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UFSZ1W ZRV/0081-Z1W/02Abweisung der Beschwerde gegen eine Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise, Unzuständigkeit der Zollbehörde als Abgabenbehörde für die Verhängung einer Ordnungsstrafe, welche ein abgeführtes Finanzstrafverfahren betrifft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.03.2005

…gemäß § 112 Abs. 2 und 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise in den erwähnten schriftlichen Eingaben eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 1.000,00 (€ 62,67). Sie legte dabei folgende Textstellen ihrer Beurteilung zugrunde: Eingabe betreffend den Tagesauszug zu Abgabenkonto Nr. 010-1125…

UFSW FSRV/0016-W/05Anträge auf 1) eine erweiterte Rechtsbelehrung im Rahmen der Manuduktionspflicht, 2) die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages nach Einbringung eines Einspruches, 3) Befassung des Spruchsenates (jedoch nicht im Einspruch), 4) Verfahrenshelfer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.03.2005Teil 1/2

…zu laufen beginnen können, gelten im Finanzstrafverfahren gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzliche…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 2/2

Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…

UFSS RV/0927-S/02Berufung gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…die Politiker dürften sich Äußerungen an den Kopf werfen und sich gegenseitig beschimpfen z.B. mit dem Wort " Blindgänger", da würden auch keine Zwangs - oder Ordnungsstrafen verordnet, oder stehen sie über dem Gesetz. Er habe nur seinen Unmut in (über) diesem(n) österreichischen Staat ausgedrückt…

UFSW RV/0202-W/05Antrag auf Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2005

…Verpflichtung der Abgabenbehörden und enthalten kein Antragsrecht eines Abgabepflichtigen, daher wurde der gesetzlich nicht vorgesehene Antrag auf Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe zu Recht als unzulässig zurückgewiesen. Aus der ebenfalls die Bw. betreffenden Entscheidung GZ RV/1316-W/04 ist zur weiteren Begründung der Zurückweisung…

UFSF RV/0195-F/08Persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…Einkommensteuer und Gewerbesteuer sowie in Höhe von 6.641,60 € aus Verspätungszuschlägen, Exekutionsgebühren, Zwangs- und Ordnungsstrafen sowie Säumniszuschlägen zusammen). Mit Bescheid vom 2. Oktober 2007 wurde das Nachsichtsansuchen unter Wiedergabe des Wortlautes des § 236 BAO sowie der maßgeblichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und…

UFSW RV/3900-W/09Rückzahlung einer zu Unrecht eingebrachten Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…brachte am 18. August 2008 einen Antrag auf Rückzahlung der in der Buchungsmitteilung 11/2005 verbuchten Zwangs- und Ordnungsstrafe in der Höhe von € 1.100,00 und führte dazu aus, dass ein Bescheid über die Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafen am 22. April 2005…

UFSW RV/1300-W/09Anträge zu Nebenansprüchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…16.2.2009 | UVA 2/2005 | 21.4.2009 | 1369-W/09 Der Zurückweisungsbescheid wurde mit dem Argument bekämpft, dass eine Änderung der Buchung von Zwangs- und Ordnungsstrafen begehrt worden sei bzw. dass keine Änderung der Buchung einer Umsatzsteuervoranmeldung beantragt worden sei…

UFSW RV/2238-W/08Aussetzungsantrag, Berufung gegen Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 15. Mai 2008 einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 4. Dezember 2002 in der Höhe von €°300,00 und führte dazu aus, dass sie am 29…

UFSW RV/2245-W/08Berufung gegen eine Buchungsmitteilung, keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2008

…er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen…

UFSW RV/1642-W/08Berufung gegen eine Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…April 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. erhebt gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafen 2002, Buchungstag 18. Dezember 2003 in der Höhe von €°63,00 Berufung. Da sie…

UFSW RV/1647-W/08Berufung gegen eine Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 24. April 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw erhebt gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafen 2004, Buchungstag 17. Jänner 2005…

UFSW RV/2240-W/08Berufung gegen eine Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2008

…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 23. Mai 2008 einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 23. Mai 2001 in der Höhe von dreimal S 4.000,00 ein und führte dazu aus, dass gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend diese Berufung…

UFSW RV/0201-W/05Abrechnungsbescheid zu einer Mutwillensstrafe, Verbuchung unter ZO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2008

…363 Euro verhängen. In der Entscheidung des VwGH zu Zl. 2004/13/0111 hat der VwGH die Thematik der Verbuchung einer Mutwillensstrafe unter der Bezeichnung Zwangs- und Ordnungsstrafe behandelt und ist zu dem Schluss gekommen, dass in dem verfahrensgegenständlichen Fall keine Verwechslungsgefahr gegeben war, aber…

UFSW RV/1089-W/08Abrechnungsbescheid, verspäteter Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…Bescheid vom 17. Jänner 2008 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 25. Jänner 2008, in der ausgeführt wird, dass die Buchung von Zwangs- und Ordnungsstrafen ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der Antrag auf Rückzahlung gemäß § 241 BAO sei übergangen worden. Der Zurückweisungsbescheid…

UFSW RV/1084-W/08Abrechnungsbescheid, verspäteter Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…verspätet eingebracht zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 28. Jänner 2008, in der zunächst wiederholt wird, dass die Buchungen von Zwangs- und Ordnungsstrafen ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien. Auf den Antrag auf Rückzahlung gemäß § 241 BAO wegen zwangsweiser Einbringung von Abgaben sei in dem Zurückweisungsbescheid…

UFSW RV/1559-W/07Die Abgabenbehörde erster Instanz hat einen Abrechnungsbescheid erlassen, obwohl im Zuge eines Devolutionsverfahrens die Zuständigkeit auf den UFS übergegangen ist und die Entscheidung ausgesetzt war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2007

…Juli 2006, in der vorgebracht wird, dass Mutwillensstrafen nicht unter ZO (Zwangs- und Ordnungsstrafen) gebucht werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 wurde die Berufung abgewiesen und am 26. Jänner 2007 ein Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Dazu ist auf das ausgesetzte…

UFSW RV/1619-W/05Eingaben an Behörden zwecks Information
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006

…war, als bei den Kindern. Es ist erschütternd, wie Gesetze gebeugt werden. Die Wahrheit darf einer Behörde oder einem Beamten sowieso nicht gesagt werden, da sonst Ordnungsstrafen wegen ungebührlichen Benehmens verteilt werden. Beamte dürfen jedoch nicht gesetzeskonforme Handlungen setzen. Wie benehmen sich die Beamten eigentlich??…

UFSS RV/0225-S/04Haftung des Masseverwalters für Zwangsstrafe und Verspätungszuschlag, wenn er im Konkursverfahren keine Steuererklärungen für den Gemeinschuldner einreicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…Masseverwalter gem. § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 608,64 € und zwar für Zwangs- und Ordnungsstrafen in Höhe von 400,- € und Verspätungszuschlag in Höhe von 208,64 € in Anspruch genommen. Als Masseverwalter sei der Bw. verpflichtet gewesen, für…

UFSW RV/1905-W/13Keine Tilgung von Abgabenschuldigkeiten durch Aufrechnungserklärung des Abgabenschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2013

…eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass die im Bescheid erfolgte lapidare Anführung einer Steuer, eines Verspätungszuschlages, einer Zwangs- und Ordnungsstrafe, einer Pfändungsgebühr, eines Barauslagenersatzes oder eines Säumniszuschlages ohne jegliche Anführung einer Geschäftszahl und insbesondere ohne Datum keinesfalls ausreichend sei, um die Gebarung objektiv nachvollziehen…