…An eine Aufklärung über seine steuerlichen Pflichten (Abgabe von Voranmeldungen, Entrichtung von Vorauszahlungen) durch den früheren Vertreter könne er sich jedenfalls nicht mehr erinnern. Auch im Zuge des Studiums (Besuch der Veranstaltung "Finanzrecht" im Zuge des BWL-Studiums) sei er über Erklärungen oder Fristen nicht…
…von seiner grundsätzlichen abgabenrechtlichen Verpflichtung, bei Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag eine entsprechende Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, Kenntnis hatte. Als zweites subjektives Tatbestandselement des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG tritt neben die wissentliche Nichtentrichtung der Vorauszahlung nämlich die bedingt vorsätzliche Nichteinreichung der Voranmeldung…
…Fristsetzung, Androhung und Festsetzungen von Zwangsstrafen unterlassen (Abfrage Verfahrensablauf vom 18. März 2009, Finanzstrafakt StrNr. 061/2009/900074-001), weshalb die Abgabenbehörde mangels besserem Wissen im Vertrauen auf die Voranmeldungen die Umsatz- und Einkommensteuer für 2006 am 26. August 2008 im Schätzungswege mit Null festgesetzt…
…bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche von Vorbereitungshandlungen wie beispielsweise einer vorsätzlichen Nichteinreichung von Abgabenerklärungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären…
…2002 bzw. vom 15. September 2003 an die Finanzstrafbehörde ursprünglich selbst ausdrücklich bzw. konkludent zugestandene Verhalten, nämlich die Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 11 und 12/2000, 5-6/2001 sowie 12/2001 bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der erst nachträglich bekannt gegebenen entsprechenden Zahllasten iSd. §…
…durch Nichteinreichung von Anmeldungen der Straßenbenützungsabgabe) eine Abgabenverkürzung (beispielsweise von Straßenbenützungsabgaben) bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer…
…dass lediglich Jahreserklärungen, aber keine Voranmeldungen eingereicht werden, ist nicht nachvollziehbar, weil bis April 2006 Voranmeldungen eingereicht wurden. Auf Grund der Nichteinreichung von Voranmeldungen ab Mai 2006 wurde im November 2007 - zu einem Zeitpunkt, in dem die Jahreserklärung für 2006 noch nicht eingereicht war - bei…
…wirtschaftlichen Verhältnisse und die Nichteinbringung seiner Außenstände an der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen gehindert worden zu sein. Die Nichteinreichung von Voranmeldungen bzw. die Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen während des gesamten Jahres 2001 waren somit offenbar durch nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit rasch einsetzende finanzielle Schwierigkeiten bedingt…
…erfüllt. Gegen die Feststellung, die subjektive Tatseite betreffend den Vorwurf einer Abgabenhinterziehung durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen unter gleichzeitiger Nichteinreichung von Voranmeldungen könne auf Grund der Verantwortung des Beschuldigten nicht mit einer für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen und damit nicht die Schuldform des § 33 Abs…
…119 ff Bundesabgabenordnung (BAO) eingereicht hat, c.) 1998 und 1999 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 1997 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 225.000,-- zu bewirken versucht, indem er betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar bis Dezember 1997 falsche Voranmeldungen…
…vor. Infolge Nichteinreichung der Jahressteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2006 erfolgte letztendlich eine griffweise Schätzung der Bemessungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde nach § 184 BAO mit einer Differenz in Höhe von € 1.393,73 zu der Summe der bekannten Vorauszahlungen und Guthaben für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis…
…Sitz in c im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz im Zeitraum Dezember 2009 bis März 2010 zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…die Nichteinreichung von Abgabenerklärungen für das Jahr 2003, eine Abgabenverkürzung an Einkommensteuer 2003 in Höhe von € 3.481,87 Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 4.700,00 zu bewirken versucht habe 2) unter Verletzung der Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…am 9. Februar 2005 zugegangenen) Ankündigung einer Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG im Zusammenhang mit der Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum August bis November 2004 und dem sich daraus ergebenden Verdacht einer Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit…
…einzustufenden Kundenforderung iHv. 125.000,00 ATS, bei Berechnung der von ihm für das Kalenderjahr bzw. sämtliche Voranmeldungszeiträume 1999 geleisteten Vorauszahlungen und die Nichteinreichung von Voranmeldungen bzw. die Nichtleistung von entsprechenden Vorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume Dezember 2000, März 2001 und Juni 2001, dem objektiven Tatbild…
…in Kenntnis der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen wiederum säumig geblieben. Er hat daher um die Verkürzung gewusst und sich durch die verspätete Übergabe von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei auch mit der Nichteinreichung von Meldungen zu den gesetzlichen Terminen abgefunden…
…der Voranmeldung. Zur objektiven Tatseite: Im gegenständlichen Fall wurden unbestrittenermaßen für die Monate 4 + 7 + 9 + 11/2005 und 1 + 3/2006 durch verspätete Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei nicht gleichzeitiger Entrichtung und für die Monate 8 - 12/2006 und 1/2007 durch Nichteinreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…in Kenntnis der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Voranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen wiederum säumig geblieben. Er hat daher um die Verkürzung gewusst und sich durch die verspätete Übergabe von Unterlagen an die Steuerberatungskanzlei auch mit der Nichteinreichung von Meldungen zu den gesetzlichen Terminen abgefunden…
…lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist…
…des Fiskus zu vermeiden, die Einreichung von Voranmeldungen zu unterlassen. Dr. B hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar 2001 bis September 2002 eine zumindest wissentliche Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in genannter Höhe unter zumindest bedingt vorsätzlicher Nichteinreichung von Voranmeldungen und damit Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2…