…auszuscheiden. Der Bw. verweist diesbezüglich auf die vom BMF am 14. Juni 1997 vertretene Rechtsansicht, dass obligationenähnliche Genussrechte als Forderungswertpapiere iSd § 93 Abs. 3 EStG 1988 zu qualifizieren seien. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 27. November 1997 stellt sich das Finanzamt auf den Standpunkt, gemäß …
…174 AktG ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn) stets Forderungswertpapiere (obligatorische Genussrechte) sind. Gemäß den beigelegten Unterlagen handelt es sich bei den berufungsgegenständlichen Wertpapieren laut Auskunft der Sparkasse N. beim Genussschein um ein "obligationenähnliches Genussrecht" gemäß § 174 AktG…
…Aktien | Zinsen aus Obligationen | Zinsen aus Bankguthaben | Morgan Stanley | 71.897,44 | 209.326,94 | 13.654,47 | Goldman Sachs | 58.255,38 | 48.667,29 | 21.488,71 | Vontobelbank | 51.710,40…
…11 Abs.3 lit. b DBA-Ö-B dürfen ungeachtet der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 Zinsen, die aus Anleihen oder Obligationen der Regierung eines Vertragsstaates (im konkreten Fall Brasilien) oder einer Einrichtung (einschließlich eines Finanzierungsinstitutes), die dieser Regierung gehört, an eine im anderen…
…hingegen kein Anteilsrecht (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, aaO, § 8 Tz 91). Zur Frage der Abgrenzung zwischen anteilsähnlichen und obligationenähnlichen Genussrechten wird auch auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.2.2004, 98/14/0131, verwiesen (ergangen zur Frage, ob das Genusskapital bei der Einheitsbewertung des…
…und die Differenzbeträge also bereits Vorauszahlungen auf den Rücklösungsbetrag darstellten. Anders wären die zusätzlichen Zahlungen der Holding an die Berufungswerberin nicht erklärbar (vgl. auch Haslehner, "VwGH zur Abgrenzung sozietärer gegenüber obligationsartigen Genussrechten", in taxlex 2006, 592 ff). H) "Das J Modell" (vgl. die "Bedingungen" lt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ im Beisein der Schriftführerin VB Angelika Ganser über die Berufungen der Bw., vertreten durch die SKP Schüßling, Kofler & Partner GmbH, vom 19. Oktober 2001 und 8. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch…
…kein Anteilsrecht (Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, § 8 Tz 27). Zur Frage der Abgrenzung zwischen anteilsähnlichen und obligationenähnlichen Genussrechten wird auch auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.2.2004, 98/14/0131, verwiesen (ergangen zur Frage, ob das Genusskapital bei der Einheitsbewertung des…
…vom 6.11.2012, 4211/12/TAXU). Beurteilung durch die Berufungsbehörde Grundsätzliches Die Berufungsbehörde schließt sich dieser übereinstimmenden Beurteilung durch die Teilnehmer an der Enquete an. Demzufolge sind die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber seit 1985 nicht nur arbeitsvertraglich bzw obligationenrechtlich (ZGB, OR), sondern letztlich auch…
…erfasst wären, die eine gesellschafterähnliche Stellung vermittelten. Eingewendet wurde, dass diese "A " Produkte nicht von § 5 KVG erfasst würden. Sie stellten obligationenähnliche Genussrechte dar, die keinerlei Gesellschaftsrechte vermitteln, nicht einmal eine Beteiligung am Gewinn gewährten. Diese Interpretation würde auch durch Art. 4 Abs. 1 lit…
…dass von ihr Genussrechte (Substanzgenussrechte sowie obligationenrechtliche) im Nominale von je S 1,000.000,-- (das entspricht € 72.672,83) sohin im Wert von insgesamt S 2,000.000,-- (das entspricht € 145.345,67) begeben wurden und ersuchte ihr die diesbezügliche Gesellschaftsteuer vorzuschreiben…
…und der C-AG beteiligt, zwei Aktiengesellschaften mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein. Das Vermögen der beiden Aktiengesellschaften war zur Gänze in Form von Aktien, Obligationen und Edelmetallen veranlagt. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2001 ersuchte die Bw. das BMF um Rechtsauskunft, ob die beiden Gesellschaften…
…beim Schuldner, ÖStZ 2004, 257f). Wie das Finanzamt im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente…
…13, FN 35 und 14, FN 40). Genussrechte können als Obligationen konzipiert sein, bei denen der Genussrechtsberechtigte neben seinem Anspruch auf gewinnabhängige Verzinsung einen von Verlusten des Emittenten unabhängigen Anspruch auf Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals hat. Möglich ist...eine feste, allerdings "gewinnabhängige" Verzinsung…
…dem Verhältnis ihrer Nominaleinlage zur genannten Kapitalbasis. Dies gilt jedoch hinsichtlich der Gewinn- und Vermögensbeteiligung nur dann, wenn der Geschäftsherr während eines Geschäftsjahres keine Obligationen ausgegeben hat, die eine Beteiligung an seinem Gewinn und allenfalls auch am Vermögen verbriefen. Im Falle der Ausgabe solcher Papiere…
…dass auf seinen Arbeitsvertrag kein Gesamtarbeitsvertrag anzuwenden sei, da er nicht Mitglied eines Arbeitnehmerverbandes sei. Auf sein Arbeitsverhältnis sei lediglich das allgemeine Obligationenrecht anzuwenden, wonach es bezüglich der Lohnhöhe gar keine Regelung geben würde. Es sei jedoch ab 1.8.2003 ein obligatorischer Zeitzuschlag von…
… RV/0237-F/12; RV/0542-F/12; RV/0563-F/12): Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Schweiz seit 1985 nicht nur arbeitsvertraglich bzw. obligationenrechtlich (ZGB, OR), sondern letztlich auch öffentlich-rechtlich verpflichtet, die im Reglement vorgesehenen Beiträge in die Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen (Art.66…
… 67 Abs. 1 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 52/2009). Grundlage für den "Pikettdienst" in der Schweiz ist nicht das Obligationenrecht, sondern die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz. Demnach liegt Pikettdienst dann vor, wenn sich der Arbeitnehmende neben der normalen täglichen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze…
…3 Z. 1 KStG 1988 normierten Merkmale (Anteil am Gewinn und Liquidationserlös) sowie die dazu ergänzend von der Lehre und Rechtsprechung entwickelten Kriterien betreffend die Abgrenzung zwischen Substanzgenussrechten und obligationenähnlichen Genussrechten lassen sich jedoch nach Ansicht des Senates auf die gegenständliche Sachverhaltskonstellation nicht übertragen, da…
…wies in diesem Antrag darauf hin, dass das ABGB den Erbschaftskauf im Obligationenabschnitt und nicht im Erbrechtsabschnitt regle, woraus erhelle, dass es sich überhaupt um keine erbrechtlichen Ansprüche handle, welche vom ErbStG erfasst würden. Entgegen der Auffassung der bescheiderlassenden Behörde handle es sich beim steuergegenständlichen…