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UFSS RV/0109-S/06Haftung des Vertreters auch wenn das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…den Vertretenen, die Stellung als Vertreter der juristischen Person, die objektive Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung(en) beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass Abgabenforderung(en)…

UFSW RV/2114-W/06schuldhafte Pflichtverletzung, Nichtanerkennung von Vorsteuern, Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…handelsrechtlicher Geschäftsführer, daher oblag ihm generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der I.GesmbH im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit der verbleibenden Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, so ist…

UFSL RV/0549-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

UFSI RV/0090-I/10Bestreitung der Uneinbringlichkeit und des Vertreterverschuldens am Abgabenausfall i. Z. m. Zivilprozessen betreffend Forderungen der erstschuldnerischen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…Belange der erstschuldnerischen Gesellschaft verantwortlicher Vertreter sind unstrittig. 2.3. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallhaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ritz, BAO4, …

UFSW RV/2648-W/06Uneinbringlichkeit im Falle von überbelastetem Grundvermögen, Uneinbringlichkeit beim Haftungspflichtigen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.05.2007

…objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Dem Vorbringen des Bw., dass eine bereits bestehende Uneinbringlichkeit…

UFSW RV/1247-W/04Uneinbringlichkeit, Anfechtung im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2006

…die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ritz, Kommentar zu BAO/2…

UFSW RV/1189-W/06Uneinbringlichkeit muss auch bei der Gesellschafterhaftung vorliegen, Einwendungen gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…den Einbringungsmaßnahmen bei der Gesellschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ermessensübung war festzustellen, dass die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der KG nicht vorliegt, da nach den Ermittlungen des Finanzamtes die KG selbst über eine unbelastete Eigentumswohnung verfügt, an der bereits ein Pfandrecht in…

UFSI RV/0402-I/03Mangelndes Verschulden des Vertreters an der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2006

…Bw. seine Geschäftsführungsbefugnisse zum Stichtag 31. März 2001 zurückgelegt habe. Die Geltendmachung der Haftung setze die objektive Uneinbringlichkeit der Haftungsschulden bei der GmbH voraus. Diese sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann gegeben, wenn mehrere Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben seien oder voraussichtlich erfolglos verlaufen wären. Dem…

UFSL RV/0548-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

UFSL RV/0547-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

UFSW RV/0047-W/03Haftungsbescheid, Uneinbringlichkeit, schuldhafte Pflichtverletzung, Überwachungsverschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2004

…Verspätungszuschläge. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Auf den Vorhalt der Einbringungsstelle des Finanzamtes St. Pölten antwortete der nunmehrige Geschäftsführer…

UFSW RV/2992-W/10Haftung eines technischen Geschäftsführers bei Uneinbringlichkeit beim handelsrechtlichen Geschäftsführer, Überwachungsverschulden, nicht rechtzeitig zurückgetreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Im gegenständlichen Fall steht die Uneinbringlichkeit fest…

UFSW RV/1464-W/07keine Haftung bei unerwiesener Uneinbringlichkeit, ohne Haftung keine Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH…

UFSS RV/0083-S/03Aufhebung des Haftungsbescheides mangels Feststellungen zur Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…eines Abgabepflichtigen zur Haftung im Sinne des § 9 BAO ist - wie bereits festgehalten - die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung. Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos…

UFSG RV/0870-G/10Geschäftsführerhaftung; bestritten wird die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2011

…die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden…

UFSW RV/0507-W/11Die Haftung gemäß § 9 BAO hat die Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben zur Voraussetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

…vgl. VwGH vom 26.6.1996, 95/16/0077. Haftungsvoraussetzung ist unter anderem die objektive Uneinbringlichkeit der Abgabe. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO, 3. Auflage, § 9 Tz 4 ff). Die Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 Abs…

UFSK RV/0088-K/02Haftung, Lohnabgaben, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…die Heranziehung zur Haftung die objektive Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin vorliegen, ist zu entgegnen, dass sowohl aufgrund der Feststellungen der erhebenden Beamten der Einbringungsstelle des Finanzamtes in den betreffenden Zeiträumen, als auch durch das Ergebnis des mittlerweile abgeschlossenen Konkursverfahrens, die Uneinbringlichkeit der Abgaben feststeht. Der…

UFSW RV/3671-W/02Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.10.2004

…ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025) die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung. Feststellungen über die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin wurden ebenso wie Feststellungen über deren wirtschaftliche Lage nach der…

UFSI RV/0821-I/07Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH zur Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.07.2008

…27. 4. 2000, 98/15/0129). Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Hauptschuldner im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit ist gegeben, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO3…

UFSI RV/0156-I/06Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO vor Feststellung des endgültigen Abgabenausfalls
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.06.2008

…27. 4. 2000, 98/15/0129). Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Hauptschuldner im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit ist gegeben, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO3…