV/0356-S/13Schuldzinsen iZm einer Ausgleichszahlung anlässlich einer Scheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2013

…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (siehe dazu Jakom, EStG5…

UFSW RV/4122-W/08Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2012

…davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur…

UFSW RV/0773-W/06Privataufwendungen, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen (vgl. VwGH 30.9. 1999…

UFSW RV/3348-W/02Hinzurechnung von Betriebsausgaben (Privatanteil PKW, Honorar für Ehegattin, Zinsen für Fremdfinanzierung) anläßlich einer Betriebsprüfung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…Dienen die Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor. Dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH vom 30. September 1999, Zl. 99/15/0106 und vom 23…

UFSW RV/1544-W/08Geltendmachung von Ausgaben für einen Computer, Zahlungen an die Tochter, Ausgaben für eine Party, Treibstoffausgaben und Darlehensrückzahlungen für Wertpapierrückkäufe als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; EStG-Kommentar, Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…

UFSL FSRV/0101-L/06Abgabenhinterziehung eines ehemaligen Finanzbeamten als Friedhofssänger; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…betrieblichen Sphäre zuzuordnen seien, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liege eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen seien nicht abzugsfähig (vgl EStR Rz 1421 unter Hinweis auf VwGH 30.9.1999, 99/15/01/06; VwGH 23.3.2000, 97/15/0164…

UFSF RV/0277-F/04Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Privatentnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007Teil 2/3

…hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen (vgl. VwGH 30.9. 1999…

UFSW RV/0082-W/07Abzugsfähigkeit von Bankzinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht werden. Dienen die Geldmittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur…

UFSW RV/3422-W/02Geltendmachung von Darlehensrückzahlungen für Wertpapierrückkäufe als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2007

…Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; EStG-Kommentar, Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…

UFSW RV/2176-W/05Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur dann…

UFSI RV/0332-I/021.) Abzugsfähigkeit von Zinsen für ein Darlehen 2.) Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten für Zwecke der AfA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2006

…liegt eine Betriebsschuld vor. Dienen die Geldmittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie eine Betriebsschuld dar (VwGH 24.2…

UFSW RV/4662-W/02Verwaltungshonorare unter Zwischenschaltung einer GmbH und Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzuerkennen und die Schuldzinsen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dienen sie hingegen der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Schuldzinsen sind gem. § 20 (1) EStG nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen. Die BP räumt ein…

UFSW RV/4668-W/02Verwaltungshonorare unter Zwischenschaltung einer GmbH und Zinsaufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2006

…Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzuerkennen und die Schuldzinsen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dienen sie hingegen der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Schuldzinsen sind gem. § 20 (1) EStG nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen. Die BP räumt ein…

UFSL FSRV/0027-L/03Fahrlässige Abgabenverkürzungen eines Arztes, der auch nach einer Betriebsprüfung noch weiterhin in gleicher Weise private Aufwendungen als betrieblich veranlasst abgeschrieben hatte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.10.2003

…davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist somit der Schuldgrund. Nur…

UFSI RV/0578-I/02Entnahmewert eines betrieblich genutzten Gebäudeteiles (Büroanbau); Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgabe bei einem gemischt genutzten Gebäude.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004Teil 1/2

…darstellt, hängt davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen (ua. VwGH v. 22…