…laut Aktenlage Antrag vom 22.10.2009 - im vorgelegten Akt des Finanzamtes nicht enthalten) wurden die Formulare Beih 14 und Beih 14c (Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb samt Beilage) und - nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt - auch ein Schreiben des Institutes für As…
…sohin erst im Februar 2007, erfolgreich beendet werden. Damit liegt aber eine individuelle Studienbehinderung im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität Salzburg vor. Diese besonderen Umstände im universitären Bereich (Ersatztermin für die Ablegung der letzen Teilprüfung erst im darauf folgenden Jahr ) wird als unvorhergesehenes und unabwendbares…
…zu Terminverschiebungen bzw. Terminabsagen durch den Studienbegleiter von SG kam, sodass die Einreichung der Diplomarbeit erst am 16.08.2007 möglich war. Daraus kann aber für die Berufung nichts gewonnen werden. Liegen nämlich bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es…
…ein unvorhergesehenes Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…Wesentlichen damit begründet, dass jedem Studierenden ein Toleranzsemester gewährt werde und damit diese Regelung nicht nur ein Alibizugeständnis sei, müsse doch vom Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität die Möglichkeit geboten werden, solch eine negativ beurteilte Prüfung innerhalb eines solchen Tolenzsemesters nachholen zu können. Dies werde…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe, und zwar für ein zusätzliches Semester. Als Grund gibt er "Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb" an. Weiters führt er Folgendes aus: "Der ab dem Wintersemester 2002/03 neu geltenden Studienplatz (Beilage 1, 3 Seiten) ist so gestaltet, dass nur bei Studienbeginn…
…einem Toleranzsemester) absolviert werde. Eine Ausnahme bestehe lediglich in den Fällen, in welchen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Universität begründete besondere Umstände einen früheren Abschluss ohne Verschulden des Studierenden unmöglich gemacht haben. Ein derartiger Sonderfall sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben; die Berufungswerberin habe…
…die Tochter mittlerweile die SIP-Prüfung am 29. Juni 2006 erfolgreich absolviert. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens wurde der Berufungswerber mittels Vorhalt unter gleizeitiger Mitteilung der Rechtslage aufgefordert bekanntzugeben, ob etwa im Studien- und Prüfungsbetrieb der Universität besondere Umstände vorgelegen wären, die es einem Studenten…
…Eingabe vom 14. August 2007 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt und ausgeführt, dass eine Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb vorgelegen sei. Dies sei durch das Formblatt C 14 und die Unterschrift des Studiendekans belegt worden. Die Studienverzögerung sei…
…würden und der Studierende für alle angeführten Positionen nachgewiesen habe, dass die bisherige Nichterbringung der Leistungsnachweise und die damit verbundene Studienverzögerung auf ein nicht von ihm zu vertretendes unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen ist. Formulare Beih 14 a, datiert mit 15.…
…unabwendbare Ereignisse zu einer Verlängerung der Anspruchsdauer führen. Solche Ereignisse liegen auch dann vor, wenn es zu Behinderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb kommt. T.K. hat mittlerweile - zum frühestmöglichen zweiten Termin - die Prüfung im Juni 2005 erfolgreich abgelegt. Das Diplom wird von der TU im…
…rechtfertigen würde. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 1. Juni 2005 begründete das Finanzamt im Wesentlichen damit, dass die Studienverzögerung nicht auf ein unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität zurückzuführen ist (wie z.B. zu Lehrveranstaltungen wegen Platzmangel nicht zugelassen, Entfall von Lehrveranstaltungen…
…der Abgabenbehörde neuerlich aufgefordert, ein solches Zeugnis vorzulegen. Sollte der Sohn jedoch auf Grund einer Studienverzögerung, die auf ein von ihm nicht zu vertretendes unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen sei, dieses nicht vorlegen können, hätte er die Möglichkeit, hierüber eine Bestätigung…
…Beilagen wurden mit Schreiben vom 2. April 2004 eine Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb, eine Kopie des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und eine Kopie der Bestätigung über eine fehlende Diplomarbeit/Dissertation übermittelt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Juni 2004 wurde die Berufung als…
…dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur…
…dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur…
…in den ersten beiden Semestern relevante Fächer nicht angeboten worden seien, macht die Bw im Ergebnis geltend, dass eine Studienbehinderung vorlegen habe, die im Studien- und Prüfungsbetrieb gelegen sei. Die Bw wurde mit Vorhalt vom 27. März 2012 eingeladen, eine entsprechende Bestätigung der Universität beizubringen…
…dass dem Studierenden im ersten Studienjahr eine Eingewöhnungsphase zugestanden wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur…
…der Studienzeit durch ein Auslandssemester wäre mangels zumindest dreimonatiger Dauer desselben innerhalb der Studienzeit nicht eingetreten und es lägen auch keine sonstigen im Studien- oder Prüfungsbetrieb gelegenen Gründe für eine Studienzeitverlängerung vor. Daraufhin stellte der Einschreiter den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Psychologie ist It. Studienbuchblatt am 3.11.2008 erloschen (Die Gründe für die Löschung sind für den Bezug von Familienbeihilfe nicht relevant). Liegen bei den Universitäten im Studien-und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen, den Studienabschnitt…