…ist gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Sonstige Bezüge, die nicht unter Abs. 1 bis 8 fallen, sind gemäß…
…einzigen Dienstverhältnis gestanden wäre und die entsprechenden Einkünfte bezogen hätte. 4. Zu einer Nachforderung kommt es - bei Vorliegen der Pflichtveranlagungstatbestände des § 41 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988 - daher ggf. auch dann, wenn die Arbeitgeber die anfallende Lohnsteuer ordnungsgemäß berechnet (und abgeführt) haben…
…im Sinne des § 69 Abs. 4 EStG 1988 lösen keine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 aus, jedoch wird im Regelfall eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 (zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte) vorliegen (vgl. Hofstätter -…
…eine Verlustveranlagung wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO erlassen worden wären. Somit stünde zweifelsfrei fest, dass es sich um keine Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs. 2 Z 1, sondern um eine Pflichtveranlagung gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehandelt hätte. Damit sei aber…
…Lohnzettel sind ein Siebentel der ausbezahlten Bezüge als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG auszuweisen. Ein vorläufiger Lohnsteuerabzug hat zu unterbleiben. Wenn derartige Bezüge zugeflossen sind, liegen weiters nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor. Sachverhaltsmäßig ist unbestritten…
…Notstandshilfe erhalten. In Streit steht, ob für das Kalenderjahr 2012 eine Pflichtveranlagung zu erfolgen hat. Rechtliche Erwägungen § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 2012 geltenden Fassung lautet: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen…
…vorlagen." Liegen die Voraussetzungen für eine sogenannte Pflichtveranlagung nach Abs. 1 nicht vor, so kann nach § 41 Abs. 2 EStG ein Antrag auf eine Veranlagung gestellt werden. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht einem Alleinverdiener zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu…
…der Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates ein Fall der Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988vor. Der Vollständigkeit halber wird bemerkt: Durch BGBl. 2010/111 (ab der Veranlagung 2011) wurde der § 62 Z 10 EStG 1988 wie folgt geändert: a)Freibeträge gemäß …
…Voraussetzungen einer Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG vorliegen. Da die Veranlagung gegenständlich keinen Antrag voraussetzt, kann ein solcher Antrag auch nicht mit der Wirkung zurück genommen werden, dass eine Veranlagung zu unterbleiben hat. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG idgF sind…
…und 2004 durchgeführt hat. Gemäß § 83 Abs. 2 Z1 EStG wird der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 (Pflichtveranlagung) vorliegen. Zur amtswegigen Veranlagung gemäß § 41 Abs. 1 vertreten Hofstätter/Reichel in Tz 3 zu § 41 folgende Ansicht: Der Gesetzgeber…
…Kalenderjahr 2003 bezogen hat. Da im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sind, nämlich sowohl jene gemäß Z 2 als auch jene gemäß Z 3 leg.cit., handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung…
…Urlaubskasse erhalten. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sei daher eine Pflichtveranlagung vorzunehmen gewesen. Mit Schreiben vom 23. Juli 2002 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend brachte er darin im Wesentlichen vor, dass die Bezüge gemäß §…
…Die endgültige Besteuerung erfolgte im Zuge der Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Bei der folgenden Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer [nachdem der Berufungswerber im Streitjahr laut übermitteltem Lohnzettel der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (§ 69 Abs. 2 EStG 1988) neben anderen steuerpflichtigen Bezügen aus nichtselbständiger Arbeit…
…die steuerfreien Einkünfte (Juli) entfällt (vgl. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19. Februar 2008). 2. Einkommensteuer für 2006 Es hat eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen, weil der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unbestrittenermaßen - zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte im…
…In der Begründung wurde ausgeführt, es lägen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Zif. 3 EStG 1988 vor, weil die Bw. im Veranlagungszeitraum Krankengeld gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 bezogen habe. Eine Zurückziehung des Antrages sei daher nicht möglich. Den…
…Im betreffenden Kalenderjahr lagen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Einkommensteuergesetz nicht vor." Das Finanzamt erstellte einen Versicherungsdatenauszug und wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Die Begründung lautet wie folgt: "Gem. § 41 (1) Z. 2 EStG 1988 ist eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünfte zwingend…
…41 Rz 14). Im Streitfall ist somit auch der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erfüllt. Somit ist eine Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 nicht möglich, weil vom Finanzamt eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG…
…Alleinverdienerabsetzbetrag mit "Ja" beantwortet, was unrichtigerweise im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 2. Mai 2008 berücksichtigt wurde. Das Gesetz selbst stellt für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 darauf ab, ob ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt wurde. Aus wessen Verschulden es zu dieser…
…Abs. 1 Z 2 EStG 1988. - Der so ermittelte Betrag wird, wenn die Vorauszahlung erstmals für das dem Veranlagungszeitraum folgende Kalenderjahr wirkt, um 4%, wenn sie erstmals für ein späteres Kalenderjahr wirkt, um weitere 5% für jedes weitere Jahr erhöht. Gemäß § 45 Abs. 4 1…
…Pflichtveranlagung) durchzuführen. Eines Antrages des Steuerpflichtigen bedarf es in diesen Fällen nicht. Da der Bw. im Jahr 2005 unstrittig Krankengeld, d.h. Bezüge im Sinne des § 69 Abs. 2 EStG 1988 bezogen hat, war gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 von Amts wegen eine Veranlagung…