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UFSS RV/0109-S/06Haftung des Vertreters auch wenn das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…den Vertretenen, die Stellung als Vertreter der juristischen Person, die objektive Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung(en) beim Vertretenen, eine Pflichtverletzung des Vertreters der juristischen Person, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass Abgabenforderung(en)…

UFSW RV/2114-W/06schuldhafte Pflichtverletzung, Nichtanerkennung von Vorsteuern, Uneinbringlichkeit im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…handelsrechtlicher Geschäftsführer, daher oblag ihm generell die Obsorge für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der I.GesmbH im Zeitraum seiner handelsrechtlichen Geschäftsführung. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit der verbleibenden Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, so ist…

UFSL RV/0549-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

BFG RV/7105881/2017§ 9 BAO: Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft nicht feststehend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2018

…erschienen, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu bestätigen. Mit diesen Feststellungen wurde eine Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht dargelegt. Nicht der Bf. hat die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nachzuweisen, sondern das Finanzamt die objektive Uneinbringlichkeit der Abgaben (und nicht nur Erschwernisse bei der Einbringung) festzustellen. Unbestritten ist…

UFSI RV/0090-I/10Bestreitung der Uneinbringlichkeit und des Vertreterverschuldens am Abgabenausfall i. Z. m. Zivilprozessen betreffend Forderungen der erstschuldnerischen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2013

…Belange der erstschuldnerischen Gesellschaft verantwortlicher Vertreter sind unstrittig. 2.3. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallhaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ritz, BAO4, …

UFSW RV/2648-W/06Uneinbringlichkeit im Falle von überbelastetem Grundvermögen, Uneinbringlichkeit beim Haftungspflichtigen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.05.2007

…objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Dem Vorbringen des Bw., dass eine bereits bestehende Uneinbringlichkeit…

UFSW RV/1247-W/04Uneinbringlichkeit, Anfechtung im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2006

…die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Ritz, Kommentar zu BAO/2…

UFSW RV/1189-W/06Uneinbringlichkeit muss auch bei der Gesellschafterhaftung vorliegen, Einwendungen gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…den Einbringungsmaßnahmen bei der Gesellschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ermessensübung war festzustellen, dass die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der KG nicht vorliegt, da nach den Ermittlungen des Finanzamtes die KG selbst über eine unbelastete Eigentumswohnung verfügt, an der bereits ein Pfandrecht in…

UFSI RV/0402-I/03Mangelndes Verschulden des Vertreters an der Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2006

…Bw. seine Geschäftsführungsbefugnisse zum Stichtag 31. März 2001 zurückgelegt habe. Die Geltendmachung der Haftung setze die objektive Uneinbringlichkeit der Haftungsschulden bei der GmbH voraus. Diese sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann gegeben, wenn mehrere Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben seien oder voraussichtlich erfolglos verlaufen wären. Dem…

UFSL RV/0548-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

UFSL RV/0547-L/03Keine Haftungsinanspruchnahme wenn Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…

UFSW RV/0047-W/03Haftungsbescheid, Uneinbringlichkeit, schuldhafte Pflichtverletzung, Überwachungsverschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2004

…Verspätungszuschläge. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Auf den Vorhalt der Einbringungsstelle des Finanzamtes St. Pölten antwortete der nunmehrige Geschäftsführer…

BFG RV/3100123/2020Geschäftsführerhaftung: Keine hinreichende Feststellung der Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.11.2023

…maßgebliche Geschäftsanschrift verfüge. Der Bf war vom 3. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2017 als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M GmbH eingetragen. 3. Die objektive Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme des Bf wurde nicht hinreichend festgestellt. III. Beweiswürdigung, Rechtslage und Erwägungen 1. Gemäß …

BFG RV/7104392/2015Geschäftsführerhaftung, Uneinbringlichkeit nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Die Haftung gemäß § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung und setze die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit liege vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos gewesen seien oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Haftung…

UFSW RV/2992-W/10Haftung eines technischen Geschäftsführers bei Uneinbringlichkeit beim handelsrechtlichen Geschäftsführer, Überwachungsverschulden, nicht rechtzeitig zurückgetreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Im gegenständlichen Fall steht die Uneinbringlichkeit fest…

UFSW RV/1464-W/07keine Haftung bei unerwiesener Uneinbringlichkeit, ohne Haftung keine Sicherstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH…

BFG RV/7103297/2020Geschäftsführerhaftung, keine Uneinbringlichkeit bei vollständiger Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben durch die Primärschuldnerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2020

…24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218…

BFG RV/7102054/2014Haftungsbescheid, Uneinbringlichkeit der Abgaben steht noch nicht fest, daher Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.02.2015

…Ausfallshaftung (z.B. VwGH 29.05.2001, 99/14/0277) wobei die Voraussetzung die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden ist, Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Tatsächlich wurden seitens der Abgabensicherung diesbezüglich keine Maßnahmen durchgeführt, es wurde vielmehr…

UFSS RV/0083-S/03Aufhebung des Haftungsbescheides mangels Feststellungen zur Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…eines Abgabepflichtigen zur Haftung im Sinne des § 9 BAO ist - wie bereits festgehalten - die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung. Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos…

UFSG RV/0870-G/10Geschäftsführerhaftung; bestritten wird die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2011

…die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden…