…Unterhalts die geschätzte zu berücksichtigende Unterhaltspflicht übersteigt, hat das Finanzamt zu Recht den Pauschalbetrag im Ausmaß von € 50 pro Kind und pro Monat für die beiden im gemeinsamen - ausländischen - Haushalt lebenden Kinder als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt gewährt. Der Bw. bringt des Weiteren vor…
…von seinem in Österreich wohnhaften (unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt leben würde. Da diese Voraussetzungen im Falle des Bw nicht zutreffen würden, könne der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden. Der Unterhalt an im Ausland lebende Kinder sei mit € 50,00 pro Monat und Kind…
…Ausland, bei denen kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht erfolgt im Wege der außergewöhnlichen Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 1 EStG. In ständiger Verwaltungspraxis wird eine außergewöhnliche Belastung in Höhe von € 50,-- pro Kind und Monat ohne Abzug eines Selbstbehaltes angesetzt (vgl…
…EStG 1988 ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes anzusetzen, da diese Bestimmung auch in den Anlassfällen weiterhin Geltung hat. Für das Jahr 1994 macht der Bw. für seine Kinder P und C gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 einen Pauschbetrag von S 28.500,-- (P: 12 Monate…
…mit € 50,00 pro Monat und Kind geschätzt werden (vgl. Wiesner / Atzmüller / Grabner / Leitner / Wanke, EStG, Kommentar, Bd. II, Tz 52 a zu § 34). Dieser Rechtsprechung hat das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung Rechnung getragen und € 600,00 (= 3 Kinder x € 50…
…Bescheinigung nachzuweisen (zB Schulbesuchsbestätigung, Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit oder das vergebliche Bemühen um Arbeit). (Vgl. LStR 866). Nach der Verwaltungspraxis werden die außergewöhnlichen Belastungen mit € 50,-- pro Monat und Kind ohne Abzug eines Selbstbehalts angesetzt. Zu beachten ist, dass nach § 34 Abs. 7 Z…
…Unterhaltspflicht des Steuerpflichtigen orientiert sich unter anderem am jeweiligen angemessenen Unterhalt im Ausland und den eventuellen ausländischen Familienleistungen. Die Höhe des steuerlich als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Unterhalts kann mit € 50 pro Monat und Kind - ohne Abzug eines Selbstbehaltes - geschätzt werden (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner…
…Pflegegeld bezogen worden. Damit ändere sich die Absetzbarkeit der Schul- und Tagesheimkosten. Außerdem stehe pro Jahr der Pauschalbetrag von € 262,00 pro Monat, € 3.144,00 pro Jahr zu. Zusätzlich zum Pauschalbetrag würden folgende Kosten in die außergewöhnliche Belastung fallen. Für die Jahre…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (9) Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis höchstens 2 300 Euro pro Kind und Kalenderjahr gelten unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung: 1. Die Betreuung betrifft - ein Kind im Sinne des…
…und für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. den Kinderabsetzbetrag besteht, im Umfang des halben Unterhalts - ohne Abzug eines Selbstbehaltes - als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und bei fehlendem Nachweis der tatsächlichen Unterhaltskosten der anzuerkennende Unterhalt im Schätzungswege mit 50 € pro Kind und Monat angenommen…
…Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110,00 € p.M. der Berufsausbildung berücksichtigt - dieser Pauschbetrag steht nur einmal pro Kind zu und ist bei mehreren Unterhaltspflichtigen im Verhältnis der tatsächlichen Kostentragung für die Berufsausbildung aufzuteilen; da der Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung der…
…Wert Rechnung den Regelbedarfssatz übersteigen. Das Nettoeinkommen It. Steuerbescheid (und damit ohne private, endbesteuerte Einkünfte) im Jahr 2005 des Berufungsführers beträgt 56.324,00 €. Daraus errechnet sich ein monatlicher Unterhaltsanspruch pro Kind von 845,00 €, der höher ist, als das monatliche Einkommen der…
…leben und für die weder ein Unterhaltsabsetz- noch Kinderabsetzbetrag zusteht, sind daher abzugsfähig. Grundsätzlich kann der halbe Unterhalt ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung schätzt diese außergewöhnliche Belastung mit 50 € (ATS 688,00) pro Monat und Kind (ohne…
…leben und für die weder ein Unterhaltsabsetz- noch Kinderabsetzbetrag zusteht, sind daher abzugsfähig. Grundsätzlich kann der halbe Unterhalt ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung schätzt diese außergewöhnliche Belastung mit 50 € (688 S) pro Monat und Kind (ohne Abzug…
…eines Pauschbetrages von 110 Euro [1.500 S] pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. b) Die Verordnung BGBl. 1993/605 wurde zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 erlassen und bestimmt in § 1, dass gemäß § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, u. a. von H…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Nach herrschender Meinung steht der Pauschbetrag von € 110,00 nur einmal je Kind zu und ist bei mehreren Unterhaltspflichtigen - nach der Verwaltungspraxis (RZ 878 LStR 2002) und nach Fuchs in Hofstätter…
…außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 € pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt". Im gegenständlichen Fall machte der Berufungswerber für sechs Monate des Zeitraumes 2002 die Anerkennung des Pauschbetrages von 110 €/Monat - d.h. also insgesamt 660 € - als außergewöhnliche Belastung aus…
…die von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation nach Außen ausreichend gegeben. Die zwei Söhne seien als geringfügig Beschäftige angemeldet worden, es sei durchaus üblich, dass sich Schüler und Studenten mit einer Ferialarbeit ein Taschengeld verdienten. Als Entgelt hätten die Söhne € 100,00 pro Monat erhalten…
…wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Nach herrschender Meinung steht der Pauschbetrag von € 110,00 nur einmal je Kind zu und ist bei mehreren Unterhaltspflichtigen - nach der Verwaltungspraxis (RZ 878 LStR 2002) und nach Fuchs in Hofstätter…
…bei jeder Pauschalbetrachtung seien aber Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Nach Ansicht des Bw. liege ein Sachverhalt vor, der nicht mit dem Pauschalbetrag von 110 € pro Monat abgegolten werden könne. Dazu werde dem Finanzamt der Ausbildungsvertrag seines Sohnes zum Verkehrsflugzeugführerschein übermittelt und dazu festgestellt…