…Walter Heissig, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1100 Wien, Puchsbaumgasse 25-27, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. September 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Baden Mödling, vertreten durch HR Dr. Gudrun Pohanka…
…keine Umsatzsteuerjahreserklärung eingereicht. Wegen Nichtabgabe der Jahreserklärung erging am 23. September 2008 ein Schätzungsbescheid, der auf den Daten der eingereichten Voranmeldungen basiert. Mit Vorhalt vom 11. März 2009 wurden sodann im Zuge einer Prüfung die dem Vorsteuerabzug zu Grunde liegenden Rechnungen abverlangt, jedoch von der…
…öS / Verwendungszweck U 10/2001 gemeinsam mit der UVA 11/2001 in einem Kuvert durch die Bw am 10. Dezember 2001 in den Postkasten beim Örtlichkeit zur Versendung aufgegeben worden sei sowie nach der Erstellung der UVA 12/2001 durch den Bruder der Bw am…
…diesen Monat eine Abgabenverkürzung nicht eingetreten ist und somit schon die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht erfüllt sind. Diesbezüglich war der Einleitungsbescheid daher aufzuheben. Auch dann, wenn der Abgabenbehörde der Abgabenanspruch bekannt ist, kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung eine versuchte…
…den Erfordernissen der Bestimmung des § 29 FinStrG zur Darlegung der Verfehlung, da eine sofortige richtige Abgabenfestsetzung bei Bekanntgabe einer Gesamtzahllast für mehrere Voranmeldungszeiträume nicht möglich gewesen wäre, jedoch ist nach der Aktenlage - Aktenvermerk der Prüferin vom 2. Februar 2006, dass eine Selbstanzeige, UVAen, Bankkonten, Kassabuch…
…besonderen wirtschaftlichen Interessen, die die Beibehaltung einer Wohnung und deren Benützung sinnvoll erscheinen lassen). In etwa zweiwöchigen Zeitabständen holte der Bw. die Post und die Losungen aus dem Juweliergeschäft in Linz ab. Beide Tätigkeiten bedingen auch ständige Behördengänge (zB Abgabe von UVA usw.). Wenn der…
…UVA-Prüfung die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige vor Prüfungsbeginn bereits entdeckt und dies dem steuerlichen Vertreter auch bekannt gewesen ist, weshalb die Straffreiheit nach § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG nicht eintreten kann. Strittig ist somit, ob eine telefonische Ankündigung einer Außenprüfung (allenfalls einer…
… Veranlagungsakt betreffend die N GmbH, Veranlagung 1995). Anlässlich einer UVA-Prüfung am 14. Oktober 1996 gelang es, mit N eine Niederschrift aufzunehmen und von ihm Angaben zur Tätigkeit der N GmbH und deren Erlösen zu erhalten, weshalb die Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 1994 am 9…
…November 1998 wieder eine Zahllast von S 26.592,-- fällig gewesen, weshalb sich P aus den oben dargestellten Gründen entschloss, die Entrichtung der Vorauszahlung und die Einreichung der Voranmeldung zu unterlassen. Die Zahllast wurde anlässlich der UVA-Prüfung im Oktober 1999 dem Prüfer bekannt und…
…sei. Unter Punkt 2) des Straferkenntnis werde dem Bw. vorgeworfen, die Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Februar 2003 - die im Zuge einer UVA-Prüfung vom 3. April 2003 festgestellt wurde - nicht abgeführt zu haben. Auch hier treffe ihn aus oben angestellten Erwägungen kein Verschulden mangels Vorsatzes…
…um bescheidmäßige Feststetzungen im Zusammenhang mit einer UVA-Prüfung vom Oktober 1998. Im Zuge dieser Prüfung wurde im Wesentlichen festgestellt, dass zwei Ausgangsrechnungen sowie eine Akontozahlung nicht als Umsatz erklärt wurden und der Umsatz der Umsatzsteuervoranmeldung Juli/1997 aufgrund eines Übernahmefehlers zu niedrig angegeben worden…
…298.000,-- (Berechnung Pachtzins siehe Arbeitsbogen UVA-Prüfung vom 26. April 2000) und ohne Abschreibungen, ergeben (Veranlagungsakt GesbR, Veranlagung 2000). Infolge Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen wurde am 4. Dezember 2001 die Jahresumsatzsteuer für 2000 mit ATS 166.638,-- (bei einem Umsatz von ATS 880.000,-- und…
…ABNr. UVA 203153/99 (Finanzstrafakt Bl. 1 ff), diversen Anzeigen (Finanzstrafakt Bl. 13 ff), entsprechender Hausdurchsuchungen am 15. Jänner 2001 (Finanzstrafakt Bl. 17 ff; Bericht der Steuerfahndung vom 13. Juni 2001 zu AZ 25/2000-we, Finanzstrafakt Bl. 39 ff), einer Lohnsteuerprüfung zu StNr. 415…
…Mai und Oktober 2000, bezüglich welche ein Überschuss [Umsatzsteuerguthaben] ausgewiesen war [Umsatzsteuerakt zu StNr. 130/7086]. Nach Ankündigung [einer Umsatzsteuervoranmeldungs (UVA)-Prüfung am 28. Juni 2000] gab CP - laut Spruchsenat im Auftrag des Erstbeschuldigten - mit Schreiben vom 4. Juli 2000 die Umsatzsteuervoranmeldungsdaten für die ausständigen…
…Juli 2003, UVA 205096/03, Abfrage Abgabenkonto des KK vom 30. Dezember 2005).] Betreffend April 2003 hätte KK [bis zum Ablauf des 15. Juni 2003] die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 9.437,01 zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was…
…2001 in Höhe von ATS 94.957,--, siehe Niederschrift über das Ergebnis einer UVA-Prüfung nach § 99 FinStrG vom 15. November 2001, ABNr. 202086/01) zu entrichten gewesen. Eine Entrichtung dieser Zahllast erfolgte jedoch nicht, ebenso wurde bis zu dem Fälligkeitszeitpunkt auch keine Voranmeldung beim…
…Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung der Lohnabgaben 1999 sowie Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen in Anbetracht der besonderen Lebenssituation des Beschuldigten gleichsam wenig beachtliche Größen dar und hat auch die Nichtentrichtung der Zahllasten aus den Mieteinkünften in Anbetracht seiner Lebensumstände in einem vergleichsweise milden Licht gesehen zu werden, gilt…
…von ATS 52.793,00 ausgewiesen gewesen. Zur Nichtabgabe der UVAs für 1995 und 1996 werde ausgeführt, dass Umsatzsteuer für 1-12/1995 von ATS 91.220,00 und für 1-10/1996 von ATS 78.300,00 im Rahmen einer UVA-Prüfung vom 18…
…Anmeldung zur UVA-Prüfung auch bekannt gewesen sei, trete die Straffreiheit nach § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG nicht ein. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 14. Mai 2008, in welcher ausgeführt werde, dass beim Unternehmen der Bf. eine Umsatzsteuerprüfung…
…der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 01-03/03 und 04-06/03 eine Verkürzung von Umsatzsteuer, und zwar für 01-03/03 i.H.v. € 23.080,-- und…