…gemäß § 112 Abs. 2 und 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise in den erwähnten schriftlichen Eingaben eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 1.000,00 (€ 62,67). Sie legte dabei folgende Textstellen ihrer Beurteilung zugrunde: Eingabe betreffend den Tagesauszug zu Abgabenkonto Nr. 010-1125…
…zu laufen beginnen können, gelten im Finanzstrafverfahren gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO können gesetzliche…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…die Politiker dürften sich Äußerungen an den Kopf werfen und sich gegenseitig beschimpfen z.B. mit dem Wort " Blindgänger", da würden auch keine Zwangs - oder Ordnungsstrafen verordnet, oder stehen sie über dem Gesetz. Er habe nur seinen Unmut in (über) diesem(n) österreichischen Staat ausgedrückt…
…Verpflichtung der Abgabenbehörden und enthalten kein Antragsrecht eines Abgabepflichtigen, daher wurde der gesetzlich nicht vorgesehene Antrag auf Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe zu Recht als unzulässig zurückgewiesen. Aus der ebenfalls die Bw. betreffenden Entscheidung GZ RV/1316-W/04 ist zur weiteren Begründung der Zurückweisung…
…Einkommensteuer und Gewerbesteuer sowie in Höhe von 6.641,60 € aus Verspätungszuschlägen, Exekutionsgebühren, Zwangs- und Ordnungsstrafen sowie Säumniszuschlägen zusammen). Mit Bescheid vom 2. Oktober 2007 wurde das Nachsichtsansuchen unter Wiedergabe des Wortlautes des § 236 BAO sowie der maßgeblichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und…
…brachte am 18. August 2008 einen Antrag auf Rückzahlung der in der Buchungsmitteilung 11/2005 verbuchten Zwangs- und Ordnungsstrafe in der Höhe von € 1.100,00 und führte dazu aus, dass ein Bescheid über die Festsetzung von Zwangs- und Ordnungsstrafen am 22. April 2005…
…16.2.2009 | UVA 2/2005 | 21.4.2009 | 1369-W/09 Der Zurückweisungsbescheid wurde mit dem Argument bekämpft, dass eine Änderung der Buchung von Zwangs- und Ordnungsstrafen begehrt worden sei bzw. dass keine Änderung der Buchung einer Umsatzsteuervoranmeldung beantragt worden sei…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 15. Mai 2008 einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 4. Dezember 2002 in der Höhe von €°300,00 und führte dazu aus, dass sie am 29…
…er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen…
…April 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. erhebt gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafen 2002, Buchungstag 18. Dezember 2003 in der Höhe von €°63,00 Berufung. Da sie…
…des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 24. April 2008 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw erhebt gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafen 2004, Buchungstag 17. Jänner 2005…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 23. Mai 2008 einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 23. Mai 2001 in der Höhe von dreimal S 4.000,00 ein und führte dazu aus, dass gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend diese Berufung…
…363 Euro verhängen. In der Entscheidung des VwGH zu Zl. 2004/13/0111 hat der VwGH die Thematik der Verbuchung einer Mutwillensstrafe unter der Bezeichnung Zwangs- und Ordnungsstrafe behandelt und ist zu dem Schluss gekommen, dass in dem verfahrensgegenständlichen Fall keine Verwechslungsgefahr gegeben war, aber…
…Bescheid vom 17. Jänner 2008 als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 25. Jänner 2008, in der ausgeführt wird, dass die Buchung von Zwangs- und Ordnungsstrafen ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der Antrag auf Rückzahlung gemäß § 241 BAO sei übergangen worden. Der Zurückweisungsbescheid…
…verspätet eingebracht zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die Berufung vom 28. Jänner 2008, in der zunächst wiederholt wird, dass die Buchungen von Zwangs- und Ordnungsstrafen ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien. Auf den Antrag auf Rückzahlung gemäß § 241 BAO wegen zwangsweiser Einbringung von Abgaben sei in dem Zurückweisungsbescheid…
…Juli 2006, in der vorgebracht wird, dass Mutwillensstrafen nicht unter ZO (Zwangs- und Ordnungsstrafen) gebucht werden könnten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 wurde die Berufung abgewiesen und am 26. Jänner 2007 ein Vorlageantrag eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Dazu ist auf das ausgesetzte…
…war, als bei den Kindern. Es ist erschütternd, wie Gesetze gebeugt werden. Die Wahrheit darf einer Behörde oder einem Beamten sowieso nicht gesagt werden, da sonst Ordnungsstrafen wegen ungebührlichen Benehmens verteilt werden. Beamte dürfen jedoch nicht gesetzeskonforme Handlungen setzen. Wie benehmen sich die Beamten eigentlich??…
…Masseverwalter gem. § 9 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 608,64 € und zwar für Zwangs- und Ordnungsstrafen in Höhe von 400,- € und Verspätungszuschlag in Höhe von 208,64 € in Anspruch genommen. Als Masseverwalter sei der Bw. verpflichtet gewesen, für…
…eingebrachten Berufung führte der Bw aus, dass die im Bescheid erfolgte lapidare Anführung einer Steuer, eines Verspätungszuschlages, einer Zwangs- und Ordnungsstrafe, einer Pfändungsgebühr, eines Barauslagenersatzes oder eines Säumniszuschlages ohne jegliche Anführung einer Geschäftszahl und insbesondere ohne Datum keinesfalls ausreichend sei, um die Gebarung objektiv nachvollziehen…