…YZ, entsprechend Punkt 1.2 der Offenlegung gem. § 29 FinStrG und einer vertretbaren rechtlichen Würdigung als intransparente Stiftung nicht ausgegangen werden kann. Dies umso mehr als weder bei Gründung noch im Zusammenhang mit der nachträglichen Vermögenszufuhr an die Stiftung eine Meldung der diesfalls schenkungssteuerpflichtigen Umstände…
…Richtig ist jedoch, dass das Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit im gegenständlichen Berufungsverfahren entschieden bestritten wurde und daher nicht von einer geständigen Rechtfertigung zur objektiven und subjektiven Tatseite der angeschuldigten Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ausgegangen werden kann, sodass dieser Milderungsgrund wegfällt. Demgegenüber wurde…
…die auch zahlreiche Österreicher betraf, erstattete die Bw. am 20. März 2008 gem. § 29 FinStrG Selbstanzeige, da sie die Schenkungen bzw. Zuwendungen "irrtümlicherweise" nicht in Österreich versteuert gehabt hat. Das Finanzamt nahm aufgrund der Selbstanzeige das Verfahren mit Bescheid vom 3. September 2008 betreffend Einkommensteuer…
…29 Abs. 3 FinStrG vor Setzung einer Verfolgungshandlung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz und auch vor Tatentdeckung Selbstanzeige durch Vorlage der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate November 2004 bis Februar 2005 eingebracht hat, mit welcher eine vollständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen und der Umsatzsteuervorauszahlungen erfolgte. Gemäß § 29…
…das Zollamt Salzburg stand daher bereits fest, dass es sich um eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung im Sinne des § 29 FinStrG handelte und war daher aus diesem Grund die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht zulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 31. Oktober 2006
…siehe unten), als Selbstanzeige im Sinne des FinStrG zu verstehen. Damit wäre aber für den Beschuldigten noch nichts gewonnen, weil § 29 Abs.2 leg.cit. überdies die unverzügliche Offenlegung für die Feststellung der Verkürzungen bedeutsamen Umstände und § 29 Abs.5 leg.cit. eine Täterbenennung fordern…
…Z-GmbH Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatten wir gemäß § 29 FinStrG Selbstanzeige und machen dazu folgende Angaben: Aus der Gewinnausschütttung am 20.10.2008 in Höhe von € 50.000,00 ergibt sich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von €…
… 29 FinStrG). Der Inhalt der Anzeige wurde dem Bf bereits am 27. Oktober 2009 im Zuge des Vorhaltes durch die Abgabenbehörde mitgeteilt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurde darauf hingewiesen, dass der Bf über einen langen Zeitraum hinweg den grundsätzlichsten abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie der Offenlegung der…
…in Gang gesetzt wurde. Von einer Offenlegung der für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG kann nach den oben im wesentlichen wieder gegebenen Feststellungen des Betriebsprüfungsberichtes im gegenständlichen Fall jedoch keine Rede sein. Im Übrigen wird im vorliegenden…
…2 FinStrG begangen, da er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 21 UStG eine Verkürzung der Umsatzsteuer für 1999 in Höhe von ATS 199.783,00 bewirkt hätte, werde auf die fristgerecht mit 17. April 2000 eingebrachte Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG…
…Fall, ob den erstatteten Selbstanzeigen strafbefreiende Wirkung zukommt oder nicht. Gem. § 29 Abs. 5 FinStrG wirkt die Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Im gegenständlichen Fall wurde anlässlich der UVA-Prüfung über den Zeitraum 01-08/02 mündlich Selbstanzeige erstattet. Eine…
…Bl. 30 ff, 35 ff): "Selbstanzeige gem. § 29 FinStrG Steuernummer: {Steuernummer der AG} Steuerpflichtige: AG Namens und auftrags unserer o.a. Mandantschaft erstatten wir vor Beginn der Betriebsprüfung für die Jahre 2004-2004 Selbstanzeige zu folgendem Sachverhalt: Im Jahr 2005 [bzw. 2006] wurden aufgrund eines…
…Bf. einerseits zwar vor Beginn der Außenprüfung, gleichsam pauschal und ohne jedwede Dar- bzw. Offenlegung der für die Abgabenbehörde bedeutsamen Tatumstände der Verfehlung und der maßgeblichen Bemessungsgrundlagen (§ 29 Abs. 1 und 2 FinStrG) bzw. andererseits nach Abschluss der abgabenrechtlichen Prüfung und damit verspätet iSd. Abs…
…nur) für die Jahre 2000 und 2001 bewirkt wurde, die dem Finanzamt gegenüber erst in der Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG vom 26. März 2008 dargelegt wurde. Mit der Bestreitung eines vorsätzlichen Handelns war für die Bw. durch die Aktenlage bedingt nichts zu gewinnen…
…gehe davon aus, dass "die Offenlegung in der Umsatzsteuererklärung 2003 in der dem Gesetz entsprechenden Weise offen gelegt" worden sei. Der Bw. sei seinem Verständnis nach seiner Offenlegungspflicht nachgekommen. Daher sei diese Selbstanzeige (§ 29 FinStrG) nicht unbedingt erforderlich. Diese werde daher auch nur aus dem…
…Tage nach dem 13. Juni 2008 (jedenfalls vor dem 19. Juni 2008) eingetreten sei, was darüber hinaus eine Berichtigung gem. § 170 (1) FinStrG von vorne herein ausschließe. Schließlich habe die Finanzstrafbehörde nicht dargestellt, wie sie das Ermessen geübt habe. Damit werde aufgezeigt, dass der angefochtene…
…Beschuldigte davon nicht einmal Kenntnis gehabt habe. Zudem seien die Beträge aus der Sicht des § 29 FinStrG verspätet entrichtet worden, weil die Entrichtung innerhalb der dreitägigen Respirofrist nur nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung keine Folgen nach sich ziehe. Darüber hinaus habe der Beschuldigte keinen Überweisungsbeleg…
…St.Nr. 251/6763=[Name der Beschuldigten] Selbstanzeige gem. § 29 Finanzstrafgesetz Ich lege hiermit die Besteuerungsgrundlagen für die USt für den Zeitraum 3-8/98 offen. (siehe Beilage) Bei der Berechnung der Vorsteuer 03/98 wurde irrtümlich ein falscher Betrag in die Rechenmaschine eingetippt, sodass…
…zu ändern. Auch hier liefert ein mögliches Motiv für eine bewusste Nichtberücksichtigung der bekannten Umstände im Zuge der Vorauszahlungen und ein "Hinausschieben" der Offenlegung der tatsächlichen abgabenrechtlich relevanten Umstände bis zur Abgabe der Jahreserklärung die aktuelle wirtschaftliche Situation. Gemäß § 29 FinStrG wird derjenige, der sich…
…Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 BAO eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt, mit dem Plan, die Abgabenbehörde…