…des Unfallenkers haftpflichtversicht war, ein und begehrte zunächst Schadenersatz in Höhe von insgesamt S 294.000,00 beinhaltend u.a. einen Verdienstentgang betreffend Pfuscharbeiten in Höhe von S 75.000,00. Dem Bw. wurden im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 14. März 1997 vom Gericht…
…des Verdienstentganges im Jahr 1996 anzusetzenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen daher S 22.613,50. Bei den im Jahre 1997 zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Pfuschereiarbeiten in Höhe von S 85.421,68 waren Betriebsausgaben in Höhe von S 45.197,48 zu berücksichtigen…
…oben bereits genannten Niederschrift am 19. März 2008 Folgendes an: Der Bw habe 2003 für IA den Umbau seines Fitnessstudios organisiert und die Bauaufsicht durchgeführt. Die "Pfuscher" habe IA angeheuert und auch nach Stundenabrechnungen des Bw selbst bezahlt. Der Bw bestätigte, von IA am 23…
-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig, von vornherein nicht zum Erfolg führen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage von Anspruchszinsen und Verspätungszuschlägen mit der Höhe der festgesetzten Abgabe, bietet eine verfahrensrechtliche Handhabe zur Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung und der Verspätungszuschlagsfestsetzung § 295 Abs. 3 BAO (vgl. das hg Erkenntnis vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 8. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18. Mai 2010 betreffend Abweisung des Antrages vom 3. Mai 2010 auf Aufhebung gemäß § 299 BAO der Bescheide vom 16. und 17. Juni…
…wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offenbar Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Verkürzungen von "im Pfusch" arbeitenden selbständigen Bauunternehmern ohne Berufsbefugnis in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Pe Bo R, Adr, vertreten durch Ma Br, Buchhaltungsbüro, AdrB, vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines…
…als Einzelperson in Privathaushalten), allerdings steht steuerlich - § 23 Abs. 2 BAO - die Tätigkeit als (gewerberechtlicher) "Pfuscher", so sie tatsächlich ausgeübt wird, der Annahme einer steuerrechtlich unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Hierbei wird freilich auch der wahre wirtschaftliche Gehalt zu berücksichtigen sein. So kann durchaus fraglich sein…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw , vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der angefochtene…
…Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten als Einzelperson in Privathaushalten), allerdings steht steuerlich - § 23 Abs. 2 BAO - die Tätigkeit als (gewerberechtlicher) "Pfuscher", so sie tatsächlich ausgeübt wird, der Annahme einer steuerrechtlich unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Es ist zwar möglich, dass direkte Auftraggeberin des Bw für die nicht näher…
…des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 dient einerseits der Sanierung von Wohnraum und damit dem Steuerpflichtigen unmittelbar, ein wesentliches Motiv ist aber auch die Bekämpfung des Pfuscherunwesens; begünstigt ist daher nur die Sanierung durch "befugte Unternehmer" (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl.…
…2003 für den Inhaber des Fitnessstudios einen Umbau organisiert und dabei auch die Bauaufsicht durchgeführt habe. Im Zuge seiner Tätigkeit habe er auch die Bezahlung der vom Bauherrn organisierten "Pfuscher" übernommen und sei allein dafür die genannte Akontierungs-Zahlung iHv. 16.000,00 € aufgegangen…
…Hilfsweise sei ein freier Dienstvertrag anzunehmen. Für letzteren sprächen folgende Indizien: Arbeitszeit: gestaltbar Auslagenersatz: Auftraggeber oder Auftragnehmer Bereitstellung Betriebsmittel: Auftraggeber Entlohnung: Zeitlohn Rechtsnatur: Dauerschuldverhältnis Unternehmerwagnis: gering Weisungsgebundenheit: sachlich Bauarbeiter und Pfuscher, die etwa neben ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Arbeiten ohne gewerberechtliche Befugnis verrichteten und dabei ihre…
…keinen Einfluss auf die ausgeführte Tätigkeit. So sei es denkbar, dass einzelne Beschäftigte (vielleicht Pfuscher) bereits 40 Jahre Berufserfahrung hatten und es deshalb zu dem Vermerk gekommen sei. Den einzelnen Rechnungen seien die genaue Leistungsbeschreibung und der Leistungszeitraum zu entnehmen. Die Schecks habe immer er…
…was das für jemanden bedeutet habe, der kurz zuvor eine Firma in einem Gewerbe gegründet habe, das zu den schwersten gehöre und in dem man sich gerade gegen jede Schmutzkonkurrenz (Pfuscher, Schwarzarbeiter usw.) behaupten müsse, wie dies in keinem anderen Gewerbe der Fall sei. Der…
…Auf Grund verschiedener Erhebungen sei dem Finanzamt Gmunden bekannt, dass OP für verschiedene "Pfuscher" seine Kontakte zu Baufirmen zur Verfügung stelle und auch über Zwang Rechnungen in seinem Namen ausgestellt habe. Nach Ansicht des Finanzamtes Gmunden sei OP keinesfalls als Auftragnehmer oder Subunternehmer aufgetreten. Selbst…
…habe, sei das nicht möglich gewesen. Übe jemand eine Reiseveranstaltertätigkeit ohne erforderliche Gewerbeberechtigung und Registrierung aus, mache er sich als Pfuscher gewerberechtlich strafbar. (b) Zur "vorwiegenden Bereisung von Ländern, für die der Bw. kein Reiseprogramm erstellt habe": Die unternehmerische Entscheidung sei gewesen, dass der Bw…
…worden war, er auch seine Zeugeneinvernahme nicht unterschrieb. Weiters konnten im Zusammenhang mit Umbauarbeiten im Privathaus von Frau W erforderlichen Malerarbeiten keine Rechnungen vorgelegt werden, da sie laut Angaben von BW von einem Pfuscher gemacht worden waren. Es wurde angenommen, dass auch bei Rechnungen, die…
…tätig gewordene H.R.GmbH als Formkaufmann steuerpflichtig ist und keinen privaten Bereich außerhalb des Unternehmens hat, in welchem sie als Pfuscher tätig werden könnte". In der am 15. Juli 2004 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde seitens des Vertreters des Finanzamtes ergänzend ausgeführt, dass in den gegenständlichen…
…§ 23 Anm 84 "Pfuscher" unter Hinweis auf VwGH 21.1.1983, 81/13/0095 und RZ 5417 EStR 2000). Die Begründung des angefochtenen Bescheides -Punkt I/1 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 3.11.1998- enthält die lapidare Begründung, dass es sich bei den…