…seinen Gang. Wenn auch ein allfälliges vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens durchzuführendes "Vorverfahren" zweifellos nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu gestalten ist, betrifft die Bestimmung des § 115 FinStrG über die Gewährung von Parteiengehör die Durchführung des Untersuchungsverfahrens, also des bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG…
…ist darauf hinzuweisen, dass eine im Verwaltungsstrafverfahren der Behörde erster Instanz allfällig unterlaufene Verletzung des Parteiengehörs von der Berufungsbehörde geheilt werden kann. Der Bw. hat bisher sein Recht auf Parteiengehör nie wahrgenommen und es wäre an ihm gelegen, durch seine Teilnahme an der mündlichen Berufungsverhandlung…
…die belangte Behörde bei Vornahme einer gesetzmäßigen Begründung zu dem Ergebnis hätte kommen müssen, dass der Einheitswert überhaupt nicht beziehungsweise nicht in diesem Ausmaß erhöht werden dürfte. 2.3. Verletzung des Parteiengehörs Gemäß § 90 und 183 Abs. 4 BAO ist den Parteien Gelegenheit zu geben…
…iSd § 81 BAO) samt Hinweis auf § 101 Abs. 3 BAO rechtliche Wirkung und ist ausreichend konkretisiert. Mangelnde Erforschung der Wahrheit, Verletzung der Manuduktionspflicht, Verletzung des Parteiengehörs: Die Vorbringen, wonach die §§ 85 ff BAO verletzt worden seien, die materielle Wahrheit nicht erforscht worden sei, ein Ermittlungsverfahren…
…in diesem Fall nicht gesprochen werden. Der Prüfer habe die Vorsteuerbeträge willkürlich festgesetzt und die Bewertung des Inventars ohne die dafür notwendigen Unterlagen vorgenommen. Der Prüfer habe das Parteiengehör nicht gewahrt, deshalb werde die "Betriebsprüfung" wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten. Zu den nicht anerkannten Planungskosten…
…vom 17. Jänner 2008 wurde der Bf. über den Verfahrensstand nach Abschluss der Betriebsprüfung und die Rechtsansicht der Finanzstrafbehörde auf Grund der nunmehr vorliegenden Unterlagen informiert und im Rahmen der Wahrung des Parteiengehörs zu einer allfälligen weiteren Stellungnahme binnen 3 Wochen ersucht. Am 8. Februar…
…Der Bw. kündigte wiederum die Übermittlung weiterer Unterlagen an. Im Übrigen wurde ohne nähere Begründung eine Verletzung des Parteiengehöres gerügt. (9) Das Finanzamt legte die Berufung im April 2002 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Das Finanzamt hat seine Schätzung gegenüber jener, die den…
die Baustelle H-Straße betreffenden "Aufzeichnungen" enthalten seien. Diese Antwortschreiben der Transportunternehmen wurden dem Bw. mit ha. Schreiben vom 24. November 2004 zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme übermittelt. Mit Eingabe vom 12. Dezember 2004 brachte der Bw. vor, die Rechnungen der JO TransportgmbH würden großteils…
… 115 Abs. 2 BAO ist den Parteien im Abgabenverfahren Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Wenn der Bw. ohne nähere Angaben eine Verletzung des Parteiengehöres rügt (so etwa im Vorlageantrag), so ist zu entgegnen, dass - am 10. März 2000 in Anwesenheit…
…Akt befinden sich diesbezüglich keine Anhaltspunkte. Dem Bw. wurden weder vor Bescheiderstellung noch nach dem Einbringen der Berufung Ermittlungsergebnisse zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme übermittelt. Das Parteiengehör wurde somit nicht gewahrt. Die Begründung der Berufung, wonach der Bw. nicht weiß, warum die Bescheide erlassen wurden…
…davon ausgegangen, dass erst nach Vorliegen dieser Stellungnahme eine Schlussbesprechung stattfinden werde. Sohin seien bewährte verfahrensrechtliche Grundsätze, wie etwa das Recht auf Parteiengehör in Form einer Schlussbesprechung, missachtet worden. Diese Verfahrensmängel hätten zu einer mangelhaften Sachverhaltsermittlung durch die GroßBP geführt. Es dränge sich die Frage…
…ist nach hA auch nach Beendigung der Prüfung bzw. Abhaltung der Schlussbesprechung noch zulässig (s. oben). Das Recht auf Parteiengehör wurde im vorliegenden Fall in mehrfacher Hinsicht gewahrt: -- Jener Sachverhalt, der den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegt, sowie dessen rechtliche Beurteilung durch die Abgabenbehörde erster Instanz…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen HZ, Geschäftsführer, geb. xxxx, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten…
…Feststellungen nachholen dürfe" (4.7.2006) bzw. unter Verweis auf Ritz, BAO, Kommentar § 115 Tz. 16 das Parteiengehör zu wahren sei (7.9.2006). Über die Berufung wurde erwogen: A) Gem. § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei Einkommensteuer fünf Jahre. Gem. § 208 Abs…
…die für die Abgabenbemessung wesentlichen Umstände zu erforschen. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung sei der Grundsatz des Parteiengehörs von Amts wegen zu berücksichtigen. Die in § 149 BAO normierte Schlussbesprechung nach Beendigung einer Buch- und Betriebsprüfung diene zur Wahrung des Parteiengehörs. Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt…
…informiert blieb. Wie schon gesagt, ist beim Aufgriff in Drasenhofen eine Rechtsbelehrung offenbar nicht erteilt worden bzw. ist in weiterer Folge das Parteiengehör nicht rechtskonform gewährt worden. In der Rechtsmittelbelehrung zum ins Polnische übersetzten Einleitungsbescheid wird der Bf. nur auf die prinzipielle Möglichkeit nach § 77…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen W.S., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14…
…Außenprüfung über deren Ergebnis eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung). Dieses hat die Besprechung des Prüfungsergebnisses zum Gegenstand und dient insbesondere dem Grundsatz des Parteiengehörs. Vergegenwärtigt man sich den Inhalt des wie vordargestellt vom Prüfer über den Ablauf der Prüfung angefertigten Aktenvermerkes, so lässt sich zunächst ersehen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertreter, vom 29. September 1995 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk vom 4. Mai 1995 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer jeweils der Jahre 1990, 1991 und 1992…