…und der in diesem Zusammenhang geäußerten Zweifel an seinen Berufungsausführungen keine näheren Angaben gemacht. Nach § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen (vgl. dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern…
…im Sinn des § 303 BAO zugrunde gelegen war, war anhand der beim Finanzamt am 26. März 2008 eingebrachten Selbstanzeige und der dazu gehörigen Beilagen nicht zu bezweifeln, hatte die Abgabenbehörde doch erstmals mit dieser Anzeige Kenntnis davon erlangt, dass die Bw. eine Stiftung in Liechtenstein…
…wäre aber unabdingbare Voraussetzung für eine positive Erledigung seines Ratengesuchs gewesen, weil nur dann eine Ausmessung der Raten unter dem Blickwinkel der sachgerechten Verwirklichung des Strafzwecks hätte erfolgen können. Auf Grund der oben erwähnten qualifizierten Offenlegungspflicht bei Begünstigungs-tatbeständen wäre es Aufgabe des Bf. gewesen…
…einen Schilling erhalten. Ich war auf seinen 50igsten Geburtstag geladen und habe ihn wieder 50.000 S gebracht. Ich war mit Herrn xK. befreundet. Der steuerliche Vertreter bezweifelt die Aussage des Herrn xK. schon deshalb, weil nach seiner Ansicht es unmöglich erscheint, dass er in…
…343). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlungen gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst und einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…Ergebnisse in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, wenngleich bei Zweifeln die den Parteiangaben entgegenstehenden Bedenken und Auffassungen der Behörde umso gewichtiger sein werden, je weniger die Partei im Ermittlungsverfahren sachdienlich mitwirkt und damit ihre Aufklärungspflicht (Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht) verletzt (VwGH 12.11.1997, 97/16/0204).…
…Abgabepflichtigen besteht eine erhöhte Offenlegungspflicht. Darunter ist prinzipiell das vollständige und wahrheitsgemäße Aufklären des Sachverhaltes von sich aus zu verstehen, sodass sich die Abgabenbehörde ein klares Bild von den für sie maßgebenden Umständen verschaffen kann. Diese Aufklärungspflicht ist insbesonders bei zweifelhaften Beziehungen zu Gesellschaften besonders…
…bedeutsamen Umstände offenzulegen (§119 BAO), sondern bei Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sind die Bw. nur unzureichend nachgekommen. Zweifel der Abgabenbehörde entstanden vor allem auch deshalb, weil im Schriftsatz vom 2.5.2005 ausgeführt wurde, die Forderung entstand aus Vermittlungsleistungen…
…Bei abgabenrechtlichen Beziehungen zum Ausland würde erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw. bestehen, insbesondere wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt bzw. sogar unmöglich sind. Neben der erhöhten Mitwirkungspflicht würde eine erhöhte Offenlegungspflicht bestehen, d.h. das vollständige und wahrheitsgemäße Aufklären des Sachverhaltes. Diese Aufklärungspflicht sei insbesondere bei zweifelhaften…
… 138 Abs. 1 BAO haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…
…subsumiert einen Tatbestand, der auch bei objektiver Prüfung keine Verurteilung rechtfertigt. Auch die subjektive Tatseite ist im gegenständlichen Falle nicht gegeben. Zur subjektiven Tatseite ist auszuführen, dass der Beschuldigte seiner Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt mit Schreiben vom 1.7.1999 nachgekommen ist. Ein mündlich abgeschlossener…
…Wie aus Niederschriften hervorgeht, wurde im Prüfungsverfahren das Vorliegen innergemeinschaftlicher Lieferungen in mehreren Fällen bezweifelt, nachdem auf den Ausgangsfakturen oder sonstigen Kontounterlagen kein Versendungshinweis vermerkt worden war und somit die leichte Überprüfbarkeit der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht gegeben war (Vergleiche hiezu die Niederschrift vom…
…seiner Berufung auf die besondere zollrechtliche Verantwortung der Beschuldigten in ihrer Funktion als Zolldeklarantin und somit als Verfasserin einer (einer Steuererklärung gleichkommenden) Zollanmeldung hin, wobei sie bei Auftauchen von Zweifeln die Möglichkeit gehabt hätte, entweder rückzufragen oder eine (im Zollrecht für derartige Fälle vorgesehene) sog…
…der Abgabenbehörde haben die Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden…
…Die Offenlegungspflicht muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß § 119 Abs. 2 BAO unter anderem Abgabenerklärungen. Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 hat der Unternehmer für das abgelaufenen Kalenderjahr eine Steuererklärung abzugeben. Der Bw. hat seine Verpflichtung, eine Umsatzsteuererklärung bei der Abgabenbehörde einzureichen…
…Nachforschungen verwehrt sind (Liechtenstein leistet grundsätzlich keine Rechtshilfe bei der Aufklärung zweifelhafter Sachverhalte; Rechtshilfe wird überhaupt nur in einem anhängigen Verständigungsverfahren geleistet, das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat ansässigen Person eingeleitet wird), die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Maße höher ist…
…Nachforschungen verwehrt sind (XY leistet grundsätzlich keine Rechtshilfe bei der Aufklärung zweifelhafter Sachverhalte; Rechtshilfe wird überhaupt nur in einem anhängigen Verständigungsverfahren geleistet, das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat ansässigen Person eingeleitet wird), die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Maße höher ist…
…Nachforschungen verwehrt sind (Liechtenstein leistet grundsätzlich keine Rechtshilfe bei der Aufklärung zweifelhafter Sachverhalte; Rechtshilfe wird überhaupt nur in einem anhängigen Verständigungsverfahren geleistet, das aber nur über Initiative einer im Vertragsstaat ansässigen Person eingeleitet wird), ist die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen in dem Maße höher…
…2009 eröffnete Konkursverfahren mit Beschluss vom 22. Dezember 2009 mangels Kostendeckung ausgehoben. Per 6. März 2010 wurde die Firma amtswegig gelöscht. Damit steht die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin zweifelsfrei fest. Der Bw, war laut Firmenbuchauszug im Zeitraum 10. Juli 1992 bis 12…
…BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssten auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des VwGH trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen…