…Erforderliche Beweise sind aufzunehmen. Im gegebenen Fall widerspricht der sich aus den vom Bw. vorgelegten Urkunden dargestellte Parteienwille den Vermutungen des FAG. Das FAG hätte daher im Rahmen eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens zumindest die wirtschaftlichen Hintergründe und den Zweck der von den Vertragsparteien gewählten Vertragsgestaltung - in…
…selbst wenn die Abtretung der Treugeberrechte an den Geschäftsanteilen untersagt worden wäre, wäre dadurch unmittelbar nur die Abtretung dieser Rechte, nicht aber die Abtretungen der Darlehensforderungen berührt worden. Bei teilweiser Unerlaubtheit ist nicht nach dem hypothetischen Parteienwillen, sondern nach dem Zweck der Verbotsnorm zu beurteilen…
…gebührenrechtliche Beurteilung unbeachtlich sind, auch wenn diese den tatsächlichen Vereinbarungen bzw. dem Parteienwillen entsprechen. Da im Berufungsfall weder die Vertragsurkunde selbst eine Vereinbarung über die Tragung der Gebühr im Innenverhältnis , noch einen Verweis auf eine derartige Absprache in einer anderen Urkunde enthält, war das Finanzamt…
…Stille Gesellschaft auf Grund des § 181 Abs. 2 Halbsatz 2 UGB (vormals HGB) nicht gegeben sein kann. Maßgeblich für die zivilrechtliche und gebührenrechtliche Beurteilung des beurkundeten Vertrages ist der Parteienwille zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und somit die prospektive Umsatzbeteiligung. Unerwartete Entwicklungen, nachträgliche Änderungen (Stundungen und…
…in den Leasingverträgen vereinbarten Mietzeit zumindest annähernd entspricht, noch wurde dargetan, dass bereits bei Abschluss der Leasingverträge der Parteienwille beider Vertragspartner auf die Einräumung eines Optionsrechtes auf nachvertragliche Nutzung der Leasingfahrzeuge durch die Bw. gegen ein Anerkennungsentgelt gerichtet gewesen bzw. ein solches auch tatsächlich - schriftlich…
…GebG von der Darlehensgebühr befreit. Die Bw. sei nicht Gebührenschuldner. Im konkreten Fall sei der Parteienwille jedenfalls der Abschluss eines Darlehensvertrages gewesen, sodass dies auch als deutlicher Umstand dafür zu werten sei, dass im konkreten Fall Darlehensverträge abgeschlossen worden seien. Im konkreten Falle werde die…
…GebG von der Darlehensgebühr befreit. Die Bw. sei nicht Gebührenschuldner. Im konkreten Fall sei der Parteienwille jedenfalls der Abschluss eines Darlehensvertrages gewesen, sodass dies auch als deutlicher Umstand dafür zu werten sei, dass im konkreten Fall Darlehensverträge abgeschlossen worden seien. Im konkreten Falle werde die…
… 938 ABGB definiert die Schenkung als einen Vertrag, wodurch eine Sache jemandem unentgeltlich überlassen wird. Nach zivilrechtlichen Grundsätzen entscheidet allein der Parteienwille, was geschenkt ist. Gegenstand einer Schenkung kann allerdings nur eine "im Verkehr stehende Sache" sein. Streitpunkt im gegenständlichen Fall ist ausschließlich die Frage…
…Der Antrag auf Befassung des Spruchsenates stelle die einzige im Finanzstrafgesetz vorgesehene Möglichkeit dar, unmittelbar durch eine Willensäußerung der Partei Einfluss auf die Zuständigkeit zu nehmen. Sei der Parteienwille einmal rechtswirksam kundgetan, bestünde keine Änderungsmöglichkeit mehr. Ein Antrag auf Befassung des Spruchsenates gemäß § 58 Abs…
…der Vermieter entrichtet für den erhaltenen Betrag keine Umsatzsteuer, die Mieterin macht die Vorsteuer nicht geltend. In Zusammenhang mit dem Parteienwillen ist darauf hinzuweisen, dass der Vermieter den berufungsgegenständlichen Vorgang zunächst nicht als Mietvorauszahlung qualifizierte. Erst in seine berichtigten Abgabenerklärungen wurde der empfangene Betrag als…
…von der Gefahrentragung nicht trennen, da dem LN ohne Option "nicht das für die Gefahrentragung notwendige "Nutzungspotential" am Leasinggut" zukomme. Die für das Abgabenrecht maßgebliche wirtschaftliche Betrachtungsweise erfordere ein Abstellen auf den Parteienwillen, wie er aus den Verträgen und darauf folgenden konkludenten Handlungen ersichtlich sei…
…insgesamt € 14.620,45 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. im Wesentlichen ein, es handle sich nach dem Parteienwillen um einen Kaufvertrag, womit eine Schenkung nach bürgerlichem Recht nicht mehr vorliegen könne. Die Lebenserwartung des Servitutsberechtigten betrage 26,86 Jahre…
…Kaufpreis vereinbarten die Vertragsparteien einen Betrag von € 106.000,00, wovon nach dem Parteienwillen ein Betrag von € 65.000,00 auf das Grundstück AA-1 samt dem darauf befindlichen Gebäude entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen…
…Als Kaufpreis vereinbarten die Vertragsparteien einen Betrag von € 106.000,00, wovon nach dem Parteienwillen ein Betrag von € 65.000,00 auf das Grundstück 655 samt dem darauf befindlichen Gebäude entfallen sollte, der übrige Kaufpreis von € 41.000,00 auf die restlichen…
…die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht ausgeführt hat, dass im Falle der Annahme es läge eine Berufung vor, diese verspätet eingebracht worden wäre. Folgt man dem in der Berufung eindeutig geäußerten Parteienwillen, dass keine Berufungserhebung intendiert gewesen sei, so stellt sich in der Folge die…
…Wertes der beiderseitigen Leistungen vorgelegen ist. Jedenfalls ist auch festzustellen, dass die Vertragspartner bei Erwerb des Grundstückes durch die Bwin. nach den Parteienwillen keinesfalls einen Teil der Leistung unentgeltlich geben wollten. Insbesondere der Verkäuferin lag es daran einen Kaufvertrag abzuschließen. Es gibt keine überzeugenden Hinweise…
…Wertes der beiderseitigen Leistungen vorgelegen ist. Jedenfalls ist auch festzustellen, dass die Verkäuferin bei Erwerb des Grundstückes durch den Bw. nach den Parteienwillen keinesfalls einen Teil der Leistung unentgeltlich geben wollte. Insbesondere der Verkäuferin lag es daran einen Kaufvertrag abzuschließen. Es gibt keine überzeugenden Hinweise…
…dass bei Abschluss der Vereinbarungen ein Schenkungswille bzw. Bereicherungswille der Geschenkgeber gegeben war und der Parteienwille auf eine Schenkung mit der Auflage gerichtet war, unter bestimmten Bedingungen aus den übergebenen Werten Zahlungen zu Gunsten der Geschenkgeber zu leisten. Dieser Auslegung stehen die sachverhaltsbezogenen Erklärungen der…
…unter § 5 Z 3 KVG fällt unseres Erachtens mangels Gewinnbeteiligung oder Beteiligung am Liquidationserlös aus." In den abweisenden Berufungsvorentscheidungen stellte das FAG fest, dass der Parteienwille auf die Hingabe von Genussrechten und nicht auf die Gewährung eines Darlehens gerichtet gewesen sei. Dafür spreche, dass die…
…in der jeweils hingegebenen Leistung besteht. Dazu hat der Bw. überzeugend vorgetragen, der Parteienwille hätte nicht darauf abgezielt, dem anderen etwas unentgeltlich zukommen zu lassen. Aus dem Zusammenspiel all dieser Umstände konnte der Unabhängige Finanzsenat ohne Bedenken zum Schluss gelangen, dass die Rechtseinräumung durch einen…