…Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; VwGH 23.3.2000, 97/15/0164)…
…davon ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund. Nur…
…Gestaltung eine Privatverbindlichkeit eines Anteilsinhabers. Wird diese Übernahme bei der durch Betriebsvermögensvergleich erfolgenden Gewinnermittlung passiviert, hat die Korrektur in der Periode der vorgenommenen Korrektur zu erfolgen. Erfolgt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (zB bei einem Verein) und somit eine Berücksichtigung der Privatverbindlichkeit erst im…
…seien, lägen Betriebsausgaben vor; dienten die Mittel der privaten Lebensführung, liege eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen seien nicht abzugsfähig. Das private Wohnhaus des BF stelle auch im Rahmen der Vollpauschalierung nach der LuF-PauschVO 2011 ertragsteuerlich notwendiges Privatvermögen dar, weshalb Zinsen für Kreditmittel, die…
…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (VwGH 28.3.2000…
…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen/beruflichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend ist demnach der Schuldgrund (siehe dazu Jakom…
…Lebensversicherung Generali Rückkaufswert per 13. April 2007 € 8.863,02 Die aktuelle Schuldensituation per Mai 2007 stelle sich wie folgt dar: Persönlicher Kredit bei der BA-CA € 36.595,78 Privatverbindlichkeit gegenüber D.S.€ 6.800,00. Zu dieser Verbindlichkeit sei zu…
…Aufwendungen für betriebliche Zwecke erfolge. Nach der Aktenlage hätten die Fremdmittel zur Finanzierung einer Barentnahme gedient und würde somit eine Privatverbindlichkeit vorliegen. Aus diesem Grund seien die daraus resultierenden Zinsen nicht abzugsfähig. Dagegen richtet sich die Berufung datiert vom 10. März 2003 eingelangt am 12…
…das gegenständliche Berufungsverfahren noch von Bedeutung ist - die Auffassung, dass die mit der Kreditfinanzierung des Bootes zusammenhängenden Verbindlichkeiten als Privatverbindlichkeiten zu qualifizieren seien und die daraus resultierenden Zinsen nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien. Die Berechnung dieser Zinsen erfolgte nach den Berechnungen der Betriebsprüferin dergestalt…
…betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.09.1999, 99/15/0106). Die Nachweispflicht für die Betriebsausgaben ergibt sich aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften. Der Steuerpflichtige hat…
…wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen würden. Dienten sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen seien, so liege eine Privatverbindlichkeit vor; dienten sie hingegen betrieblichen Zwecken, so sei die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Entscheidend sei demnach der Schuldgrund. Im gegenständlichen…
…Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; VwGH 23.3.2000, 97/15/0164)…
…damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen beruflichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als berufliche bzw Betriebsschuld anzusehen (vgl VwGH 30.9.1999, 99/15/0106…
…damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung der Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Dienen sie hingegen beruflichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als berufliche bzw Betriebsschuld anzusehen (vgl VwGH 30.9.1999, 99/15/0106…
…dabei um Privatvermögen der Eltern Y. bzw. von Frau Y.. Die zur Finanzierung des Ankaufes aufgenommenen Kreditschulden stellen somit Privatverbindlichkeiten und keine betrieblich veranlassten Aufwendungen dar. Daran ändert auch die zwischen dem Ehepaar Y. und der Bf. abgeschlossene Fruchtgenussvereinbarung nichts, da in diesem Vertrag keine…
…gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurden, liegt eine Betriebsschuld vor. Dienen die Geldmittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor. Nur dann, wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Betrieb betreffen, stellt sie eine Betriebsschuld…
…geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass die Bf ihre einzelunternehmerische Tätigkeit im Jahr 2012 nicht mehr ausgeübt hat und es sich bei der Forderung des Insolvenzgläubigers ***C*** in Höhe von 2.675,56 € um eine Privatverbindlichkeit der Bf handelt, die zu keiner Erhöhung des…
…ab, wozu die damit verfügbar gewordenen finanziellen Mittel dienen. Dienen sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liegt eine Privatverbindlichkeit vor; dienen sie hingegen betrieblichen Zwecken, so ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen (VwGH 22.2.2000, 94/14/0129)…
…verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden. Soweit damit betriebliche Aufwendungen oder die Anschaffungskosten eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes abgedeckt wurden, liegt eine Betriebsschuld vor, während eine Privatverbindlichkeit gegeben ist, wenn die Geldmittel der Finanzierung von Aufwendungen dienen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. z.B…
…Dienten sie der Finanzierung von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, so liege eine Privatverbindlichkeit vor. Im Betriebsprüfungsverfahren 2002 bis 2006 seien die geltend gemachten Finanzierungszinsen des Verrechnungskontos der Bf. bei der A-AG nicht als Betriebsausgaben anerkannt worden, da eine betriebliche Mittelverwendung nicht…