…des Unfallenkers haftpflichtversicht war, ein und begehrte zunächst Schadenersatz in Höhe von insgesamt S 294.000,00 beinhaltend u.a. einen Verdienstentgang betreffend Pfuscharbeiten in Höhe von S 75.000,00. Dem Bw. wurden im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 14. März 1997 vom Gericht…
…des Verdienstentganges im Jahr 1996 anzusetzenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen daher S 22.613,50. Bei den im Jahre 1997 zugeflossenen Einnahmen aus Verdienstentgang wegen Pfuschereiarbeiten in Höhe von S 85.421,68 waren Betriebsausgaben in Höhe von S 45.197,48 zu berücksichtigen…
…gekommen sei, ist als unglaubwürdige Schutzbehauptung zu werten. In diesem Zusammenhang ist außerdem die anonyme Anzeige vom 18.08.2015 zu sehen, wonach der Bf. in einer gemieteten Scheune bei Ort1 eine Pfuscherwerkstätte betreibt. Er habe vieles, wenn nicht sogar alles „schwarz“ abgerechnet. Im Lichte…
…oben bereits genannten Niederschrift am 19. März 2008 Folgendes an: Der Bw habe 2003 für IA den Umbau seines Fitnessstudios organisiert und die Bauaufsicht durchgeführt. Die "Pfuscher" habe IA angeheuert und auch nach Stundenabrechnungen des Bw selbst bezahlt. Der Bw bestätigte, von IA am 23…
-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig, von vornherein nicht zum Erfolg führen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage von Anspruchszinsen und Verspätungszuschlägen mit der Höhe der festgesetzten Abgabe, bietet eine verfahrensrechtliche Handhabe zur Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung und der Verspätungszuschlagsfestsetzung § 295 Abs. 3 BAO (vgl. das hg Erkenntnis vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 8. Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18. Mai 2010 betreffend Abweisung des Antrages vom 3. Mai 2010 auf Aufhebung gemäß § 299 BAO der Bescheide vom 16. und 17. Juni…
…wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offenbar Finanzvergehen wie die verfahrensgegenständlichen Verkürzungen von "im Pfusch" arbeitenden selbständigen Bauunternehmern ohne Berufsbefugnis in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Pe Bo R, Adr, vertreten durch Ma Br, Buchhaltungsbüro, AdrB, vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines…
…als Einzelperson in Privathaushalten), allerdings steht steuerlich - § 23 Abs. 2 BAO - die Tätigkeit als (gewerberechtlicher) "Pfuscher", so sie tatsächlich ausgeübt wird, der Annahme einer steuerrechtlich unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Hierbei wird freilich auch der wahre wirtschaftliche Gehalt zu berücksichtigen sein. So kann durchaus fraglich sein…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw , vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der angefochtene…
…Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten als Einzelperson in Privathaushalten), allerdings steht steuerlich - § 23 Abs. 2 BAO - die Tätigkeit als (gewerberechtlicher) "Pfuscher", so sie tatsächlich ausgeübt wird, der Annahme einer steuerrechtlich unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen. Es ist zwar möglich, dass direkte Auftraggeberin des Bw für die nicht näher…
…hat, dass ein Ordensangehöriger außerhalb des Ordens beruflich tätig wird, muss daraus das Bestehen eines Dienstverhältnisses abgeleitet werden. 15.4.5.26 Pfuscher Rz 998: Bauhandwerker, die neben ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Arbeiten ohne gewerberechtliche Befugnis verrichten und dabei für wechselnde (meist private) Auftraggeber tätig werden…
…des § 18 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 dient einerseits der Sanierung von Wohnraum und damit dem Steuerpflichtigen unmittelbar, ein wesentliches Motiv ist aber auch die Bekämpfung des Pfuscherunwesens; begünstigt ist daher nur die Sanierung durch "befugte Unternehmer" (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl.…
…weder ein Dienstverhältnis vorliegt noch bloß sonstige Leistungen (§ 29 EStG 1988) erbracht werden. Pflegetätigkeiten im Familienverband sind jedoch steuerlich nicht durch eine Einkünfteerzielungsabsicht gekennzeichnet und daher nicht zu erfassen (siehe Rz 1616 unter "Pflegetätigkeit"). Pfuscher, Personen, die neben oder anstatt ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Arbeiten ohne…
…2017 von einem unbekannten sog. "Pfuscher" durchgeführt worden. c) Fahrtenbuch Grundsätzlich wäre die betriebliche Nutzung des Fahrzeuges durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen (siehe Rz 1615 EStR) und wäre das Finanzamt bei Fehlen desselben zur Schätzung der betrieblichen Nutzung berechtigt. d) Angemessenheit Nach § 20 Abs 1 Z…
…man den laufenden Laufwand im Wirtschaftsjahr 2015/16 von 17.105,17 Euro, so wäre damit die Wertsteigerung bereits aufgebraucht. Wäre das Fahrzeug nicht von einem "Pfuscher" repariert worden, sondern von einer anerkannten ***25***-Werkstätte, dann wären zusätzliche Kosten von 18.037,11 Euro angefallen…
…würde dort fleißig pfuschen. Derzeit würden sechs Autos dort sein. Er kaufe Unfallautos, repariere und verkaufe sie. Auch für Bekannte repariere er deren Autos. So gehe das seit mindestens 15 Jahren. Er hätte auch jedes Monat einmal Krankenstand, um seiner Arbeit als Pfuscher nachgehen zu…
…Die bloße Bezahlung von Material, das nicht von einem befugten Unternehmer, sondern vom Steuerpflichtigen selbst oder durch nicht zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes befugte Dritte („Pfuscher“) verarbeitet wird, führt dagegen nicht zu Sonderausgaben. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.1.1993, 92/15/0020…
…2003 für den Inhaber des Fitnessstudios einen Umbau organisiert und dabei auch die Bauaufsicht durchgeführt habe. Im Zuge seiner Tätigkeit habe er auch die Bezahlung der vom Bauherrn organisierten "Pfuscher" übernommen und sei allein dafür die genannte Akontierungs-Zahlung iHv. 16.000,00 € aufgegangen…
…Hilfsweise sei ein freier Dienstvertrag anzunehmen. Für letzteren sprächen folgende Indizien: Arbeitszeit: gestaltbar Auslagenersatz: Auftraggeber oder Auftragnehmer Bereitstellung Betriebsmittel: Auftraggeber Entlohnung: Zeitlohn Rechtsnatur: Dauerschuldverhältnis Unternehmerwagnis: gering Weisungsgebundenheit: sachlich Bauarbeiter und Pfuscher, die etwa neben ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Arbeiten ohne gewerberechtliche Befugnis verrichteten und dabei ihre…